Der Geschäftswert
Bei einer allgemeinen Vollmacht bestimmt der Notar den Geschäftswert nach billigem Ermessen; er darf die Hälfte des Vermögens des Vollmachtgebers nicht übersteigen. Der Rechner setzt diese Obergrenze an. Bei 200.000 € Vermögen sind das 100.000 €. In allen Fällen gilt außerdem eine Höchstgrenze von 1 Million Euro Geschäftswert (§ 98 Abs. 4 GNotKG); selbst bei Vermögen von mehreren Millionen bleibt die Gebühr daher bei 1.735 € netto.
Die Gebühr
Für die Beurkundung der Vollmacht fällt eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B an – bei 100.000 € Geschäftswert 273 €. Mindestens fallen 60 € an. Dazu kommen eine Auslagenpauschale von höchstens 20 € und 19 % Umsatzsteuer. Der Rechner kommt so auf rund 349 €.
Was noch anfallen kann
Ausfertigungen, Beratung und die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister verursachen geringe Zusatzkosten. Eine Vollmacht über Immobilien muss nicht zwingend beurkundet sein, wird aber im Grundbuchverkehr in öffentlicher Form verlangt. Für Notarkosten beim Hauskauf gibt es den Notarkosten-Rechner.
Wertetabelle: Vermögen (Aktiva)
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Vermögen (Aktiva) | Notarkosten (ca.) | Geschäftswert | Gebühr (netto) |
|---|---|---|---|
| 0 € | 85,68 € | 5.000 | 60 |
| 8.333.333 € | 2.088,45 € | 1.000.000 | 1.735 |
| 16.666.667 € | 2.088,45 € | 1.000.000 | 1.735 |
| 25.000.000 € | 2.088,45 € | 1.000.000 | 1.735 |
| 33.333.333 € | 2.088,45 € | 1.000.000 | 1.735 |
| 41.666.667 € | 2.088,45 € | 1.000.000 | 1.735 |
| 50.000.000 € | 2.088,45 € | 1.000.000 | 1.735 |
Berechnung nach der Gebührentabelle B des GNotKG. Der Notar bestimmt den Geschäftswert nach billigem Ermessen und setzt die Kosten fest. Keine Rechtsberatung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 98 GNotKG – Geschäftswert von Vollmachten ↗GNotKG Anlage 2 – Gebührentabelle ↗
Häufige Fragen
Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar?
Abhängig vom Vermögen; bei 200.000 € grob 350 € inklusive Umsatzsteuer.
Welcher Wert wird angesetzt?
Höchstens die Hälfte des Vermögens.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell sein?
Nicht zwingend. Für Immobiliengeschäfte und bei Banken ist eine notarielle Form aber oft nötig.
Werden Schulden abgezogen?
Der Notar berücksichtigt das Vermögen; geben Sie den Wert an, den Sie mit ihm abgestimmt haben.
Sind die Kosten verhandelbar?
Nein, die Gebühren sind gesetzlich festgelegt.