Kurz erklärt
Vom Bruttogehalt gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Sozialabgaben für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Wie viel bleibt, hängt vor allem von der Steuerklasse ab.
Mit den Voreinstellungen – 3.000 € brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer, keine Kinder – bleiben 2.054,42 € netto.
Brutto-Netto-Tabelle Steuerklasse I und III
| Brutto im Monat | Netto Steuerklasse I | Netto Steuerklasse III |
|---|---|---|
| 2.000 € | 1.476,83 € | 1.565,00 € |
| 2.500 € | 1.768,92 € | 1.956,25 € |
| 3.000 € | 2.054,42 € | 2.312,17 € |
| 3.500 € | 2.333,25 € | 2.628,58 € |
| 4.000 € | 2.605,50 € | 2.928,17 € |
| 4.500 € | 2.871,08 € | 3.221,08 € |
| 5.000 € | 3.130,08 € | 3.510,67 € |
| 6.000 € | 3.641,57 € | 4.095,24 € |
Ohne Kirchensteuer, ohne Kinder, gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag, Tarif 2026. Steuerklasse IV entspricht Steuerklasse I. Im Rechner sehen Sie die Tabelle in 250-€-Schritten für jede Steuerklasse.
So wird gerechnet
- Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil): Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 % plus 0,6 % für Kinderlose ab 23 – jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif 2026 nach dem Programmablaufplan 2026 auf das Jahreseinkommen nach Vorsorgepauschale (Krankenversicherung dabei mit dem ermäßigten Satz von 7,0 % plus halbem Zusatzbeitrag), Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag.
- Solidaritätszuschlag erst oberhalb einer Freigrenze, Kirchensteuer 8 oder 9 % der Lohnsteuer.
Was die Steuerklassen bedeuten
- I: Ledige, Geschiedene.
- II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag.
- III: Verheiratete, wenn der Partner deutlich weniger verdient und Klasse V hat.
- IV: Verheiratete mit ähnlichem Einkommen.
- V: Partner zur Klasse III, mit hohem Abzug.
- VI: Zweit- und weitere Jobs.
Die Steuerklasse bestimmt nur den monatlichen Abzug. Die endgültige Steuer ergibt sich bei Ehepaaren erst mit der Steuererklärung.
Netto mit Kirchensteuer
Mit 9 % Kirchensteuer bleiben in Steuerklasse I von 3.000 € brutto 2.028,04 € netto, also rund 26 € weniger. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 %.
Typische Fehler und Sonderfälle
- Private Krankenversicherung: Statt KV- und PV-Beitrag zählt der eigene Beitrag abzüglich Arbeitgeberzuschuss.
- Minijob und Midijob: Bis 603 € gelten andere Regeln, bis 2.000 € ein Übergangsbereich mit reduzierten Sozialabgaben.
- Einmalzahlungen: Weihnachts- und Urlaubsgeld werden anders besteuert als das laufende Gehalt.
Grenzen des Rechners
Die Tabelle nutzt die gesetzlichen Pauschbeträge. Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, private Krankenversicherung und Übergangsbereich sind nicht berücksichtigt.
Weitere Rechner
Ein ausführliches Netto mit allen Einstellungen zeigt der Brutto-Netto-Rechner, die beste Steuerklassenkombination der Steuerklassen-Rechner und die Lohnsteuer allein der Lohnsteuer-Rechner.
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Aktualisiert am 22. Oktober 2026Quellen: § 32a EStG – Einkommensteuertarif ↗
Häufige Fragen
Wie viel netto sind 3.000 € brutto in Steuerklasse 1?
Rund 2.054 € ohne Kirchensteuer und Kinder, nach dem Tarif 2026.
Wie viel netto sind 4.000 € brutto in Steuerklasse 1?
Rund 2.606 € ohne Kirchensteuer und Kinder.
Wie viel netto sind 2.500 € brutto?
In Steuerklasse I rund 1.769 €, in Steuerklasse III rund 1.956 €.
Warum bekomme ich in Steuerklasse III mehr Netto?
Weil der Splittingtarif angewendet wird; dafür zahlt der Partner in Klasse V mehr.
Sind die Werte für 2026 aktuell?
Ja, der Rechner nutzt den Einkommensteuertarif und die Beitragssätze 2026.