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Geburtstermin-Rechner

Der Rechner ermittelt aus dem ersten Tag Ihrer letzten Periode und Ihrer Zykluslänge den errechneten Geburtstermin, den Beginn der Mutterschutzfrist und die aktuelle Schwangerschaftswoche. Der Termin ist ein Orientierungswert, den die Frauenarztpraxis oder Hebamme später festlegt.

21–40 Tage
Tage

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Rechenweg mit den Voreinstellungen

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Erster Tag der letzten Periode
–
Zykluslänge
28 Tage
Ergebnis—

Bitte den ersten Tag der letzten Periode eingeben.

Kurz erklärt

Der errechnete Geburtstermin (ET) liegt 280 Tage nach dem ersten Tag der letzten Regelblutung. Das entspricht 40 Schwangerschaftswochen. Als Faustregel gilt: Vom ersten Periodentag aus drei Monate zurück, sieben Tage dazu, ein Jahr vorwärts. Diese Zählweise heißt Nägele-Regel.

Gerechnet wird ab der Periode und nicht ab der Befruchtung, weil der Tag der Befruchtung meist unbekannt ist. Ab Befruchtung dauert die Schwangerschaft im Schnitt 266 Tage (38 Wochen). Die Nägele-Regel setzt einen 28-Tage-Zyklus voraus. Bei abweichender Zykluslänge verschiebt der Rechner den Termin um die Differenz in Tagen. Maßgeblich ist am Ende der Termin, den die Praxis im Mutterpass einträgt.

So wird gerechnet

ET = erster Tag der letzten Periode + 280 Tage + (Zykluslänge − 28 Tage)

Der Rechner geht in drei Schritten vor:

  1. Er nimmt das eingegebene Datum und addiert 280 Tage.
  2. Er addiert oder subtrahiert die Differenz Ihrer Zykluslänge zu 28 Tagen. Bei 32 Tagen Zyklus kommen vier Tage dazu, bei 24 Tagen fallen vier Tage weg.
  3. Er zieht vom ET 42 Tage ab (sechs Wochen) und nennt den Beginn der Mutterschutzfrist vor der Geburt. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG): In den letzten sechs Wochen vor der Entbindung dürfen Arbeitgeber Schwangere nicht beschäftigen, es sei denn, die Frau erklärt sich ausdrücklich zur Arbeit bereit. Der Zeitpunkt richtet sich nach dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis einer Hebamme beziehungsweise eines Entbindungspflegers.

Zusätzlich zeigt der Rechner das Ende des ersten Trimesters. Er setzt es auf den Tag 91 nach der letzten Periode, also auf 13+0. Liegt der Periodenbeginn weniger als 300 Tage zurück, nennt er außerdem Ihre heutige Schwangerschaftswoche und die verbleibenden Tage bis zum ET. Die Angabe „SSW 20+3“ steht für 20 vollendete Wochen und 3 Tage, Sie befinden sich dann in der 21. Woche.

Ergebnisse für verschiedene Eingaben

Erster PeriodentagZyklusErrechneter TerminBeginn Mutterschutz
10. Januar 202628 Tage17. Oktober 20265. September 2026
28. Februar 202628 Tage5. Dezember 202624. Oktober 2026
15. März 202632 Tage24. Dezember 202612. November 2026
1. Mai 202624 Tage1. Februar 202721. Dezember 2026
1. Januar 202735 Tage15. Oktober 20273. September 2027

Alle Werte stammen direkt aus dem Rechner. Die Differenz zwischen ET und Mutterschutzbeginn beträgt immer genau 42 Tage.

Beispielrechnungen

Regelmäßiger Zyklus: Die letzte Periode begann am 10. Januar 2026, der Zyklus dauert 28 Tage. Es gibt keine Korrektur, der ET fällt auf den 17. Oktober 2026. Die Probe nach Nägele ergibt dasselbe: 10. Januar minus drei Monate ist der 10. Oktober, dazu sieben Tage sind der 17. Oktober. Die Mutterschutzfrist beginnt am 5. September 2026, das Ende des ersten Trimesters liegt beim 11. April 2026.

Längerer Zyklus: Die letzte Periode begann am 15. März 2026, der Zyklus dauert 32 Tage. Zu den 280 Tagen kommen vier Tage dazu, das ergibt 284 Tage und den 24. Dezember 2026. Mutterschutz beginnt am 12. November 2026. Ohne Zykluskorrektur läge der Termin vier Tage früher, am 20. Dezember.

Kürzerer Zyklus: Die letzte Periode begann am 1. Mai 2026, der Zyklus dauert 24 Tage. Der Rechner zieht vier Tage ab und nennt den 1. Februar 2027. Der Mutterschutz beginnt am 21. Dezember 2026, das erste Trimester endet am 31. Juli 2026.

Warum der Termin nur eine Orientierung ist

Der ET ist ein statistischer Mittelwert und kein Versprechen. Nur ein kleiner Teil der Kinder kommt genau an diesem Tag zur Welt, die große Mehrheit in den Wochen davor und danach. Eine Geburt gilt deshalb nicht erst am errechneten Tag als pünktlich.

Hinzu kommt, dass die Zykluskorrektur eine Annäherung ist. Sie unterstellt, dass der Eisprung bei jedem Zyklus um die gesamte Abweichung verschoben liegt. Wer unregelmäßig menstruiert, kann den Eisprung nicht verlässlich zuordnen. Dann ist der Rechenwert besonders unsicher. Frauenarztpraxen legen den Termin in solchen Fällen häufig anhand des Ultraschalls im ersten Drittel der Schwangerschaft fest und tragen ihn im Mutterpass ein.

Mutterschutz und Mitteilung an den Arbeitgeber

Nach § 15 MuSchG soll eine Schwangere dem Arbeitgeber mitteilen, dass sie schwanger ist, sobald sie es weiß, und dabei den voraussichtlichen Tag der Entbindung nennen. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme beziehungsweise eines Entbindungspflegers vorzulegen. Darin steht der mutmaßliche Entbindungstermin.

Nach der Geburt gilt in der Regel eine Schutzfrist von acht Wochen. Sie verlängert sich auf zwölf Wochen bei Frühgeburten, bei Mehrlingsgeburten und wenn beim Kind ärztlich eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird (§ 3 Absatz 2 MuSchG). Kommt das Kind vor dem Termin, verlängert sich die Frist nach der Geburt um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte. Der Rechner zeigt nur den Beginn der Frist vor der Geburt an.

Wochenzählung: SSW, Trimester und Befruchtung

Im Mutterpass wird ab der letzten Periode gezählt. Bei Schwangerschaftswoche 12+0 ist der Embryo entwicklungsbiologisch erst etwa zehn Wochen alt, weil die Befruchtung rund zwei Wochen nach dem Periodenbeginn liegt. Das erklärt, warum scheinbar „früh“ schon von der 5. oder 6. Woche die Rede ist. Diese Differenz von zwei Wochen gilt durchgehend bis zur Geburt.

Für die Einteilung in Trimester setzt der Rechner den ersten Abschnitt auf die Zeit bis 13+0. Andere Quellen ziehen die Grenzen leicht anders. Für den Alltag spielt das keine Rolle, der Mutterschutz und der ET hängen davon nicht ab.

Typische Fehler und Sonderfälle

  • Als Startdatum wird der Tag des Eisprungs oder des Tests eingetragen. Maßgeblich ist der erste Tag der letzten Blutung.
  • Die Zykluslänge wird aus der Blutungsdauer statt vom ersten Tag einer Periode bis zum ersten Tag der nächsten gerechnet.
  • Bei sehr unregelmäßigem Zyklus wird der Rechenwert für verbindlich gehalten. Dann hat der Ultraschalltermin Vorrang.
  • Der ET wird als Geburtstag verstanden. Planen Sie Urlaub, Klinikwahl und Betreuung mit Spielraum für mehrere Wochen.
  • Nach Kinderwunschbehandlung (IVF, Embryotransfer) richtet sich der Termin nach dem Übertragungsdatum und nicht nach der Periode. Hier gilt der Wert der Praxis.
  • Der Mutterschutz-Beginn aus dem Rechner und der Termin im Mutterpass können abweichen. Rechtlich zählt das ärztliche Zeugnis.
  • Zwillinge und weitere Mehrlinge kommen oft früher. Der Rechner bildet das nicht ab.

Grenzen des Rechners

Der Rechner arbeitet nur mit dem Datum der letzten Periode und der Zykluslänge (21 bis 40 Tage). Er kennt weder Ultraschallbefunde noch Eisprungdaten, Embryotransfers oder Mehrlingsschwangerschaften. Die Zykluskorrektur verschiebt den Termin linear um die Abweichung von 28 Tagen. Frist nach der Geburt, Mutterschaftsgeld und Elterngeld berechnet er nicht. Das Ergebnis ist keine medizinische Beratung und ersetzt nicht den Termin im Mutterpass.

Weitere Rechner

Die aktuelle Woche und das Trimester zeigt der SSW-Rechner. Zur Zyklusplanung gehört der Eisprung-Rechner. Die Schutzfristen vor und nach der Geburt rechnet der Mutterschutz-Rechner genauer aus. Für die Zeit danach helfen der Elterngeld-Rechner und der Elternzeit-Rechner. Beliebige Zeitspannen lassen sich mit dem Tage-Rechner nachrechnen.

Orientierungswert – der ET wird vom Frauenarzt per Ultraschall präzisiert. Keine medizinische Beratung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: familienplanung.de (BIÖG) – Geburtstermin berechnen ↗familienplanung.de – Nägele-Regel ↗familienplanung.de – Schwangerschaftswochen zählen ↗

Häufige Fragen

Wie wird der Geburtstermin berechnet?

Nach der Nägele-Regel: erster Tag der letzten Periode plus 280 Tage (40 Wochen). Bei einem Zyklus, der von 28 Tagen abweicht, verschiebt der Rechner den Termin um die Differenz. Ein Zyklus von 32 Tagen ergibt also vier Tage später.

Warum wird ab der letzten Periode gezählt und nicht ab der Befruchtung?

Der Tag der Befruchtung ist meist nicht bekannt, der erste Periodentag dagegen schon. Ab Befruchtung dauert die Schwangerschaft im Mittel 266 Tage, ab Periode rechnerisch 280 Tage. Im Mutterpass steht die Zählung ab der Periode.

Wie ermittle ich den Termin bei unregelmäßigem Zyklus?

Der Rechenwert ist dann nur grob. Die Frauenarztpraxis legt den Termin meist anhand der Größe des Embryos beim Ultraschall fest und trägt ihn im Mutterpass ein. Dieser Wert ist dann maßgeblich.

Wann beginnt der Mutterschutz?

Sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (§ 3 Absatz 1 MuSchG). In dieser Zeit dürfen Arbeitgeber Schwangere nicht beschäftigen, außer die Frau erklärt sich ausdrücklich bereit zu arbeiten. Bei einem ET am 17. Oktober 2026 beginnt die Frist am 5. September 2026.

Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?

In der Regel acht Wochen. Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder ärztlich festgestellter Behinderung des Kindes sind es zwölf Wochen. Bei vorzeitiger Geburt verlängert sich die Frist um den vor der Geburt nicht genutzten Zeitraum (§ 3 Absatz 2 MuSchG).

Was bedeutet SSW 20+3?

20 vollendete Wochen und 3 Tage seit dem ersten Tag der letzten Periode. Sie befinden sich dann in der 21. Schwangerschaftswoche. Die erste Zahl zählt vollendete Wochen, die zweite die Tage der laufenden Woche.

Kann sich der errechnete Geburtstermin ändern?

Ja. Wenn die Größe des Embryos beim Ultraschall nicht zum Termin nach der Periode passt, korrigiert die Praxis den ET. Der im Mutterpass eingetragene Termin ist dann der verbindliche.

Muss ich dem Arbeitgeber den Termin mitteilen?

Sie sollen ihm die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald Sie davon wissen (§ 15 MuSchG). Auf Verlangen legen Sie ein Zeugnis einer Ärztin, eines Arztes oder einer Hebamme vor, das den Termin enthält.

Wie genau ist der Termin, den der Rechner nennt?

Er ist ein Richtwert. Die meisten Kinder kommen in den Wochen vor oder nach dem errechneten Tag zur Welt, nur wenige exakt an diesem Tag. Planen Sie Termine daher mit Spielraum und verlassen Sie sich im Zweifel auf den Eintrag im Mutterpass.

Gilt der Rechner auch nach künstlicher Befruchtung?

Nein. Nach Kinderwunschbehandlung orientiert sich der Termin am Datum der Embryonenübertragung, nicht an der letzten Periode. Diesen Termin nennt die behandelnde Praxis. Der Rechner kennt nur Periodenbeginn und Zykluslänge.