Freibeträge
| Erbe | Klasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehe- oder Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder | I | 400.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Eltern, Großeltern (Erbfall) | I | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | II | 20.000 € |
| Alle anderen | III | 20.000 € |
Ist der Elternteil eines Enkels bereits verstorben, erhält der Enkel 400.000 €.
Steuersätze
Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb und hängt von dessen Höhe ab. In Klasse I beginnt er bei 7 % bis 75.000 €, 11 % bis 300.000 € und 15 % bis 600.000 €; in Klasse II bei 15 %, in Klasse III bei 30 %. Ein Kind, das 600.000 € erbt, versteuert 200.000 € mit 11 %, also 22.000 €. Knapp über einer Wertgrenze begrenzt der Härteausgleich den Sprung – das berücksichtigt der Rechner.
Was nicht enthalten ist
Ehepartner und Kinder erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag; Hausrat und andere Gegenstände sind teilweise steuerfrei. Das selbst bewohnte Familienheim kann unter Bedingungen ganz steuerfrei vererbt werden. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden angerechnet – dazu der Schenkungsteuer-Rechner.
Vereinfachte Berechnung. Versorgungsfreibeträge, selbst genutztes Wohneigentum, Hausrat und weitere Vergünstigungen sind nicht berücksichtigt. Keine Steuerberatung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 15 ErbStG – Steuerklassen ↗§ 16 ErbStG – Freibeträge ↗§ 19 ErbStG – Steuersätze ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
400.000 € je Elternteil.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
Je nach Klasse und Wert 7 % bis 50 % auf den Betrag über dem Freibetrag.
Zahlen Ehepartner Erbschaftsteuer?
Erst über 500.000 € plus Versorgungsfreibetrag; das selbst bewohnte Familienheim kann steuerfrei bleiben.
Welche Steuerklasse haben Geschwister?
Klasse II mit 20.000 € Freibetrag.
Was ist der Härteausgleich?
Eine Regel, die verhindert, dass knapp über einer Wertgrenze die Steuer sprunghaft steigt.
Bis wann muss ich das Erbe melden?
Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis beim Finanzamt.