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Finanzen & Recht

Maklerkosten-Rechner

Wie viel kostet der Makler beim Hauskauf? Geben Sie Kaufpreis und Provisionssatz ein – der Rechner nennt die Gesamtprovision und den Anteil von Käufer und Verkäufer.

0–50.000.000 €
€
0–10 %
%

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Maklerkosten-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Kaufpreis
400.000 €
Provision (inkl. MwSt)
3,57 %

Rechenschritte

  1. 1Anteil je Partei (50 %)7.140 €
  2. 2Provisionssatz3,57 %
Ergebnis14.280 €

Maklercourtage inkl. MwSt. Bei Wohnimmobilien wird sie meist hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

So rechnet der Maklerkosten-Rechner

Provision = Kaufpreis × Satz. Die Sätze werden meist inklusive Umsatzsteuer genannt; 3,57 % entsprechen 3 % zuzüglich 19 %. Bei 400.000 € Kaufpreis und 3,57 % beträgt die Provision 14.280 €; je Seite sind das 7.140 €.

Regeln für Wohnungen und Einfamilienhäuser

Beim Verkauf an Verbraucher gelten seit Ende 2020 besondere Regeln. Der Maklervertrag bedarf der Textform. Wird der Makler für beide Seiten tätig, darf er von beiden nur gleich viel verlangen. Hat nur der Verkäufer ihn beauftragt, darf der Käufer höchstens die Hälfte übernehmen – und erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat.

Verhandeln

Die Provisionshöhe ist gesetzlich nicht festgelegt; regional übliche Sätze sind Verhandlungssache. Die übrigen Kaufnebenkosten zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.

Wertetabelle: Kaufpreis

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

KaufpreisMaklerprovision (gesamt)Anteil je Partei (50 %)Provisionssatz
0 €0 €03,57 %
8.333.333 €297.499,99 €148.749,993,57 %
16.666.667 €595.000,01 €297.500,013,57 %
25.000.000 €892.500 €446.2503,57 %
33.333.333 €1.189.999,99 €594.999,993,57 %
41.666.667 €1.487.500,01 €743.750,013,57 %
50.000.000 €1.785.000 €892.5003,57 %

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 656a BGB – Textform ↗§ 656c BGB – Tätigkeit für beide Parteien ↗§ 656d BGB – Vereinbarungen über die Maklerkosten ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Gesetzlich nicht festgelegt. Häufig sind insgesamt 5,95 bis 7,14 % inklusive Umsatzsteuer, geteilt zwischen den Parteien.

Muss ich als Käufer die Hälfte zahlen?

Höchstens die Hälfte, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.

Ist die Umsatzsteuer enthalten?

In den üblichen Angaben wie 3,57 % ja.

Gilt die Teilung auch für Gewerbeimmobilien?

Nein, die §§ 656a ff. BGB gelten für Wohnungen und Einfamilienhäuser bei Verbraucherkäufern.

Kann ich die Provision steuerlich absetzen?

Bei vermieteten Objekten erhöht sie die Anschaffungskosten und wird über die AfA berücksichtigt.