Höchstbetrag
Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskostenvorauszahlungen betragen. Bei 850 € Kaltmiete sind das 2.550 €.
Ratenzahlung
Sie dürfen in drei gleichen Monatsraten zahlen; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den nächsten Mieten. Eine abweichende Vereinbarung zu Ihrem Nachteil ist unwirksam.
Anlage und Rückzahlung
Der Vermieter muss die Kaution getrennt und verzinst anlegen. Nach Auszug darf er eine angemessene Prüffrist nutzen. Die Zinsen zeigt der Kaution-Zinsen-Rechner.
Wertetabelle: Nettokaltmiete
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Nettokaltmiete | Maximale Kaution | Monatsrate (1 von 3) |
|---|---|---|
| 85 €/Monat | 255 € | 85 |
| 183 €/Monat | 549 € | 183 |
| 395 €/Monat | 1.185 € | 395 |
| 850 €/Monat | 2.550 € | 850 |
| 1.831 €/Monat | 5.493 € | 1.831 |
| 3.945 €/Monat | 11.835 € | 3.945 |
| 8.500 €/Monat | 25.500 € | 8.500 |
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 551 BGB – Begrenzung von Mietsicherheiten ↗
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten.
Darf ich in Raten zahlen?
Ja, in drei Monatsraten.
Zählen Nebenkosten mit?
Nein.
Wann bekomme ich die Kaution zurück?
Nach Auszug und angemessener Prüffrist.
Ist eine Kautionsbürgschaft möglich?
Wenn der Vermieter zustimmt.