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Finanzen & Recht

Mütterrente-Rechner

Für die Erziehung von Kindern schreibt die Rentenversicherung Entgeltpunkte gut. Der Rechner zeigt, wie viel Rente daraus monatlich entsteht.

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Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Mütterrente-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Kinder geboren vor 1992
2 Anzahl
Kinder geboren ab 1992
0 Anzahl
Rechtsstand
Ab 1. Januar 2027 (Mütterrente III: 3 Punkte je Kind)

Rechenschritte

  1. 1Entgeltpunkte gesamt6
  2. 2Pro Jahr3.061,44 €
Ergebnis255,12 €

Zuschlag aus Kindererziehungszeiten: 6 Entgeltpunkte × Rentenwert 42,52 €. Pro Kind vor 1992 gelten ab 2027 drei Punkte, ab 1992 drei Punkte. Rentenwert ab Juli 2027 noch nicht festgelegt.

Entgeltpunkte je Kind

Für Kinder ab 1992 werden drei Jahre Erziehungszeit angerechnet, das sind drei Entgeltpunkte. Für Kinder vor 1992 sind es derzeit 30 Monate, also 2,5 Entgeltpunkte. Jeder Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert. Zwei Kinder vor 1992 bringen damit 5 Punkte oder 212,60 € im Monat.

Mütterrente III ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 werden auch für Kinder vor 1992 drei Jahre angerechnet – ein halber Entgeltpunkt mehr je Kind. Die Rentenversicherung kann die Änderung technisch erst 2028 umsetzen; laufende Renten werden dann rückwirkend erhöht. Im Beispiel steigen die 212,60 € beim heutigen Rentenwert auf 255,12 €. Im Rechner wählen Sie, ob der Stand ab 2027 oder bis Ende 2026 gelten soll.

Wer die Zeiten bekommt

Die Erziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat – meist der Mutter. Eltern können gemeinsam erklären, dass sie dem Vater zugeordnet wird. Die Zeiten zählen auch, wenn Sie in dieser Zeit gearbeitet haben. Ihre gesamte Rente schätzt der Rentenrechner.

Wertetabelle: Kinder geboren vor 1992

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Kinder geboren vor 1992Mütterrente pro MonatEntgeltpunkte gesamtPro Jahr
0 Anzahl0 €00
2,5 Anzahl318,9 €7,53.826,8
5 Anzahl637,8 €157.653,6
7,5 Anzahl956,7 €22,511.480,4
10 Anzahl1.275,6 €3015.307,2
12,5 Anzahl1.594,5 €37,519.134
15 Anzahl1.913,4 €4522.960,8

Vereinfachte Schätzung mit dem aktuellen Rentenwert (42,52 € seit Juli 2026). Maßgeblich ist der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 56 SGB VI – Kindererziehungszeiten ↗§ 249 SGB VI – Kinder vor 1992 ↗Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassung 2026 ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mütterrente pro Kind?

Für Kinder ab 1992 drei Entgeltpunkte (127,56 €), für Kinder vor 1992 derzeit 2,5 Punkte (106,30 €) im Monat.

Was ändert sich 2027?

Mit der Mütterrente III gibt es auch für Kinder vor 1992 drei Punkte. Ausgezahlt wird ab 2028, rückwirkend ab Januar 2027.

Muss ich die Mütterrente beantragen?

Kindererziehungszeiten werden über die Kontenklärung erfasst. Laufende Renten werden bei Gesetzesänderungen automatisch angepasst.

Bekommen auch Väter Mütterrente?

Ja, wenn die Erziehungszeit ihnen zugeordnet ist.

Ist der Rentenwert in Ost und West gleich?

Ja, seit Juli 2023 gilt ein einheitlicher Rentenwert.

Wird die Mütterrente versteuert?

Sie ist Teil der gesetzlichen Rente und wird wie diese besteuert.