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Datum & Zeit

Tage-Rechner

Der Rechner zählt die Kalendertage zwischen einem Start- und einem Enddatum und rechnet sie in Wochen und ungefähre Monate um. Sie legen fest, ob der Endtag mitzählt oder nicht. Das entscheidet oft über einen Tag Unterschied, etwa bei Urlaub, Probezeit oder Lieferfristen.

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Rechenweg mit den Voreinstellungen

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Von
–
Bis
–
Zählweise
Reine Differenz (Endtag nicht mitzählen)
ErgebnisBitte beide Daten wählen

Kurz erklärt

Die Anzahl der Tage zwischen zwei Daten ist die Differenz der Kalendertage. Vom 1. März 2026 bis zum 10. März 2026 sind es 9 Tage, wenn der Endtag nicht mitgezählt wird. Zählen Start- und Endtag beide mit, sind es 10 Tage.

Der Unterschied von genau einem Tag ist der häufigste Streitpunkt bei Datumsberechnungen. Für eine reine Zeitspanne („Wie viele Tage liegen zwischen A und B?“) gilt die Differenz. Für die Frage „An wie vielen Tagen findet etwas statt?“ zählen beide Randtage. Der Rechner bietet beide Zählweisen zur Auswahl an. Zusätzlich gibt er das Ergebnis in Wochen und in ungefähren Monaten aus.

So wird gerechnet

Tage = |Enddatum − Startdatum| (+ 1, wenn beide Tage mitzählen)
Wochen = Tage ÷ 7
Monate (ca.) = Tage ÷ 30,44

Beide Daten werden als Kalendertage ohne Uhrzeit behandelt. Die Differenz entsteht aus der tatsächlichen Länge der dazwischenliegenden Tage, Schaltjahre und unterschiedlich lange Monate sind also automatisch berücksichtigt. Liegt das Startdatum nach dem Enddatum, vertauscht der Rechner die Reihenfolge und nennt die Zeitspanne als positive Zahl. Wochen und Monate werden auf eine Nachkommastelle gerundet.

Das Ergebnis passt zu den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Nach § 187 Abs. 1 BGB wird bei einer Frist, die mit einem Ereignis beginnt, der Tag des Ereignisses nicht mitgerechnet. Nach § 188 Abs. 1 BGB endet eine nach Tagen bestimmte Frist mit Ablauf des letzten Tages. Die Einstellung „Endtag nicht mitzählen“ entspricht dem Zählen von Tag zu Tag. Die inklusive Variante ist für Zeiträume gedacht, in denen jeder Kalendertag einzeln gezählt werden soll.

Beispielwerte aus dem Rechner

VonBisZählweiseTageWochenMonate (ca.)
1. März 202610. März 2026Endtag nicht mitgezählt91,30,3
1. März 202610. März 2026beide Tage mitgezählt101,40,3
1. Februar 20261. März 2026Endtag nicht mitgezählt2840,9
1. Februar 20241. März 2024Endtag nicht mitgezählt294,11
1. Januar 202631. Dezember 2026Endtag nicht mitgezählt3645212
5. Oktober 20261. Januar 2027Endtag nicht mitgezählt8812,62,9

Die Zeilen zu Februar 2024 und Februar 2026 zeigen den Schaltjahreffekt: Derselbe Monatsabstand ergibt einmal 29 und einmal 28 Tage.

Beispielrechnungen

1. Urlaub zählen. Ein Urlaub läuft vom 6. Juli 2026 bis zum 24. Juli 2026. Wer wissen möchte, an wie vielen Kalendertagen er unterwegs ist, wählt „Beide Tage mitzählen“ und erhält 19 Tage (rund 2,7 Wochen). Ohne Endtag wären es 18 Tage, also die Zahl der Übernachtungen.

2. Countdown bis zum Jahreswechsel. Vom 5. Oktober 2026 bis zum 1. Januar 2027 liegen 88 Tage (12,6 Wochen). Hier ist die reine Differenz die richtige Wahl, denn gefragt ist, wie viele Tage noch vergehen.

3. Ein ganzes Jahr. Vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 ergibt die Differenz 364 Tage, also genau 52 Wochen. Mit beiden Tagen sind es 365 Tage. Das Jahr 2026 ist kein Schaltjahr. Der Rechner löst beide Fälle ohne Zusatzeingabe.

Mit oder ohne Endtag: welche Zählweise passt?

Die Wahl hängt von der Frage ab, die Sie beantworten wollen:

  • Ohne Endtag (Differenz): für Wartezeiten, Fristen von Tag zu Tag, Restlaufzeiten und alles, was als „in X Tagen“ formuliert ist.
  • Mit Endtag (inklusiv): für Aufenthalte, Kursblöcke, Öffnungs- oder Aktionszeiträume, bei denen jeder Kalendertag zählt, auch der erste und der letzte.

Der gleiche Tag als Start und Ende ergibt ohne Endtag 0 Tage und mit beiden Tagen 1 Tag. Das zeigt, warum die inklusive Zählung bei Zeiträumen mit einzelnen Tagen intuitiver ist.

Fristen nach BGB: Was der Rechner nicht abnimmt

Für gesetzliche und vertragliche Fristen gelten eigene Regeln, die über das reine Zählen hinausgehen. Beginnt eine Frist mit einem Ereignis, etwa dem Zugang eines Schreibens, zählt der Ereignistag nach § 187 Abs. 1 BGB nicht mit. Das Fristende liegt dann am Ende des letzten Tages (§ 188 Abs. 1 BGB).

Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen am Leistungs- oder Erklärungsort anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt nach § 193 BGB der nächste Werktag an seine Stelle. Dieses Verschieben führt der Rechner nicht aus. Ein Beispiel: Endet eine Frist rechnerisch an einem Sonntag, müssen Sie das Datum selbst auf den Montag setzen. Für Zeiträume aus Verträgen kann zudem eine abweichende Vereinbarung gelten. Bei Monatsfristen, die an einem nicht vorhandenen Tag enden würden, endet die Frist nach § 188 Abs. 3 BGB am letzten Tag des Monats.

Wochen und Monate richtig lesen

Die Wochenangabe ist exakt: Tage geteilt durch 7, auf eine Nachkommastelle gerundet. 9 Tage ergeben 1,3 Wochen, also eine Woche und zwei Tage.

Die Monatsangabe ist dagegen nur eine Näherung. Der Rechner teilt durch 30,44, die durchschnittliche Länge eines Kalendermonats. Kalendarische Monate sind 28 bis 31 Tage lang, daher kann das Ergebnis vom gewohnten Monatsdenken abweichen. Vom 1. Februar bis zum 1. März 2026 sind es 28 Tage, angezeigt werden 0,9 Monate, obwohl kalendarisch genau ein Monat vergangen ist. Wenn es auf volle Monate ankommt, etwa bei Kündigungs- oder Probezeiten, zählt das entsprechende Datum des Zielmonats, nicht eine Tageszahl. Pauschal 30 Tage je Monat nennt das Gesetz nur für Zeiträume, die nicht zusammenhängend verlaufen müssen (§ 191 BGB).

Typische Fehler und Sonderfälle

  • Falsche Zählweise: Wer für einen Urlaub die Differenz nimmt, ist einen Tag zu niedrig. Wer für eine Frist beide Tage zählt, ist einen Tag zu hoch.
  • Werktage mit Kalendertagen verwechselt: Der Rechner zählt jeden Tag, auch Wochenenden und Feiertage.
  • Monate gleichgesetzt: 30 Tage sind nicht automatisch ein Monat. Das Fristende richtet sich nach dem Datum, nicht nach der Tagesanzahl.
  • Fristende auf Wochenende: Die Verschiebung auf den nächsten Werktag nach § 193 BGB müssen Sie selbst vornehmen.
  • Vertauschte Daten: Steht das Enddatum vor dem Startdatum, bleibt die Zahl positiv. Prüfen Sie, ob die Richtung stimmt, wenn es darauf ankommt.
  • Schaltjahr: Zeiträume über den 29. Februar sind einen Tag länger. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.

Grenzen des Rechners

Der Rechner arbeitet nur mit Kalenderdaten, nicht mit Uhrzeiten oder Zeitzonen. Er kennt weder Wochenenden noch Feiertage und verschiebt kein Fristende nach § 193 BGB. Monate werden nur grob über 30,44 Tage umgerechnet. Verbindliche Fristberechnungen für Verträge oder Behörden sollten Sie anhand der konkreten Regelung prüfen.

Weitere Rechner

Nur Montag bis Freitag zählen? Dann hilft der Arbeitstage-Rechner. Das Alter in Jahren und Tagen ermittelt der Alter-Rechner. Für Stunden und Minuten gibt es den Zeit-Rechner. Den Wochentag eines bestimmten Datums zeigt der Wochentag-Rechner. Wer eine Kündigung plant, findet den Kündigungsfrist-Rechner, und Brückentage lassen sich mit dem Brückentage-Rechner planen.

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 187 BGB – Fristbeginn ↗§ 188 BGB – Fristende ↗§ 191 BGB – Berechnung von Zeiträumen ↗

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Tage zwischen zwei Daten?

Sie ziehen das frühere Datum vom späteren ab. Vom 1. März bis zum 10. März 2026 sind das 9 Tage. Der Rechner erledigt das taggenau und berücksichtigt Schaltjahre und unterschiedlich lange Monate automatisch.

Wird der erste Tag mitgezählt?

Bei der reinen Differenz nicht. Beginnt eine Frist mit einem Ereignis, zählt der Ereignistag nach § 187 Abs. 1 BGB ebenfalls nicht mit. Möchten Sie jeden Kalendertag eines Zeitraums erfassen, wählen Sie im Rechner „Beide Tage mitzählen“.

Warum ergibt der Rechner mit Endtag einen Tag mehr?

Bei der inklusiven Zählung wird zur Differenz ein Tag addiert, damit Start- und Endtag beide enthalten sind. Vom 1. bis 10. März 2026 sind es so 10 statt 9 Tage. Beide Ergebnisse sind richtig, sie beantworten nur unterschiedliche Fragen.

Zählt der Rechner Wochenenden und Feiertage mit?

Ja, es werden alle Kalendertage gezählt. Wenn nur Werktage von Montag bis Freitag zählen sollen, nutzen Sie den Arbeitstage-Rechner. Beide Rechner ergänzen sich bei Fristen, die in Werktagen angegeben sind.

Berücksichtigt der Rechner Schaltjahre?

Ja. Zeiträume über den 29. Februar sind automatisch einen Tag länger. Der Februar 2024 hat zum Beispiel 29 Tage, der Februar 2026 nur 28. Eine manuelle Korrektur ist nicht nötig.

Wie viele Tage hat ein Monat bei Fristen?

Das hängt von der Fristart ab. Monatsfristen enden nach § 188 BGB am entsprechenden Tag des Zielmonats, nicht nach 30 Tagen. Pauschal 30 Tage je Monat nennt § 191 BGB nur für Zeiträume, die nicht zusammenhängend verlaufen müssen.

Was passiert, wenn eine Frist auf einen Sonntag fällt?

Nach § 193 BGB tritt dann der nächste Werktag an die Stelle des Sonntags. Das gilt auch für Samstage und am Ort anerkannte allgemeine Feiertage. Der Rechner verschiebt das Fristende nicht, das müssen Sie selbst berücksichtigen.

Kann ich auch Daten in der Vergangenheit eingeben?

Ja, beide Daten sind frei wählbar. Liegt das Startdatum nach dem Enddatum, wird die Reihenfolge intern getauscht und der Abstand als positive Zahl angezeigt. So lassen sich auch zurückliegende Zeiträume messen.

Warum ist die Monatsangabe nur ungefähr?

Der Rechner teilt die Tage durch 30,44, die mittlere Länge eines Monats. Echte Kalendermonate haben 28 bis 31 Tage. Für exakte Monatsfristen zählt das Datum des Zielmonats, nicht ein Tagesdurchschnitt.