Kurz erklärt
Die gesetzlichen Renten sind zum 1. Juli 2026 um 4,24 % gestiegen. Der aktuelle Rentenwert, also der Monatsbetrag je Entgeltpunkt, stieg von 40,79 € auf 42,52 €. Die Erhöhung gilt bundesweit einheitlich und für alle Rentenarten: Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Mit den Voreinstellungen – 1.500 € Bruttorente – steigt die Rente auf 1.563,60 €; netto bleiben nach Kranken- und Pflegeversicherung 55,75 € mehr im Monat.
So wird gerechnet
Netto = Brutto × (1 − KV-Beitrag − PV-Beitrag)
Rentner zahlen 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung zahlen sie voll: 3,6 %, kinderlos 4,2 %. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag und Kindern sind das zusammen 12,35 %.
Tabelle: Rentenerhöhung 2026
| Rente vorher | Rente nachher | Mehr brutto | Mehr netto im Monat | Mehr netto im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 1.000 € | 1.042,40 € | 42,40 € | 37,16 € | 445,96 € |
| 1.500 € | 1.563,60 € | 63,60 € | 55,75 € | 668,94 € |
| 2.000 € | 2.084,80 € | 84,80 € | 74,33 € | 891,93 € |
Netto nach Kranken- und Pflegeversicherung mit Kindern und 2,9 % Zusatzbeitrag. Für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst nennt das Bundesarbeitsministerium ein Plus von 77,85 € brutto.
Rentenerhöhung 2027: Prognose
Für den 1. Juli 2027 rechnet die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Frühjahrsschätzung 2026 mit einer Erhöhung von rund 4,4 %. Das ist eine Prognose; die tatsächliche Anpassung wird im Frühjahr 2027 festgelegt, wenn die Lohndaten des Vorjahres vorliegen. Bei 1.500 € Rente ergäben 4,4 % ein Plus von 66 € brutto. Der Rechner bietet die Prognose als Auswahl an.
Steuer auf die Rentenerhöhung
Der steuerfreie Teil der Rente wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben. Jede spätere Rentenerhöhung ist deshalb voll steuerpflichtig. Wer bisher knapp unter dem Grundfreibetrag lag, kann durch die Erhöhung steuerpflichtig werden und muss dann eine Steuererklärung abgeben. Das zeigt der Rentensteuer-Rechner.
Typische Fehler und Sonderfälle
- Erhöhung auf die Nettorente gerechnet: Die Anpassung bezieht sich auf die Bruttorente.
- Privat Versicherte: Sie zahlen keine Beiträge von der Rente, sondern erhalten einen Zuschuss zur PKV; das Netto fällt anders aus.
- Betriebsrenten: Werden nicht automatisch mit erhöht; maßgeblich ist die Zusage.
- Mehrere Kinder: Für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 sinkt der Pflegebeitrag; Rentner haben meist keine Kinder in diesem Alter mehr.
Grenzen des Rechners
Der Rechner zeigt die Erhöhung brutto und das Netto nach Kranken- und Pflegeversicherung. Einkommensteuer, private Krankenversicherung und Hinzuverdienst sind nicht berücksichtigt. Den genauen Betrag nennt die Rentenanpassungsmitteilung.
Weitere Rechner
Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente schätzt der Rentenrechner, die Steuer auf die Rente der Rentensteuer-Rechner und den Wert Ihrer Entgeltpunkte der Rentenpunkte-Rechner.
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Aktualisiert am 22. Oktober 2026Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Rentenanpassung 2026 ↗§ 68 SGB VI – Aktueller Rentenwert ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2026?
4,24 % zum 1. Juli 2026. Der aktuelle Rentenwert stieg von 40,79 € auf 42,52 €.
Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2027?
Die Deutsche Rentenversicherung prognostiziert rund 4,4 %. Die tatsächliche Erhöhung wird im Frühjahr 2027 festgelegt.
Wie viel mehr Rente bekomme ich bei 1.500 €?
63,60 € brutto, nach Kranken- und Pflegeversicherung rund 55,75 € netto im Monat.
Muss ich die Rentenerhöhung versteuern?
Ja, Rentenerhöhungen nach dem ersten vollen Rentenjahr sind voll steuerpflichtig.
Gilt die Rentenerhöhung auch für Witwenrenten?
Ja, für alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.