Wie Notargebühren entstehen
Notargebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Aus dem Geschäftswert – beim Kauf meist der Kaufpreis – ergibt sich über Tabelle B des GNotKG eine einfache Gebühr. Für die Beurkundung des Kaufvertrags fällt das Doppelte an; Vollzug und Betreuung kommen hinzu. Tabelle B nennt zum Beispiel bei 200.000 € eine einfache Gebühr von 435 €, bei 500.000 € von 935 € und bei 1 Mio. € von 1.735 €.
Grundbuch und Grundschuld
Das Grundbuchamt berechnet die Eigentumsumschreibung und die Auflassungsvormerkung gesondert. Nimmt der Käufer einen Kredit auf, kommen Beurkundung und Eintragung der Grundschuld dazu – deren Wert ist der Grundschuldbetrag, nicht der Kaufpreis.
Ergebnis als Schätzung
Die Gebühr selbst berechnet der Rechner exakt nach Tabelle B des GNotKG, bei 500.000 € also 935 € für eine volle Gebühr. Gebührensätze, Auslagen und Umsatzsteuer sind dagegen typisiert. Als Faustwert gelten etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen, mit Grundschuld liegt der Wert am oberen Ende. Die Rechnung des Notars kann durch Auslagen, Umsatzsteuer und zusätzliche Tätigkeiten abweichen. Alle Kaufnebenkosten zusammen zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.
Wertetabelle: Kaufpreis der Immobilie
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Kaufpreis der Immobilie | Notar- & Grundbuchkosten (ca.) | Notar (Kaufvertrag, inkl. USt) | Grundbuchamt (Eigentumsumschreibung, Vormerkung) |
|---|---|---|---|
| 40.000 € | 2.191,29 € | 483,14 | 217,5 |
| 86.177 € | 2.679,32 € | 819,67 | 369 |
| 185.664 € | 3.592,57 € | 1.449,42 | 652,5 |
| 400.000 € | 5.283,77 € | 2.615,62 | 1.177,5 |
| 861.774 € | 9.101,05 € | 5.247,9 | 2.362,5 |
| 1.856.636 € | 16.832,25 € | 10.579,1 | 4.762,5 |
| 4.000.000 € | 33.067,77 € | 21.774,62 | 9.802,5 |
Gebühren nach Tabelle B GNotKG, Gebührensätze und Auslagen vereinfacht – der Notar rechnet exakt nach Geschäftswert und tatsächlichen Vorgängen ab.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: GNotKG Anlage 2 – Gebührentabellen A und B ↗
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf?
Zusammen mit dem Grundbuch etwa 1 bis 1,5 % des Kaufpreises.
Kann man Notarkosten verhandeln?
Nein. Die Gebühren sind im GNotKG festgelegt.
Wer zahlt den Notar?
Üblich ist, dass der Käufer die Kosten des Kaufvertrags und der Grundschuld trägt; vertraglich kann anderes vereinbart werden.
Welcher Wert gilt für die Grundschuld?
Der eingetragene Grundschuldbetrag, nicht der Kaufpreis.
Wie genau ist der Rechner?
Die Gebührentabelle ist exakt, die Zahl der Vorgänge und die Auslagen sind typisiert. Die genaue Rechnung erstellt der Notar.