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Finanzen & Recht

Grundsteuer Rechner 2025

Aus dem Grundsteuerwert in Ihrem Bescheid und dem Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnet der Rechner die jährliche Grundsteuer nach dem Bundesmodell, das seit 2025 in vielen Bundesländern gilt.

0–50.000.000 €
€
0–1.500 %
%

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Grundsteuerwert
200.000 €
Grundstücksart
Wohngrundstück (0,031 %)
Hebesatz der Gemeinde
400 %

Rechenschritte

  1. 1Grundsteuermessbetrag62 €
  2. 2Hebesatz400 %
  3. 3Pro Monat20,67 €
Ergebnis248 €

Bundesmodell: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Einige Bundesländer nutzen abweichende Modelle.

Die Formel in drei Schritten

Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln erhoben. Im Bundesmodell gilt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag, anschließend Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer. Die Steuermesszahl beträgt für Wohngrundstücke 0,031 %. Grundsteuerwert und Messbetrag stehen in den Bescheiden Ihres Finanzamts, den Hebesatz beschließt Ihre Gemeinde.

Nicht jedes Land nutzt das Bundesmodell

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle; dort funktioniert diese Formel nicht. Berlin, Bremen, das Saarland, Sachsen und ab 2027 Thüringen verwenden das Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können Gemeinden unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen. Nutzen Sie den Rechner deshalb am besten mit dem Messbetrag aus Ihrem eigenen Bescheid.

Wer die Grundsteuer zahlt

Steuerschuldner ist der Eigentümer. Bei vermieteten Wohnungen darf die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden – siehe Nebenkosten-Rechner. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich fällig.

Wertetabelle: Grundsteuerwert

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

GrundsteuerwertGrundsteuer pro Jahr (ca.)GrundsteuermessbetragHebesatz
0 €0 €0400 %
8.333.333 €10.333,33 €2.583,33400 %
16.666.667 €20.666,67 €5.166,67400 %
25.000.000 €31.000 €7.750400 %
33.333.333 €41.333,33 €10.333,33400 %
41.666.667 €51.666,67 €12.916,67400 %
50.000.000 €62.000 €15.500400 %

Vereinfachte Berechnung nach dem Bundesmodell. Bayern, BW, Hessen, Hamburg, Niedersachsen u. a. nutzen eigene Modelle. Maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid. Keine Steuerberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: BMF – Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ↗§ 15 GrStG – Steuermesszahlen ↗Bundesfinanzministerium – Grundsteuerreform ↗

Häufige Fragen

Wie berechne ich die Grundsteuer?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Für Wohngrundstücke im Bundesmodell beträgt die Messzahl 0,031 %.

Seit wann gilt die neue Grundsteuer?

Seit dem 1. Januar 2025.

Gilt die Formel in Bayern?

Nein. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verwenden eigene Modelle.

Wo finde ich meinen Hebesatz?

In der Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde oder im Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?

Ja, sie gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten.