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Finanzen & Recht

Nutzungsentschädigung-Rechner

Bleibt nach einer Trennung einer im gemeinsamen Haus wohnen, kann der andere eine Nutzungsentschädigung verlangen. Der Rechner schätzt den Ausgangswert aus der ortsüblichen Miete.

1–2.000 m²
m²
0–100 €/m²
€/m²

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Nutzungsentschädigung-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Wohnfläche
120 m²
Ortsübliche Miete
9 €/m²

Rechenschritte

  1. 1Pro Jahr12.960 €
  2. 2Wohnfläche120 m²
Ergebnis1.080 €

Die Nutzungsentschädigung orientiert sich an der ortsüblichen Miete für das Objekt. Im Einzelfall (z. B. nach Trennung) sind Abschläge oder Anrechnungen üblich.

Ausgangswert

Die Entschädigung orientiert sich an der Miete, die für das Objekt ortsüblich wäre. 120 m² zu 9 € je m² ergeben 1.080 € im Monat. Gehört das Haus beiden je zur Hälfte, steht dem ausgezogenen Partner in der Regel die Hälfte davon zu.

Rechtsgrundlagen

Bei Getrenntleben kann nach § 1361b BGB eine Vergütung für die Nutzung der Ehewohnung verlangt werden, soweit das der Billigkeit entspricht. Unter Miteigentümern gilt § 745 BGB. Anspruch besteht meist erst ab einer klaren Zahlungsaufforderung.

Abzüge und Anrechnung

Übernimmt der Bewohner Kredit, Grundsteuer oder Versicherung allein, wird das häufig verrechnet. Auch der Unterhalt kann eine Rolle spielen. Lassen Sie den Einzelfall anwaltlich prüfen. Die ortsübliche Miete schätzt der Miet-Rechner.

Wertetabelle: Wohnfläche

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

WohnflächeMonatliche NutzungsentschädigungPro JahrWohnfläche
12 m²108 €1.29612 m²
25,9 m²233,1 €2.797,225.9 m²
55,7 m²501,3 €6.015,655.7 m²
120 m²1.080 €12.960120 m²
259 m²2.331 €27.972259 m²
557 m²5.013 €60.156557 m²
1.200 m²10.800 €129.6001200 m²

Grobe Orientierung. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab (z. B. hälftige Miete, Anrechnung von Lasten). Keine Rechtsberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 1361b BGB – Ehewohnung bei Getrenntleben ↗§ 745 BGB – Verwaltung und Benutzung ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung?

Ausgangspunkt ist die ortsübliche Miete, bei hälftigem Eigentum meist die Hälfte davon.

Ab wann kann ich sie verlangen?

In der Regel ab einer eindeutigen Zahlungsaufforderung.

Wird der Kredit verrechnet?

Häufig ja, wenn der Bewohner die Raten allein trägt.

Gilt das auch für unverheiratete Paare?

Unter Miteigentümern über § 745 BGB.