Große oder kleine Witwenrente
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen (60 % im alten Recht, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist). Sie steht zu, wenn Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben, ein Kind unter 18 erziehen oder erwerbsgemindert sind. Für Todesfälle im Jahr 2026 liegt die Altersgrenze bei 46 Jahren und 6 Monaten; sie steigt schrittweise auf 47 Jahre.
Andernfalls gibt es die kleine Witwenrente von 25 %, im neuen Recht längstens für 24 Monate.
Sterbevierteljahr
In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Rente des Verstorbenen in voller Höhe weitergezahlt, und eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Anrechnung von eigenem Einkommen
Eigenes Einkommen wird angerechnet, soweit es einen Freibetrag übersteigt. Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 beträgt der Freibetrag 1.122,53 € im Monat, für jedes waisenrentenberechtigte Kind zusätzlich 238,11 €. Vom übersteigenden Netto werden 40 % abgezogen. Das Einkommen wird dafür pauschal um Steuer- und Sozialabgaben gemindert.
Von der Witwenrente selbst gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die eigene Altersrente berechnet der Rentenrechner.
Wertetabelle: Rente des Verstorbenen
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Rente des Verstorbenen | Witwenrente netto (ca.) | Brutto-Witwenrente | Nach Einkommensanrechnung |
|---|---|---|---|
| 0 €/Monat | 0 € | 0 | 0 |
| 1.667 €/Monat | 798,12 € | 916,85 | 916,85 |
| 3.333 €/Monat | 1.595,76 € | 1.833,15 | 1.833,15 |
| 5.000 €/Monat | 2.393,88 € | 2.750 | 2.750 |
| 6.667 €/Monat | 3.191,99 € | 3.666,85 | 3.666,85 |
| 8.333 €/Monat | 3.989,63 € | 4.583,15 | 4.583,15 |
| 10.000 €/Monat | 4.787,75 € | 5.500 | 5.500 |
Vereinfachte Schätzung nach den ab 1. Juli 2026 geltenden Freibeträgen. Individuelle KV-Zusatzbeiträge und Sonderfälle können abweichen. Verbindlich rechnet die Deutsche Rentenversicherung. Keine Rechtsberatung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: Deutsche Rentenversicherung – Renten an Hinterbliebene ↗Deutsche Rentenversicherung – Mehr Hinzuverdienst ab Juli 2026 ↗§ 46 SGB VI – Witwenrente ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist die große Witwenrente?
55 % der Rente des Verstorbenen, im alten Recht 60 %.
Ab welchem Alter gibt es 2026 die große Witwenrente?
Für Todesfälle 2026 ab 46 Jahren und 6 Monaten – oder früher bei Kindererziehung oder Erwerbsminderung.
Wie viel darf ich zur Witwenrente hinzuverdienen?
Seit 1. Juli 2026 bleiben 1.122,53 € netto im Monat anrechnungsfrei, plus 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind. Darüber werden 40 % angerechnet.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Die ersten drei Monate nach dem Tod, in denen die volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung gezahlt wird.
Wie lange gibt es die kleine Witwenrente?
Im neuen Recht höchstens 24 Monate.
Gilt das auch für Witwer?
Ja, die Regeln gelten für Witwen und Witwer gleichermaßen.