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Finanzen & Recht

Mietwucher-Rechner

Zahlen Sie deutlich mehr als vergleichbare Mieter? Der Rechner vergleicht Ihre Kaltmiete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete und ordnet das Ergebnis ein.

1–1.000 m²
m²
0–100.000 €
€
0–100 €/m²
€/m²

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Mietwucher-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Wohnfläche
70 m²
Ihre Kaltmiete
900 €
Ortsübliche Vergleichsmiete
9 €/m²

Rechenschritte

  1. 1Ortsübliche Vergleichsmiete630
  2. 2Ihre Kaltmiete900
Ergebnis42.9 %

Einordnung: mögliche Mietpreisüberhöhung (über 20 %). Über 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete kann eine Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG), über 50 % Mietwucher (§ 291 StGB) vorliegen.

So rechnet der Mietwucher-Rechner

Vergleichsmiete = Fläche × Vergleichswert je m². Überschreitung = Ihre Miete ÷ Vergleichsmiete − 1. Bei 70 m², 9 € je m² und 900 € Miete liegt die Vergleichsmiete bei 630 €; Ihre Miete ist rund 43 % höher.

Mietpreisüberhöhung: mehr als 20 %

Nach § 5 WiStG handelt ordnungswidrig, wer unangemessen hohe Mieten fordert. Unangemessen sind Mieten, die die üblichen um mehr als 20 % übersteigen und auf der Ausnutzung eines geringen Angebots beruhen. Gedeckt sein kann eine höhere Miete, wenn sie für die laufenden Aufwendungen des Vermieters nötig ist. Den überhöhten Teil können Mieter zurückfordern.

Mietwucher

Wucher nach § 291 StGB ist eine Straftat. Er setzt ein auffälliges Missverhältnis voraus – die Rechtsprechung nimmt das meist ab etwa 50 % über der Vergleichsmiete an – und dass der Vermieter eine Zwangslage, Unerfahrenheit oder Schwäche ausnutzt. Der Prozentwert allein reicht also nicht. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Mieterverein oder einer Anwältin beraten.

Wertetabelle: Wohnfläche

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

WohnflächeÜberschreitung der VergleichsmieteOrtsübliche VergleichsmieteIhre Kaltmiete
7 m²1328.6 %63900
15,1 m²562.3 %135,9900
32,5 m²207.7 %292,5900
70 m²42.9 %630900
151 m²-33.8 %1.359900
325 m²-69.2 %2.925900
700 m²-85.7 %6.300900

Reine Orientierung. Für Mietpreisüberhöhung und Wucher müssen weitere Voraussetzungen (z. B. Ausnutzen einer Zwangslage, angespannter Markt) erfüllt sein. Keine Rechtsberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 5 WiStG – Mietpreisüberhöhung ↗§ 291 StGB – Wucher ↗

Häufige Fragen

Ab wann ist eine Miete zu hoch?

Bei mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete kann eine Mietpreisüberhöhung vorliegen, wenn ein knappes Angebot ausgenutzt wurde.

Ab wann ist es Mietwucher?

Bei einem auffälligen Missverhältnis, meist ab etwa 50 %, und wenn zusätzlich eine Zwangslage ausgenutzt wird.

Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?

Den Teil, der die zulässige Grenze übersteigt, in der Regel ja.

Woher bekomme ich die Vergleichsmiete?

Aus dem örtlichen Mietspiegel oder Vergleichswohnungen.

Was ist der Unterschied zur Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse begrenzt neue Mieten in bestimmten Gebieten auf 10 % über der Vergleichsmiete; § 5 WiStG gilt bundesweit.