Rechnercenter
Start › Finanzen & Recht › Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner
Finanzen & Recht

Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner

Eine notariell beurkundete Generalvollmacht kostet je nach Vermögen. Der Rechner schätzt die Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.

0–50.000.000 €
€

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Generalvollmacht-Notar-Kosten-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Vermögen (Aktiva)
200.000 €

Rechenschritte

  1. 1Geschäftswert100.000 €
  2. 2Gebühr (netto)273 €
  3. 3Auslagenpauschale (netto)20 €
Ergebnis348,67 €

Berechnung nach GNotKG: Geschäftswert = halbes Vermögen, höchstens 1 Mio. €, eine volle Gebühr nach Tabelle B (mindestens 60 €), Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer.

Der Geschäftswert

Bei einer allgemeinen Vollmacht bestimmt der Notar den Geschäftswert nach billigem Ermessen; er darf die Hälfte des Vermögens des Vollmachtgebers nicht übersteigen. Der Rechner setzt diese Obergrenze an. Bei 200.000 € Vermögen sind das 100.000 €. In allen Fällen gilt außerdem eine Höchstgrenze von 1 Million Euro Geschäftswert (§ 98 Abs. 4 GNotKG); selbst bei Vermögen von mehreren Millionen bleibt die Gebühr daher bei 1.735 € netto.

Die Gebühr

Für die Beurkundung der Vollmacht fällt eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B an – bei 100.000 € Geschäftswert 273 €. Mindestens fallen 60 € an. Dazu kommen eine Auslagenpauschale von höchstens 20 € und 19 % Umsatzsteuer. Der Rechner kommt so auf rund 349 €.

Was noch anfallen kann

Ausfertigungen, Beratung und die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister verursachen geringe Zusatzkosten. Eine Vollmacht über Immobilien muss nicht zwingend beurkundet sein, wird aber im Grundbuchverkehr in öffentlicher Form verlangt. Für Notarkosten beim Hauskauf gibt es den Notarkosten-Rechner.

Wertetabelle: Vermögen (Aktiva)

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Vermögen (Aktiva)Notarkosten (ca.)GeschäftswertGebühr (netto)
0 €85,68 €5.00060
8.333.333 €2.088,45 €1.000.0001.735
16.666.667 €2.088,45 €1.000.0001.735
25.000.000 €2.088,45 €1.000.0001.735
33.333.333 €2.088,45 €1.000.0001.735
41.666.667 €2.088,45 €1.000.0001.735
50.000.000 €2.088,45 €1.000.0001.735

Berechnung nach der Gebührentabelle B des GNotKG. Der Notar bestimmt den Geschäftswert nach billigem Ermessen und setzt die Kosten fest. Keine Rechtsberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 98 GNotKG – Geschäftswert von Vollmachten ↗GNotKG Anlage 2 – Gebührentabelle ↗

Häufige Fragen

Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar?

Abhängig vom Vermögen; bei 200.000 € grob 350 € inklusive Umsatzsteuer.

Welcher Wert wird angesetzt?

Höchstens die Hälfte des Vermögens.

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell sein?

Nicht zwingend. Für Immobiliengeschäfte und bei Banken ist eine notarielle Form aber oft nötig.

Werden Schulden abgezogen?

Der Notar berücksichtigt das Vermögen; geben Sie den Wert an, den Sie mit ihm abgestimmt haben.

Sind die Kosten verhandelbar?

Nein, die Gebühren sind gesetzlich festgelegt.