Die Formel in drei Schritten
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln erhoben. Im Bundesmodell gilt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag, anschließend Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer. Die Steuermesszahl beträgt für Wohngrundstücke 0,031 %. Grundsteuerwert und Messbetrag stehen in den Bescheiden Ihres Finanzamts, den Hebesatz beschließt Ihre Gemeinde.
Nicht jedes Land nutzt das Bundesmodell
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle; dort funktioniert diese Formel nicht. Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen und ab 2027 Thüringen verwenden das Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können Gemeinden unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen. Nutzen Sie den Rechner deshalb am besten mit dem Messbetrag aus Ihrem eigenen Bescheid.
Wer die Grundsteuer zahlt
Steuerschuldner ist der Eigentümer. Bei vermieteten Wohnungen darf die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden – siehe Nebenkosten-Rechner. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich fällig.
Wertetabelle: Grundsteuerwert
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Grundsteuerwert | Grundsteuer pro Jahr (ca.) | Grundsteuermessbetrag | Hebesatz |
|---|---|---|---|
| 0 € | 0 € | 0 | 400 % |
| 8.333.333 € | 10.333,33 € | 2.583,33 | 400 % |
| 16.666.667 € | 20.666,67 € | 5.166,67 | 400 % |
| 25.000.000 € | 31.000 € | 7.750 | 400 % |
| 33.333.333 € | 41.333,33 € | 10.333,33 | 400 % |
| 41.666.667 € | 51.666,67 € | 12.916,67 | 400 % |
| 50.000.000 € | 62.000 € | 15.500 | 400 % |
Vereinfachte Berechnung nach dem Bundesmodell. Bayern, BW, Hessen, Hamburg, Niedersachsen u. a. nutzen eigene Modelle. Maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid. Keine Steuerberatung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: BMF – Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ↗§ 15 GrStG – Steuermesszahlen ↗Bundesfinanzministerium – Grundsteuerreform ↗
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Grundsteuer?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Für Wohngrundstücke im Bundesmodell beträgt die Messzahl 0,031 %.
Seit wann gilt die neue Grundsteuer?
Seit dem 1. Januar 2025.
Gilt die Formel in Bayern?
Nein. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verwenden eigene Modelle.
Wo finde ich meinen Hebesatz?
In der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde oder im Grundsteuerbescheid der Gemeinde.
Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
Ja, sie gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten.