Die Tabelle 2026: Bedarf je Kind
Die Beträge sind der monatliche Bedarf eines Kindes, bevor das Kindergeld abgezogen wird. Sie gelten seit dem 1. Januar 2026 und sind auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Gruppe 1 entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt; die Spalte „%“ zeigt, um wie viel die höheren Gruppen darüber liegen.
| Gruppe | Netto in € | 0–5 J. | 6–11 J. | 12–17 J. | ab 18 J. | % | Bedarfskontrollbetrag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100 | 486 | 558 | 653 | 698 | 100 | 1.200 / 1.450 |
| 2 | 2.101–2.500 | 511 | 586 | 686 | 733 | 105 | 1.750 |
| 3 | 2.501–2.900 | 535 | 614 | 719 | 768 | 110 | 1.850 |
| 4 | 2.901–3.300 | 559 | 642 | 751 | 803 | 115 | 1.950 |
| 5 | 3.301–3.700 | 584 | 670 | 784 | 838 | 120 | 2.050 |
| 6 | 3.701–4.100 | 623 | 715 | 836 | 894 | 128 | 2.150 |
| 7 | 4.101–4.500 | 661 | 759 | 889 | 950 | 136 | 2.250 |
| 8 | 4.501–4.900 | 700 | 804 | 941 | 1.006 | 144 | 2.350 |
| 9 | 4.901–5.300 | 739 | 849 | 993 | 1.061 | 152 | 2.450 |
| 10 | 5.301–5.700 | 778 | 893 | 1.045 | 1.117 | 160 | 2.550 |
| 11 | 5.701–6.400 | 817 | 938 | 1.098 | 1.173 | 168 | 2.850 |
| 12 | 6.401–7.200 | 856 | 983 | 1.150 | 1.229 | 176 | 3.250 |
| 13 | 7.201–8.200 | 895 | 1.027 | 1.202 | 1.285 | 184 | 3.750 |
| 14 | 8.201–9.700 | 934 | 1.072 | 1.254 | 1.341 | 192 | 4.350 |
| 15 | 9.701–11.200 | 972 | 1.116 | 1.306 | 1.396 | 200 | 5.050 |
Zahlbeträge nach Abzug des Kindergelds
Überwiesen wird nicht der Bedarf, sondern der Zahlbetrag. Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld abgezogen, also 129,50 €, weil der andere Elternteil das Kind betreut. Bei volljährigen Kindern wird das ganze Kindergeld von 259 € abgezogen.
| Gruppe | Netto in € | 0–5 J. | 6–11 J. | 12–17 J. | ab 18 J. |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100 | 356,50 | 428,50 | 523,50 | 439 |
| 2 | 2.101–2.500 | 381,50 | 456,50 | 556,50 | 474 |
| 3 | 2.501–2.900 | 405,50 | 484,50 | 589,50 | 509 |
| 4 | 2.901–3.300 | 429,50 | 512,50 | 621,50 | 544 |
| 5 | 3.301–3.700 | 454,50 | 540,50 | 654,50 | 579 |
| 6 | 3.701–4.100 | 493,50 | 585,50 | 706,50 | 635 |
| 7 | 4.101–4.500 | 531,50 | 629,50 | 759,50 | 691 |
| 8 | 4.501–4.900 | 570,50 | 674,50 | 811,50 | 747 |
| 9 | 4.901–5.300 | 609,50 | 719,50 | 863,50 | 802 |
| 10 | 5.301–5.700 | 648,50 | 763,50 | 915,50 | 858 |
| 11 | 5.701–6.400 | 687,50 | 808,50 | 968,50 | 914 |
| 12 | 6.401–7.200 | 726,50 | 853,50 | 1.020,50 | 970 |
| 13 | 7.201–8.200 | 765,50 | 897,50 | 1.072,50 | 1.026 |
| 14 | 8.201–9.700 | 804,50 | 942,50 | 1.124,50 | 1.082 |
| 15 | 9.701–11.200 | 842,50 | 986,50 | 1.176,50 | 1.137 |
Achtung: Manche Übersichten ziehen bei allen Kindern die vollen 259 € ab. Für Minderjährige ist das falsch und ergibt einen zu niedrigen Zahlbetrag.
Selbstbehalte 2026
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen zum Leben bleiben muss. Er hängt davon ab, wem gegenüber Unterhalt geschuldet wird.
| Gegenüber … | erwerbstätig | nicht erwerbstätig |
|---|---|---|
| minderjährigen Kindern und Volljährigen bis 21 in Schulausbildung, die bei einem Elternteil wohnen | 1.450 € | 1.200 € |
| anderen volljährigen Kindern | mindestens 1.750 € | |
| getrenntlebendem oder geschiedenem Ehegatten | 1.600 € | 1.475 € |
| Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes | 1.600 € | 1.475 € |
| Eltern | mindestens 2.650 € plus 70 % des Einkommens darüber | |
| Enkeln | mindestens 2.650 € plus die Hälfte des Einkommens darüber | |
In den Selbstbehalten steckt ein Anteil für die Warmmiete: 520 € beim notwendigen Selbstbehalt gegenüber Kindern, 650 € gegenüber anderen volljährigen Kindern, 580 € gegenüber dem Ehegatten und 1.000 € gegenüber Eltern. Liegt die eigene Miete nachweislich höher und ist sie angemessen, soll der Selbstbehalt erhöht werden.
Wenn das Geld nicht reicht: der Mangelfall
Reicht das Einkommen nicht für den Selbstbehalt und alle Kinder, wird der Rest anteilig verteilt. Die Tabelle rechnet das selbst vor:
Ein Vater verdient 1.750 € bereinigt und hat drei Kinder mit 18 (noch in der Schule), 7 und 5 Jahren. Ihm bleiben 1.450 €, verteilt werden 300 €. Die Zahlbeträge der Kinder betragen 439 €, 428,50 € und 356,50 €, zusammen 1.224 €. Jedes Kind bekommt seinen Anteil an den 300 €:
| Kind | Zahlbetrag laut Tabelle | Tatsächlich |
|---|---|---|
| 18 Jahre | 439,00 € | 107,60 € |
| 7 Jahre | 428,50 € | 105,02 € |
| 5 Jahre | 356,50 € | 87,38 € |
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, hilft das Jugendamt mit einer kostenlosen Beistandschaft. Für Kinder kommt außerdem Unterhaltsvorschuss in Betracht.
So lesen Sie die Tabelle
- Einkommen bestimmen: Maßgeblich ist das bereinigte Netto des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt – also das Netto nach Abzug anerkannter Posten wie berufsbedingter Kosten oder bestimmter Schulden.
- Gruppe suchen: In der linken Spalte die passende Einkommensspanne finden.
- Alter ablesen: Die Spalte des Kindes wählen. Die nächste Altersstufe gilt ab dem Ersten des Monats, in dem das Kind 6 oder 12 Jahre alt wird (§ 1612a Abs. 3 BGB).
- Kindergeld abziehen: Die zweite Tabelle zeigt den fertigen Zahlbetrag.
Beispiel: 3.000 € bereinigtes Netto, ein Kind mit 8 Jahren, zwei Berechtigte. Das ist Gruppe 4 mit 642 € Bedarf. Abzüglich 129,50 € bleiben 512,50 € im Monat.
Für einen einzelnen Fall mit Alter und Zahl der Kinder rechnet der Unterhalt-Rechner den Betrag direkt aus.
Mehr oder weniger als zwei Berechtigte
Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus, etwa zwei Kindern oder einem Kind und dem Ehegatten. Bei nur einem Berechtigten kann eine höhere Gruppe angemessen sein, bei drei oder mehr eine niedrigere. So steht es in den Anmerkungen der Tabelle; feste Regeln dafür gibt es nicht.
Die Gruppensuche oben stuft deshalb vereinfacht um eine Gruppe je Person mehr oder weniger. Gerichte können davon abweichen.
Der Bedarfskontrollbetrag
Der Bedarfskontrollbetrag ist nicht das, was dem Zahlenden mindestens bleiben muss. Er soll sicherstellen, dass das Einkommen fair zwischen ihm und den Kindern verteilt wird. Bleibt dem Zahlenden nach allen Unterhaltszahlungen weniger als dieser Betrag, kann der Bedarf der nächstniedrigeren Gruppe angesetzt werden, deren Kontrollbetrag nicht unterschritten wird.
Beispiel: Gruppe 5 hat einen Kontrollbetrag von 2.050 €. Bleiben nach dem Unterhalt nur 1.980 €, wird geprüft, ob Gruppe 4 (Kontrollbetrag 1.950 €) passt.
Kinder in Ausbildung oder Studium
Lebt ein volljähriges Kind noch bei einem Elternteil, gilt die Spalte „ab 18“. Beide Eltern müssen dann nach ihrem Einkommen anteilig zahlen. Studiert das Kind und hat eine eigene Wohnung, beträgt sein Bedarf in der Regel 990 € im Monat. Darin sind bis zu 440 € Warmmiete enthalten. Bei hohem Einkommen der Eltern kann der Betrag höher liegen.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren sind in keinem Tabellenbetrag enthalten und kommen gegebenenfalls dazu.
Was sich 2026 geändert hat
Zum 1. Januar 2026 stieg der Mindestunterhalt in allen drei Altersstufen der Minderjährigen um 4 €: auf 486 €, 558 € und 653 €. Das Kindergeld stieg auf 259 €, der halbe Abzug bei Minderjährigen damit auf 129,50 €.
Der Mindestunterhalt wird alle zwei Jahre per Verordnung festgelegt. Ob sich die Beträge zum 1. Januar 2027 ändern, steht erst fest, wenn das Oberlandesgericht die neue Tabelle veröffentlicht. Bis dahin gilt die Tabelle 2026.
Häufige Fehler
- Brutto statt bereinigtes Netto: Die Tabelle rechnet mit dem bereinigten Nettoeinkommen, nicht mit dem Bruttolohn.
- Bedarf überwiesen: Der Tabellenbetrag ist der Bedarf. Überwiesen wird der Zahlbetrag nach Kindergeldabzug.
- Volles Kindergeld bei Minderjährigen abgezogen: Bei Kindern unter 18 wird nur die Hälfte abgezogen.
- Altersstufe zu spät gewechselt: Die höhere Stufe gilt schon ab dem Monatsersten des Geburtstagsmonats.
- Tabelle für Gesetz gehalten: Sie ist eine Richtlinie. Gerichte entscheiden im Einzelfall und können abweichen.
Typische Fehler
- Überwiesen wird nicht der Bedarf, sondern der Zahlbetrag.
- Bei minderjährigen Kindern wird das halbe Kindergeld abgezogen, also 129,50 €, weil der andere Elternteil das Kind betreut.
- Bei volljährigen Kindern wird das ganze Kindergeld von 259 € abgezogen.
- Für Minderjährige ist das falsch und ergibt einen zu niedrigen Zahlbetrag.
- Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus, etwa zwei Kindern oder einem Kind und dem Ehegatten.
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Aktualisiert am 11. Oktober 2026Quellen: Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026 (OLG Düsseldorf) ↗§ 1612a BGB – Mindestunterhalt ↗§ 1612b BGB – Kindergeld ↗
Häufige Fragen
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Eine Richtlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, nach der Gerichte, Jugendämter und Anwälte in ganz Deutschland den Kindesunterhalt bemessen. Sie ist kein Gesetz, wird aber fast überall angewendet.
Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?
486 € für Kinder bis 5 Jahre, 558 € von 6 bis 11 und 653 € von 12 bis 17 Jahren, jeweils vor Abzug des halben Kindergelds. Für Volljährige nennt die Tabelle in Gruppe 1 698 €.
Was ist der Unterschied zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag?
Der Tabellenbetrag ist der Bedarf des Kindes. Der Zahlbetrag ist das, was tatsächlich überwiesen wird: Bedarf minus 129,50 € bei Minderjährigen oder minus 259 € bei Volljährigen.
Wie viel muss ich bei 2.500 € netto zahlen?
Bei zwei Berechtigten liegt 2.500 € in Gruppe 2. Der Zahlbetrag ist dann 381,50 € für ein Kind bis 5 Jahre, 456,50 € von 6 bis 11 und 556,50 € von 12 bis 17.
Wie viel bleibt mir als Selbstbehalt?
Gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 €, wenn Sie arbeiten, und 1.200 €, wenn nicht. Gegenüber anderen volljährigen Kindern mindestens 1.750 €.
Was passiert über 11.200 € Einkommen?
Dort endet die Tabelle; für höhere Einkommen nennt sie keine festen Beträge. Die Gruppensuche zeigt dann Gruppe 15.
Gilt die Tabelle in ganz Deutschland?
Ja, alle Oberlandesgerichte haben sich auf sie abgestimmt. Einzelheiten wie das bereinigte Netto regeln aber die Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts.
Wann kommt die Düsseldorfer Tabelle 2027?
Neue Tabellen gelten meist ab dem 1. Januar. Ob und wie sich die Beträge 2027 ändern, steht erst mit der Veröffentlichung fest. Bis dahin gilt die Tabelle 2026.