Sätze 2026
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, ohne Krankengeldanspruch 14,0 %. Dazu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Die Pflegeversicherung kostet 3,6 %, Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 0,6 Punkte mehr; ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt der Satz. Beiträge werden bis zur Bemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat erhoben.
Wer was zahlt
Angestellte und Arbeitgeber teilen sich Kranken- und Pflegebeitrag – den Kinderlosenzuschlag trägt der Arbeitnehmer allein. Bei 3.500 € und einem Kind liegt Ihr Anteil bei rund 369 €. Rentner zahlen die Pflegeversicherung voll. Selbstständige tragen alles allein, mindestens auf 1.318,33 € Einkommen.
Zusatzbeitrag
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ihr Nettogehalt zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Wertetabelle: Beitragspflichtiges Einkommen
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Beitragspflichtiges Einkommen | Ihr Beitrag (ca.) | Krankenversicherung gesamt | Pflegeversicherung gesamt |
|---|---|---|---|
| 0 €/Monat | 0 € | 0 | 0 |
| 5.000 €/Monat | 527,5 € | 875 | 180 |
| 10.000 €/Monat | 613,22 € | 1.017,19 | 209,25 |
| 15.000 €/Monat | 613,22 € | 1.017,19 | 209,25 |
| 20.000 €/Monat | 613,22 € | 1.017,19 | 209,25 |
| 25.000 €/Monat | 613,22 € | 1.017,19 | 209,25 |
| 30.000 €/Monat | 613,22 € | 1.017,19 | 209,25 |
Werte 2026 (BBG 69.750 €/Jahr, gesetzlicher durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %). Sachsen hat eine abweichende Aufteilung der Pflegeversicherung; weitere Einkommensarten können bei freiwilliger Versicherung zählen.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 241 SGB V – Allgemeiner Beitragssatz ↗§ 55 SGB XI – Beitragssatz Pflegeversicherung ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
14,6 % plus Zusatzbeitrag, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?
5.812,50 € im Monat.
Was zahlen Kinderlose mehr?
0,6 Prozentpunkte in der Pflegeversicherung.
Was zahlen Selbstständige mindestens?
Beiträge auf mindestens 1.318,33 € Monatseinkommen.
Kann ich bei Erhöhung wechseln?
Ja, mit Sonderkündigungsrecht.