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Finanzen & Recht

Wohnrecht-Rechner

Bei Schenkung oder Übergabe einer Immobilie behalten Eltern oft ein Wohnrecht. Sein Wert mindert den Wert der Schenkung. Der Rechner schätzt ihn aus der ortsüblichen Miete und dem Alter des Berechtigten.

0–1.000.000 €
€
1–110 Jahre
Jahre
0–100.000.000 €
für die Kappung nach § 16 BewG
€

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Wohnrecht-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Ortsübliche Jahresmiete
9.000 €
Alter des Berechtigten
70 Jahre
Geschlecht
Frau
Steuerwert der Immobilie (optional)
0 €

Rechenschritte

  1. 1Angesetzter Jahreswert9.000 €
  2. 2Vervielfältiger (BMF 2026)11,107
Ergebnis99.963 €

Jahresmiete × Vervielfältiger laut BMF-Tabelle für Bewertungsstichtage ab 1.1.2026. Ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Was ein Wohnrecht ist

Das Wohnungsrecht nach § 1093 BGB erlaubt, ein Gebäude oder eine Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers selbst zu bewohnen. Es wird im Grundbuch eingetragen. Anders als beim Nießbrauch darf der Berechtigte die Wohnung nicht vermieten.

So schätzt der Rechner

Kapitalwert = Jahreswert × Vervielfältiger. Der Vervielfältiger ist der Barwert einer jährlichen Zahlung über die restliche Lebenserwartung bei 5,5 % Zins. Der Rechner nutzt die Werte aus dem BMF-Schreiben vom 21. Oktober 2025 für Stichtage ab 2026 (Sterbetafel 2022/2024). Eine 70-jährige Frau mit 9.000 € Jahresmiete ergibt einen Vervielfältiger von 11,107 und rund 99.963 €.

Was das Finanzamt ansetzt

Für Schenkung- und Erbschaftsteuer schreibt § 14 BewG Vervielfältiger aus der aktuellen Sterbetafel vor, die das Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht. Außerdem darf der Jahreswert höchstens den Wert der Wohnung geteilt durch 18,6 betragen (§ 16 BewG). Tragen Sie den Wert der Wohnung ein, kappt der Rechner den Jahreswert entsprechend. Der Vervielfältiger stammt für jedes vollendete Lebensjahr direkt aus der amtlichen Tabelle des BMF. Die Vorgehensweise ist dieselbe wie beim Nießbrauch-Rechner.

Wertetabelle: Ortsübliche Jahresmiete

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Ortsübliche JahresmieteWert des WohnrechtsAngesetzter JahreswertVervielfältiger (BMF 2026)
0 €0 €011,107
166.667 €1.851.170,37 €166.66711,107
333.333 €3.702.329,63 €333.33311,107
500.000 €5.553.500 €500.00011,107
666.667 €7.404.670,37 €666.66711,107
833.333 €9.255.829,63 €833.33311,107
1.000.000 €11.107.000 €1.000.00011,107

Vervielfältiger nach § 14 BewG laut BMF-Schreiben vom 21.10.2025 (Stichtage ab 1.1.2026). Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 1093 BGB – Wohnungsrecht ↗§ 14 BewG – Lebenslängliche Nutzungen ↗§ 16 BewG – Begrenzung des Jahreswerts ↗

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Wert eines Wohnrechts?

Jährlicher Mietwert mal Vervielfältiger nach Alter und Geschlecht des Berechtigten.

Welcher Zins gilt?

5,5 % nach § 14 BewG.

Darf ich die Wohnung mit Wohnrecht vermieten?

Nein. Das ist nur mit einem Nießbrauch erlaubt.

Mindert das Wohnrecht die Schenkungsteuer?

Ja, sein Kapitalwert wird vom Wert der Immobilie abgezogen.

Wie genau ist der Rechner?

Er nutzt für jedes Lebensalter den amtlichen Vervielfältiger der BMF-Tabelle für Bewertungsstichtage ab 2026. Abweichungen entstehen vor allem beim Jahreswert und bei Sonderfällen.