Kurz erklärt
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 % des Nettoeinkommens, das nach der Geburt wegfällt. Der Betrag liegt immer zwischen 300 € und 1.800 € im Monat. Wer vor der Geburt unter 1.240 € netto verdient, erhält einen höheren Prozentsatz: zwischen 1.000 € und 1.200 € sind es 67 %, darunter steigt der Satz bis auf 100 %. Das ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes (150 bis 900 €), wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Bei einem älteren Geschwisterkind kommt der Geschwisterbonus von 10 %, mindestens 75 €, hinzu. Der Rechner nutzt diese Regeln mit dem Netto, das Sie eintragen.
So wird gerechnet
Geschwisterbonus = der größere Wert aus 10 % des Basiselterngeldes und 75 €
ElterngeldPlus ≈ (Basiselterngeld + Bonus) ÷ 2
Die Ersatzrate richtet sich nach § 2 BEEG. Ab 1.240 € Netto gilt 65 %. Zwischen 1.200 € und 1.240 € sinkt der Satz von 67 % auf 65 %, und zwischen 1.000 € und 1.200 € liegt er bei 67 %. Unter 1.000 € steigt er um 0,1 Prozentpunkte je 2 € weniger Netto, höchstens bis 100 %. Danach wird der Mindestbetrag von 300 € und der Höchstbetrag von 1.800 € angewendet. Der Geschwisterbonus wird nach § 2a BEEG obendrauf gerechnet.
Der Rechner verwendet Ihr eingetragenes Netto unmittelbar. Das Amt ermittelt dieses Netto dagegen aus dem Bruttoverdienst der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat (§ 2b BEEG) mit pauschalen Abzügen für Steuern und Sozialabgaben.
Ersatzrate und Höhe im Überblick
| Netto vor der Geburt | Ersatzrate | Basiselterngeld | ElterngeldPlus (ca.) |
|---|---|---|---|
| 0 € | 100 % | 300 € | 150 € |
| 500 € | 92 % | 460 € | 230 € |
| 900 € | 72 % | 648 € | 324 € |
| 1.000 € | 67 % | 670 € | 335 € |
| 1.200 € | 67 % | 804 € | 402 € |
| 1.240 € | 65 % | 806 € | 403 € |
| 1.500 € | 65 % | 975 € | 487,50 € |
| 2.500 € | 65 % | 1.625 € | 812,50 € |
| 3.000 € | 65 % | 1.800 € | 900 € |
Beim Netto von 0 € greift der Mindestbetrag von 300 €. Ab etwa 2.770 € Netto ist der Höchstbetrag erreicht, weil das Gesetz nur Einkommen bis zu dieser Grenze berücksichtigt.
Beispielrechnungen
Beispiel 1 – durchschnittliches Netto: Bei 1.800 € Netto beträgt die Ersatzrate 65 %. Das Basiselterngeld liegt bei 1.170 € im Monat, das ElterngeldPlus bei etwa 585 €.
Beispiel 2 – mit Geschwisterbonus: Dieselben 1.800 € Netto, aber ein älteres Geschwisterkind im Haushalt. Zu den 1.170 € kommen 117 € Bonus (10 %), zusammen 1.287 € im Monat. Das ElterngeldPlus läge bei etwa 643,50 €.
Beispiel 3 – geringes Einkommen: Bei 900 € Netto steigt die Rate auf 72 %. Das ergibt 648 € Basiselterngeld. Wer dagegen 4.000 € netto hatte, bleibt bei 1.800 €, denn der Höchstbetrag deckelt die Leistung.
Wer Anspruch hat
Anspruch haben Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, die mit dem Kind im selben Haushalt leben, es selbst betreuen und im Monatsdurchschnitt höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten (§ 1 BEEG). Auch Selbstständige, Beamte, Studierende und Arbeitslose können Elterngeld erhalten; ohne Vorverdienst gibt es den Mindestbetrag.
Ausgeschlossen ist der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 € lag. Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt diese Grenze einheitlich für Paare und Alleinerziehende.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Basiselterngeld wird für höchstens 12 Lebensmonate gezahlt, bei zwei Elternteilen mit mindestens zwei Partnermonaten für 14 Monate. ElterngeldPlus bringt je Monat höchstens die Hälfte, ein Basismonat entspricht also zwei Plusmonaten. Das lohnt vor allem bei Teilzeitarbeit nach der Geburt.
Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden, sind zusätzliche Partnerschaftsbonus-Monate möglich. Beide Eltern dürfen Basiselterngeld nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen (§ 4 BEEG); für Mehrlinge, Frühgeburten und Geschwisterbonus-Fälle bestehen Ausnahmen.
Geschwisterbonus und Mehrlinge
Der Geschwisterbonus steht zu, wenn im Haushalt zwei Kinder unter 3 Jahren oder drei oder mehr Kinder unter 6 Jahren leben (§ 2a BEEG). Er beträgt 10 %, mindestens 75 € monatlich. Bei Behinderung oder Adoption gelten andere Altersgrenzen. Für Mehrlinge gibt es je weiterem Kind 300 € extra, auch zusätzlich zum Geschwisterbonus. Diesen Zuschlag berechnet der Rechner nicht.
Der Rechner fragt nur nach einem älteren Geschwisterkind. Ob die Altersgrenzen in Ihrem Haushalt erfüllt sind, müssen Sie selbst prüfen.
Antrag und Fristen
Elterngeld wird auf Antrag gezahlt, zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Rückwirkend gibt es Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat (§ 7 BEEG). Wer zu spät beantragt, verliert also Monate. Im Antrag legen Sie fest, welche Monate Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus sein sollen. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann die Steuer auf anderes Einkommen erhöhen. Mutterschaftsleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet.
Typische Fehler und Sonderfälle
- Brutto statt Netto eintragen: Der Rechner erwartet das Netto. Das Amt rechnet aus dem Brutto mit pauschalen Abzügen, daher weicht der Bescheid oft ab.
- Zu spät beantragen: Mehr als drei Monate rückwirkend gibt es nichts.
- Hohes Einkommen im Vorjahr der Geburt übersehen: Über 175.000 € zu versteuerndem Einkommen entfällt der Anspruch ganz.
- Teilzeit nach der Geburt unterschätzen: Das Einkommen danach mindert das Elterngeld; bei mehr als 32 Wochenstunden entfällt es.
- Steuerklassenwechsel kurz vor der Geburt: Das Netto bestimmt die Höhe, deshalb ist der Zeitpunkt wichtig.
- Elterngeld mit Elternzeit verwechseln: Elternzeit ist die Freistellung vom Job, Elterngeld die Lohnersatzleistung.
- Selbstständige: Maßgeblich ist der Gewinn des letzten abgeschlossenen Steuerjahres vor der Geburt.
Grenzen des Rechners
Der Rechner nimmt Ihr eingetragenes Netto als Berechnungsgrundlage und ermittelt es nicht aus dem Brutto der zwölf Vormonate. Er berücksichtigt weder Einkommen während des Bezugs, Mehrlingszuschlag, Partnerschaftsbonus noch Sonderregeln für Selbstständige. Der Geschwisterbonus wird ohne Altersprüfung angesetzt, ElterngeldPlus nur als Hälfte. Maßgeblich ist das Recht, das zum Geburtszeitpunkt Ihres Kindes gilt. Das Ergebnis ist eine Schätzung, kein Bescheid.
Weitere Rechner
Rund um Familie und Geburt helfen der Mutterschutz-Rechner, der Elternzeit-Rechner, der Geburtstermin-Rechner und der Kindergeld-Rechner weiter. Ihr Netto ermitteln Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner, die Wirkung der Steuerklasse zeigt der Steuerklassen-Rechner.
Vereinfachte Schätzung. Maßgeblich ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt; bei Selbstständigen und Sonderfällen gelten eigene Regeln. Keine verbindliche Auskunft.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: Familienportal des Bundes – Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? ↗BEEG § 2 – Höhe des Elterngeldes ↗BEEG § 2a – Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag ↗
Häufige Fragen
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
In der Regel 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Bei Netto unter 1.240 € ist der Prozentsatz höher, bis maximal 100 %. Beispiel: Bei 1.800 € Netto sind es 1.170 € Basiselterngeld.
Wie hoch ist das Elterngeld bei 2.000 € netto?
Bei 2.000 € Netto gilt die Ersatzrate von 65 %, also 1.300 € Basiselterngeld im Monat. Den Höchstbetrag von 1.800 € erreichen Sie erst bei rund 2.770 € Netto. Mit Geschwisterbonus kämen noch 130 € hinzu.
Was ist ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus beträgt höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes (150 bis 900 €), wird aber doppelt so lange gezahlt. Es eignet sich besonders, wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und das Elterngeld über einen längeren Zeitraum strecken möchten.
Bekomme ich Elterngeld ohne vorheriges Einkommen?
Ja. Auch ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt, etwa als Studierende, besteht Anspruch auf den Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld im Monat (§ 2 Absatz 4 BEEG), sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Basiselterngeld gibt es für höchstens 12 Lebensmonate. Teilen sich beide Elternteile die Monate und nimmt jeder mindestens zwei, sind es 14. ElterngeldPlus verdoppelt die Dauer: ein Basismonat entspricht zwei Plusmonaten.
Bis zu welchem Einkommen gibt es Elterngeld?
Der Anspruch entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt über 175.000 € lag. Bei Geburten ab dem 1. April 2025 gilt die Grenze für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
Wie hoch ist der Geschwisterbonus?
Er beträgt 10 % des Elterngeldes, mindestens 75 € im Monat. Voraussetzung sind zwei Kinder unter 3 Jahren oder drei und mehr Kinder unter 6 Jahren im Haushalt (§ 2a BEEG). Bei Zwillingen gibt es stattdessen den Mehrlingszuschlag von 300 € je weiterem Kind.
Wie lange kann ich Elterngeld rückwirkend beantragen?
Nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 BEEG). Stellen Sie den Antrag daher möglichst bald nach der Geburt, sonst verfallen Monate dauerhaft.
Muss ich Steuern auf Elterngeld zahlen?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht damit den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Deshalb kann bei der Steuererklärung eine Nachzahlung entstehen, obwohl vom Elterngeld selbst nichts abgezogen wurde.
Darf ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Ja, bis durchschnittlich 32 Wochenstunden im Lebensmonat (§ 1 BEEG). Das Einkommen aus dieser Arbeit wird angerechnet und mindert das Elterngeld. Bei mehr als 32 Wochenstunden besteht kein Anspruch für den Monat.