Ausgangswert
Die Entschädigung orientiert sich an der Miete, die für das Objekt ortsüblich wäre. 120 m² zu 9 € je m² ergeben 1.080 € im Monat. Gehört das Haus beiden je zur Hälfte, steht dem ausgezogenen Partner in der Regel die Hälfte davon zu.
Rechtsgrundlagen
Bei Getrenntleben kann nach § 1361b BGB eine Vergütung für die Nutzung der Ehewohnung verlangt werden, soweit das der Billigkeit entspricht. Unter Miteigentümern gilt § 745 BGB. Anspruch besteht meist erst ab einer klaren Zahlungsaufforderung.
Abzüge und Anrechnung
Übernimmt der Bewohner Kredit, Grundsteuer oder Versicherung allein, wird das häufig verrechnet. Auch der Unterhalt kann eine Rolle spielen. Lassen Sie den Einzelfall anwaltlich prüfen. Die ortsübliche Miete schätzt der Miet-Rechner.
Wertetabelle: Wohnfläche
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Wohnfläche | Monatliche Nutzungsentschädigung | Pro Jahr | Wohnfläche |
|---|---|---|---|
| 12 m² | 108 € | 1.296 | 12 m² |
| 25,9 m² | 233,1 € | 2.797,2 | 25.9 m² |
| 55,7 m² | 501,3 € | 6.015,6 | 55.7 m² |
| 120 m² | 1.080 € | 12.960 | 120 m² |
| 259 m² | 2.331 € | 27.972 | 259 m² |
| 557 m² | 5.013 € | 60.156 | 557 m² |
| 1.200 m² | 10.800 € | 129.600 | 1200 m² |
Grobe Orientierung. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall ab (z. B. hälftige Miete, Anrechnung von Lasten). Keine Rechtsberatung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 1361b BGB – Ehewohnung bei Getrenntleben ↗§ 745 BGB – Verwaltung und Benutzung ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung?
Ausgangspunkt ist die ortsübliche Miete, bei hälftigem Eigentum meist die Hälfte davon.
Ab wann kann ich sie verlangen?
In der Regel ab einer eindeutigen Zahlungsaufforderung.
Wird der Kredit verrechnet?
Häufig ja, wenn der Bewohner die Raten allein trägt.
Gilt das auch für unverheiratete Paare?
Unter Miteigentümern über § 745 BGB.