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Wohnfläche-Rechner

Nicht jeder Quadratmeter zählt gleich. Der Rechner wendet die Regeln der Wohnflächenverordnung an.

0–100.000 m²
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Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Wohnfläche-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Grundfläche mit mind. 2 m Höhe
60 m²
Fläche unter Dachschraege (1 bis 2 m Höhe)
12 m²
Fläche unter 1 m Höhe
6 m²
Balkon, Loggia, Terrasse
8 m²
Anrechnung des Balkons
25 % – Regelfall
Zubehoerraeume (Keller, Waschkueche, Garage)
0 m²

Rechenschritte

  1. 1Voll angerechnet (ab 2 m)60 m²
  2. 2Halb angerechnet (1 bis 2 m)12 m² -> 6 m²
  3. 3Nicht angerechnet (unter 1 m)6 m²
  4. 4Balkon zu 25 %8 m² -> 2 m²
  5. 5Zubehoerraeume (zaehlen nicht mit)0 m²
  6. 6Gesamte Grundfläche zum Vergleich86 m²
Ergebnis68 m²

Berechnung nach der Wohnflächenverordnung. Für Mietvertraege vor 2004 kann noch die II. Berechnungsverordnung gelten. Weicht die tatsaechliche Fläche um mehr als 10 % nach unten ab, ist das regelmaessig ein Mietmangel.

Anrechnung

  • Flächen ab 2 m Höhe: voll
  • 1 bis unter 2 m: zur Hälfte
  • unter 1 m: nicht
  • Balkone, Loggien, Terrassen: in der Regel ein Viertel, höchstens die Hälfte
  • Keller und Abstellräume außerhalb der Wohnung: nicht

Konkretes Beispiel

60 m² voll, 12 m² unter Schrägen, 8 m² Balkon zu 25 %: 60 + 6 + 2 = 68 m².

Mietverträge

Weicht die tatsächliche Fläche mehr als 10 % nach unten ab, kann die Miete gemindert werden. Einzelne Räume mit Schrägen rechnet der Dachschrägen-Rechner.

Wertetabelle: Grundfläche mit mind. 2 m Höhe

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Grundfläche mit mind. 2 m HöheWohnfläche nach WoFlVVoll angerechnet (ab 2 m)Halb angerechnet (1 bis 2 m)
0 m²8 m²0 m²12 m² -> 6 m²
16.667 m²16.675 m²16.667 m²12 m² -> 6 m²
33.333 m²33.341 m²33.333 m²12 m² -> 6 m²
50.000 m²50.008 m²50.000 m²12 m² -> 6 m²
66.667 m²66.675 m²66.667 m²12 m² -> 6 m²
83.333 m²83.341 m²83.333 m²12 m² -> 6 m²
100.000 m²100.008 m²100.000 m²12 m² -> 6 m²

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 4 WoFlV – Anrechnung ↗

Häufige Fragen

Wie zählt ein Balkon?

Meist zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.

Zählt der Keller?

Nein, wenn er außerhalb der Wohnung liegt.

Wie zählen Dachschrägen?

1 bis 2 m Höhe zur Hälfte.

Gilt die WoFlV immer?

Für Mietwohnungen meist; Verträge können anderes vereinbaren.