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Finanzen & Recht

Schenkungsteuer-Rechner

Für Schenkungen gelten dieselben Freibeträge und Sätze wie beim Erben – mit wenigen Ausnahmen. Der Rechner zeigt die Steuer für eine einzelne Schenkung.

0–100.000.000 €
€

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Schenkungsteuer-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Wert der Schenkung
100.000 €
Verwandtschaftsgrad
Kind (400.000 €)

Rechenschritte

  1. 1Freibetrag400.000 €
  2. 2Steuerpflichtiger Erwerb0 €
  3. 3Steuersatz7 %
Ergebnis0 €

Nach Abzug des Freibetrags (400.000 €) und mit dem Steuersatz der Steuerklasse 1. Freibeträge sind alle zehn Jahre erneut nutzbar.

Alle zehn Jahre neu

Mehrere Schenkungen von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet. Danach steht der Freibetrag erneut zur Verfügung. Eltern können jedem Kind so alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei schenken – Vater und Mutter jeweils.

Eltern als Beschenkte

Erben Eltern von ihrem Kind, gehören sie zur Klasse I mit 100.000 € Freibetrag. Bei einer Schenkung des Kindes an die Eltern gelten sie dagegen als Klasse II mit 20.000 € – der Rechner unterscheidet das. Beispiel: 100.000 € an die Eltern ergeben 80.000 € steuerpflichtig. Nach dem Tarif der Klasse II wären das 20 %, also 16.000 €; durch den Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG) sinkt die Steuer auf rund 13.750 €.

Typische Gestaltungen

Bei Immobilien wird oft ein Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten; dessen Wert mindert die Schenkung – siehe Nießbrauch-Rechner. Schenkungen unter Ehegatten des selbst bewohnten Familienheims sind steuerfrei. Lassen Sie größere Schenkungen steuerlich beraten. Für den Erbfall gibt es den Erbschaftsteuer-Rechner.

Wertetabelle: Wert der Schenkung

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Wert der SchenkungSchenkungsteuer (ca.)FreibetragSteuerpflichtiger Erwerb
0 €0 €400.0000
16.666.667 €4.392.000,09 €400.00016.266.667
33.333.333 €9.879.999,9 €400.00032.933.333
50.000.000 €14.880.000 €400.00049.600.000
66.666.667 €19.880.000,1 €400.00066.266.667
83.333.333 €24.879.999,9 €400.00082.933.333
100.000.000 €29.880.000 €400.00099.600.000

Vereinfachte Berechnung. Nutzungsrechte (Nießbrauch), Kettenschenkungen und weitere Gestaltungen sind nicht berücksichtigt. Keine Steuerberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 14 ErbStG – Zehnjahreszeitraum ↗§ 15 ErbStG – Steuerklassen ↗§ 16 ErbStG – Freibeträge ↗

Häufige Fragen

Wie viel darf ich steuerfrei verschenken?

An Kinder 400.000 €, an Ehepartner 500.000 €, an Enkel 200.000 €, an andere meist 20.000 € – alle zehn Jahre.

Werden Schenkungen zusammengerechnet?

Ja, alle Schenkungen derselben Person in zehn Jahren.

Warum haben Eltern bei Schenkungen nur 20.000 €?

Weil sie bei Schenkungen zur Steuerklasse II gehören, beim Erbe zur Klasse I.

Muss ich eine Schenkung melden?

Ja, innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt, auch wenn keine Steuer anfällt.

Sind Geschenke zum Geburtstag steuerpflichtig?

Übliche Gelegenheitsgeschenke sind steuerfrei.