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Taschengeld-Rechner

Der Rechner nennt zum Alter des Kindes die Taschengeld-Spanne, die das Deutsche Jugendinstitut 2025 empfohlen hat – bis neun Jahre pro Woche, ab zehn Jahren pro Monat. Dazu zeigt er die Mitte der Spanne und ihre Umrechnung in den jeweils anderen Zeitraum. Es sind Orientierungswerte, kein Anspruch.

4–18 Jahre
Jahre

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Rechenweg mit den Voreinstellungen

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Alter des Kindes
10 Jahre

Rechenschritte

  1. 1Mitte der Spanne20 € pro Monat
  2. 2Entspricht wöchentlich (Mitte)4,6 €
Ergebnis15–25 € pro Monat

Ab 10 Jahren monatlich auszahlen – das trainiert Planung und Einteilung übers ganze Monatsbudget.

Kurz erklärt

Eine gesetzliche Pflicht zum Taschengeld und einen vorgeschriebenen Betrag gibt es nicht. Als Orientierung dient die Tabelle des Deutschen Jugendinstituts (DJI) von 2025, die auch das Familienportal des Bundes veröffentlicht. Bis 9 Jahre wird wöchentlich gezahlt: 1 bis 2 € unter sechs Jahren, 2 bis 3 € mit sechs und sieben, 3 bis 4 € mit acht und neun Jahren. Ab 10 Jahren gilt ein Monatsbetrag, etwa 15 bis 25 € mit 10 und 11 Jahren und 55 bis 75 € ab 18 Jahren.

Wo Ihr Betrag innerhalb der Spanne liegt, hängt von Reife, Geschwisterzahl und Haushaltsbudget ab: Höheres Alter spricht für den oberen, ein knappes Budget für den unteren Rand.

So wird gerechnet

Mitte = (Untergrenze + Obergrenze) ÷ 2 — Monatswert ≈ Wochenwert × 4,33 — Wochenwert ≈ Monatswert ÷ 4,33

Der Rechner rundet das Alter auf ganze Jahre und sucht die passende Altersgruppe der DJI-Tabelle. Bis 9 Jahre gibt er eine Wochenspanne aus, ab 10 Jahren eine Monatsspanne, jeweils mit der Mitte. Diese Mitte rechnet er mit dem Faktor 4,33 (etwa 52 Wochen ÷ 12 Monate) in den anderen Zeitraum um und rundet auf eine Nachkommastelle.

Für die Höhe gibt es keine Rechtsgrundlage; das Familienportal betont, dass dazu keine gesetzlichen Regelungen bestehen. Gesetzlich geregelt ist nur, was Kinder mit dem Geld wirksam kaufen dürfen (§ 110 BGB, siehe unten).

Taschengeldtabelle nach Alter

AlterSpanneMitteUmgerechnet
4–5 Jahre1–2 € pro Woche1,5 € pro Woche6,5 € pro Monat
6–7 Jahre2–3 € pro Woche2,5 € pro Woche10,8 € pro Monat
8–9 Jahre3–4 € pro Woche3,5 € pro Woche15,2 € pro Monat
10–11 Jahre15–25 € pro Monat20 € pro Monat4,6 € pro Woche
12–13 Jahre20–30 € pro Monat25 € pro Monat5,8 € pro Woche
14–15 Jahre25–45 € pro Monat35 € pro Monat8,1 € pro Woche
16–17 Jahre40–60 € pro Monat50 € pro Monat11,5 € pro Woche
ab 18 Jahren55–75 € pro Monat65 € pro Monat15 € pro Woche

Die Werte ab 16 Jahren gelten nach dem Familienportal für Jugendliche, die wirtschaftlich noch ganz von den Eltern abhängig sind, etwa Schülerinnen und Schüler.

Beispielrechnungen

7 Jahre: Der Rechner zeigt 2–3 € pro Woche, Mitte 2,5 €, umgerechnet 10,8 € im Monat. Zahlt eine Familie jeden Samstag 2,50 €, sind das über 52 Wochen 130 €, die das Kind selbst einteilt.

Wechsel von 9 auf 10 Jahre: Mit 9 liegt die Mitte bei 3,5 € pro Woche, umgerechnet 15,2 € im Monat. Mit 10 nennt der Rechner 15–25 € pro Monat, Mitte 20 €. Wer auf die Monatsmitte umstellt, zahlt also 4,8 € mehr. Bei knappem Budget oder mehreren Geschwistern bleibt auch der untere Rand von 15 € im Rahmen der Empfehlung.

14 Jahre mit Budgetgeld: Der Rechner zeigt 25–45 €, Mitte 35 €, umgerechnet 8,1 € pro Woche. Beginnt die Familie mit einem Budgetbereich, zum Beispiel Handy und Abos am unteren Rand von 15 €, kommen 15 € zweckgebunden hinzu. Das sind 50 € im Monat, von denen 35 € frei verfügbar bleiben.

Wöchentlich oder monatlich – und ab wann?

Das DJI empfiehlt, spätestens mit dem Schuleintritt zu beginnen, also mit sechs oder sieben Jahren. In seiner Erhebung AID:A 2023 bekamen allerdings schon 22 % der Fünfjährigen Taschengeld, bei den Zehnjährigen 76 % und bei den Fünfzehnjährigen 93 %. Grundschulkinder erhalten es meist wöchentlich; mit elf Jahren ist die Monatszahlung mit 57 % die häufigste Form.

Wichtiger als der Betrag ist ein fester Termin, an dem das Kind nicht um das Geld bitten muss. Fällt der Wechsel auf monatlich schwer, kann das DJI zufolge für einige Monate eine 14-tägige Zahlung helfen. Ein kurzer Check pro Jahr, etwa zum Geburtstag oder Schuljahresbeginn, hält die Vereinbarung aktuell. Wer bisher über der Spanne lag, senkt laut DJI nicht ab; wer darunter lag, kann in zwei oder drei Schritten anheben.

Budgetgeld ab etwa 12 Jahren

Zusätzlich zum frei verfügbaren Taschengeld empfiehlt das DJI ab etwa 12 Jahren Budgetgeld: zweckgebundene Monatsbeträge für wiederkehrende Ausgaben. Die Orientierungswerte 2025:

BereichBetrag pro Monat
Kleidung und Schuhe45–65 €
Essen außer Haus25–40 €
Handy, Internet und Abos15–25 €
Schulmaterial5–15 €
Kosmetik und Pflege5–15 €

Der Rechner enthält diese Beträge nicht. Das DJI schlägt vor, mit einem Bereich zu beginnen, nach zwei bis drei Monaten nachzujustieren und die Höhe an den tatsächlichen Kosten auszurichten.

Taschengeldparagraf: Was Kinder kaufen dürfen

Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB), ab sieben beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Nach § 110 BGB gilt ein Vertrag, den ein Minderjähriger ohne Zustimmung der Eltern schließt, von Anfang an als wirksam, wenn er die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden. Eine feste Betragsgrenze nennt das Gesetz nicht. Ratenkäufe und Abos fallen laut DJI-Expertise nicht darunter, weil dort nicht vollständig bezahlt wird.

Was sich 2025 geändert hat

Ältere Tabellen nennen andere Zahlen. Mit der Überarbeitung von 2025 hat das DJI die Spannen verbreitert, benachbarte Jahrgänge zu Altersgruppen zusammengefasst und die oberen Ränder in zwei Gruppen leicht gesenkt, weil die tatsächlich gezahlten Beträge dort darunter lagen. Budgetgeld empfiehlt es seitdem zwei Jahre früher als zuvor. Das Familienportal des Bundes führt im Oktober 2026 weiterhin diese Werte.

Typische Fehler und Sonderfälle

  • Kürzen als Strafe: Das DJI empfiehlt, Taschengeld weder zu kürzen noch zu streichen; Konsequenzen sollten anders und vorab vereinbart werden.
  • Mithilfe „bezahlen“: Altersgerechte Hilfe im Haushalt gehört zum Familienleben (§ 1619 BGB) und sollte nicht über das Taschengeld laufen. Echte Zusatzdienste können getrennt entlohnt werden.
  • Grundbedarf aus dem Taschengeld: Schulmaterial, Mittagessen und Basiskleidung sollten nicht regelmäßig davon bezahlt werden müssen.
  • Unpünktlich oder schwankend zahlen: Bei knapper Kasse ist ein kleiner, verlässlicher Betrag besser als ein wechselnder.
  • Zwei Haushalte: Getrennt lebende Eltern sollten Höhe und Termin abstimmen.
  • Zuverdienst anrechnen: Geld aus Ferienjob oder Geschenken soll nach DJI das Taschengeld nicht mindern.
  • Tabelle als Pflicht lesen: Die Werte sind Spannen zum Aushandeln.

Grenzen des Rechners

Der Rechner liefert nur die altersabhängige DJI-Spanne. Das Alter wird auf ganze Jahre gerundet, das Eingabefeld ist auf 4 bis 18 Jahre begrenzt. Nicht berücksichtigt werden Budgetgeld, Haushaltseinkommen, Geschwisterzahl, Region, eigenes Einkommen oder Ausbildungsvergütung und die Frage, ob ein Jugendlicher ab 16 wirtschaftlich von den Eltern abhängt. Die Umrechnung zwischen Woche und Monat nutzt den festen Faktor 4,33 und ist nur eine Näherung.

Weitere Rechner

Für die Familienfinanzen insgesamt helfen der Kindergeld-Rechner und der Budget-Rechner. Wie aus kleinen Beträgen Rücklagen werden, zeigen der Sparrechner und der Zinseszins-Rechner. Für Jugendliche in der Lehre passt der Ausbildungsvergütung-Rechner.

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: Familienportal des Bundes – Gibt es Empfehlungen zum Taschengeld? ↗Deutsches Jugendinstitut – Expertise Taschengeld und Gelderziehung (September 2025) ↗§ 110 BGB – Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln ↗

Häufige Fragen

Wie viel Taschengeld ist mit 10 Jahren angemessen?

Das DJI empfiehlt für 10- und 11-Jährige 15 bis 25 € pro Monat, die Mitte liegt bei 20 €. Bei knappem Budget oder mehreren Geschwistern passt eher der untere Rand der Spanne.

Wie viel Taschengeld bekommt ein 12- oder 13-Jähriger?

Empfohlen sind 20 bis 30 € pro Monat, Mitte 25 €. Ab etwa 12 Jahren kommt nach DJI zusätzlich Budgetgeld für feste Ausgaben wie Kleidung oder Handy in Betracht.

Wie viel Taschengeld ist mit 14 oder 15 Jahren üblich?

Die Empfehlung lautet 25 bis 45 € pro Monat, Mitte 35 €. Die breite Spanne soll es Familien erlauben, den Betrag an Entwicklungsstand und Haushaltsbudget anzupassen.

Wie viel Taschengeld erhält ein 16- oder 17-Jähriger?

40 bis 60 € pro Monat, Mitte 50 €. Das Familienportal knüpft diese Werte an Jugendliche, die wirtschaftlich noch ganz von den Eltern abhängig sind. Wer eine Ausbildungsvergütung erhält, verhandelt den Bedarf laut DJI eigenständig.

Ab welchem Alter sollte ein Kind Taschengeld bekommen?

Laut DJI spätestens mit dem Schuleintritt, also mit sechs oder sieben Jahren. Für Jüngere nennt die Tabelle 1 bis 2 € pro Woche; in der DJI-Erhebung von 2023 erhielten 22 % der Fünfjährigen Taschengeld.

Sollte Taschengeld wöchentlich oder monatlich gezahlt werden?

Bis etwa neun Jahre wöchentlich, weil Kinder selten einen ganzen Monat finanziell planen können. Ab etwa zehn Jahren bewährt sich die monatliche Zahlung. Wichtig ist ein fester, verlässlicher Termin.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld?

Nein. Nach dem Familienportal des Bundes gibt es dazu keine gesetzlichen Regelungen; ob und wie viel Eltern zahlen, entscheiden sie selbst. Bei Unsicherheit kann das Jugendamt aktuelle Richtgrößen nennen.

Was ist Budgetgeld?

Budgetgeld ist zweckgebundenes Monatsgeld für wiederkehrende Ausgaben wie Kleidung, Essen außer Haus, Handy, Schulmaterial oder Pflegeprodukte. Das DJI empfiehlt es ab etwa 12 Jahren zusätzlich zum frei verfügbaren Taschengeld.

Was besagt der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB)?

Ein Kind ab sieben Jahren kann ohne Zustimmung der Eltern wirksam kaufen, wenn es die Leistung mit Geld bezahlt, das ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde. Ratenkäufe und Abos zählen laut DJI nicht dazu.