Kurz erklärt
Wer seine Kinder, seinen Ehegatten oder – wenn keine Kinder da sind – seine Eltern durch Testament enterbt, kann ihnen den Pflichtteil nicht nehmen. Er beträgt nach § 2303 BGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch auf Geld gegen die Erben, kein Anteil am Nachlass selbst.
Mit den Voreinstellungen – 300.000 € Nachlass, zwei Kinder, Ehegatte in Zugewinngemeinschaft, ein Kind enterbt – beträgt der Pflichtteil 37.500 €.
So wird gerechnet
Im Beispiel erbt der Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft gesetzlich 1/4 nach § 1931 BGB plus 1/4 Zugewinnausgleich nach § 1371 BGB, also 1/2. Die zwei Kinder teilen sich die andere Hälfte: je 1/4. Der Pflichtteil eines Kindes ist die Hälfte davon, 1/8 von 300.000 € = 37.500 €.
Pflichtteil eines Kindes (300.000 € Nachlass)
| Familie | Erbteil des Kindes | Pflichtteil | Betrag |
|---|---|---|---|
| Ehegatte (Zugewinngemeinschaft), 1 Kind | 1/2 | 1/4 | 75.000 € |
| Ehegatte (Zugewinngemeinschaft), 2 Kinder | 1/4 | 1/8 | 37.500 € |
| Ehegatte (Gütertrennung), 2 Kinder | 1/3 | 1/6 | 50.000 € |
| Kein Ehegatte, 2 Kinder | 1/2 | 1/4 | 75.000 € |
Bei Gütertrennung erben Ehegatte und Kinder bei einem oder zwei Kindern zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB), ab drei Kindern erhält der Ehegatte 1/4.
Pflichtteil des Ehegatten
Wird der Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft enterbt, erhält er den sogenannten kleinen Pflichtteil: die Hälfte des nicht um das Zugewinnviertel erhöhten Erbteils, neben Kindern also 1/8. Zusätzlich kann er den tatsächlichen Zugewinnausgleich verlangen. Bei 300.000 € Nachlass und Kindern beträgt der kleine Pflichtteil 37.500 €; ohne Kinder 75.000 €. Bei Gütertrennung ist der Pflichtteil die Hälfte des Erbteils nach § 1931 Abs. 4 BGB.
Den Nachlasswert ermitteln
- Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls.
- Schulden des Erblassers und Beerdigungskosten werden abgezogen.
- Der Pflichtteilsberechtigte kann von den Erben Auskunft über den Nachlass und auf eigene Kosten ein Wertgutachten verlangen (§ 2314 BGB).
- Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Tod können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen; sie werden für jedes vergangene Jahr um ein Zehntel weniger berücksichtigt (§ 2325 BGB).
Fristen und Wege
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von der Enterbung erfahren hat. Er wird gegenüber den Erben geltend gemacht, notfalls gerichtlich. Wer einen Erbteil erhält, der kleiner als der Pflichtteil ist, kann die Differenz als Pflichtteilsrestanspruch verlangen.
Typische Fehler und Sonderfälle
- Geschwister und Enkel: Geschwister haben keinen Pflichtteil; Enkel nur, wenn ihr Elternteil vorverstorben ist.
- Pflichtteilsverzicht: Ein notariell beurkundeter Verzicht schließt den Anspruch aus.
- Berliner Testament: Kinder können nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil verlangen; Pflichtteilsstrafklauseln sollen das verhindern.
- Erbschaftsteuer: Auch der Pflichtteil ist erbschaftsteuerpflichtig, wenn er die Freibeträge übersteigt.
Grenzen des Rechners
Der Rechner berechnet den Pflichtteil von Kindern und Ehegatten in typischen Familienkonstellationen. Pflichtteil der Eltern, Pflichtteilsergänzung, Anrechnung von Zuwendungen und Zugewinnausgleich sind nicht enthalten. Lassen Sie sich im Erbfall anwaltlich beraten.
Weitere Rechner
Die Steuer auf das Erbe zeigt der Erbschaftsteuer-Rechner, Schenkungen zu Lebzeiten der Schenkungsteuer-Rechner und Notarkosten für ein Testament der Notarkosten-Rechner.
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Aktualisiert am 22. Oktober 2026Quellen: § 2303 BGB – Pflichtteilsberechtigte, Höhe ↗§ 1931 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten ↗§ 1371 BGB – Zugewinnausgleich im Todesfall ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern?
Lebt der Ehegatte in Zugewinngemeinschaft, 1/8 des Nachlasses je Kind; ohne Ehegatten 1/4 je Kind.
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?
Kinder (und an ihrer Stelle Enkel), der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und, wenn keine Kinder da sind, die Eltern.
Wann verjährt der Pflichtteil?
Nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem man vom Erbfall und der Enterbung erfahren hat.
Haben Geschwister einen Pflichtteil?
Nein.