Zinssatz
Der Verzugszins beträgt bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Geschäften zwischen Unternehmen 9 Punkte. Der Basiszins ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli: von Januar bis Juni 2026 1,27 %, seit 1. Juli 2026 1,52 %.
So wird gerechnet
Zinsen = Forderung × Satz × Tage ÷ 365. Läuft der Verzug über einen Wechsel des Basiszinses, rechnet der Rechner die Abschnitte getrennt. 5.000 € für 90 Tage zu 6,52 % ergeben rund 80 €.
Pauschale
Unternehmen können zusätzlich eine Pauschale von 40 € verlangen. Verzug tritt durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung ein; bei Verbrauchern nur, wenn darauf hingewiesen wurde.
Rechenhilfe nach den veröffentlichten Basiszinssätzen und § 288 BGB. Der Eintritt des Verzugs und Sonderregeln werden nicht rechtlich geprüft.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 288 BGB – Verzugszinsen ↗Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz zum 1. Juli 2026 ↗Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Basiszinssatz?
Seit 1. Juli 2026 1,52 %.
Wie hoch sind Verzugszinsen?
Basiszins plus 5 Punkte, unter Unternehmen plus 9 Punkte.
Ab wann bin ich im Verzug?
Nach Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung.
Was ist die 40-€-Pauschale?
Eine Zusatzforderung unter Unternehmen.
Wann ändert sich der Basiszins?
Zum 1. Januar und 1. Juli.