Kurz erklärt
Ehegattenunterhalt richtet sich nach dem Abstand der beiden Einkommen. Die Düsseldorfer Tabelle (Stand 1. Januar 2026) nennt als Richtsatz 45 % der Differenz der anrechenbaren Erwerbseinkommen; gegen einen nicht erwerbstätigen Pflichtigen, etwa einen Rentner, sind es 50 %. Dem Zahlenden muss dabei mindestens sein Selbstbehalt bleiben: 1.600 € bei Erwerbstätigkeit, 1.475 € ohne.
Beispiel: Verdient eine Person 3.200 € und die andere 1.400 € netto, ergibt das rechnerisch 810 € im Monat. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern ist eine Richtlinie; die Zahlen dienen für getrennt lebende wie für geschiedene Ehegatten als Orientierung.
So wird gerechnet
Der Faktor 0,9 bildet den Erwerbstätigenbonus von 1/10 ab; zusammen mit der Halbierung ergibt sich die Quote von 45 % (½ × 0,9). Renten oder Kapitalerträge bleiben ungekürzt und werden hälftig geteilt.
Rechtsgrundlagen: Maßstab sind die Lebensverhältnisse (§ 1361 Abs. 1 BGB beim Getrenntleben) bzw. die ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 Abs. 1 BGB nach der Scheidung); die Grenze zieht die Leistungsfähigkeit des Zahlenden (nach der Scheidung § 1581 BGB). Den Bonus von 1/10 wenden sowohl die Leitlinien NRW als auch die Süddeutschen Leitlinien 2026 an.
Richtwerte der Düsseldorfer Tabelle 2026
Die Tabellenwerte gelten seit dem 1. Januar 2026 und sind gegenüber 2025 unverändert; die letzte Zeile stammt aus den Leitlinien NRW.
| Richtwert | 2026 | Fundstelle |
|---|---|---|
| Quote bei Erwerbseinkommen (Differenz) | 45 % | Anm. B.I.1 |
| Quote bei nicht erwerbstätigem Pflichtigen | 50 % | Anm. B.I.2 |
| Selbstbehalt, Zahlender erwerbstätig | 1.600 € | Anm. B.II |
| Selbstbehalt, Zahlender nicht erwerbstätig | 1.475 € | Anm. B.II |
| Darin enthaltene Warmmiete | bis 580 € | Anm. B.II |
| Quotenmethode bis zu einem gemeinsamen bereinigten Einkommen von | 11.200 € | Leitlinien NRW 15.3 |
Beispielrechnungen
Beide erwerbstätig. Person A hat 3.200 € netto, Person B 1.400 €, keine Kinder. Bereinigt sind das 2.880 € und 1.260 €; die Differenz beträgt 1.620 €, die Hälfte davon 810 € monatlich (9.720 € im Jahr). A behält 2.390 € und liegt über dem Selbstbehalt. Bei 2.800 € gegen 1.000 € kommt derselbe Betrag heraus, weil nur die Differenz von 1.800 € zählt.
Alleinverdiener am Selbstbehalt. Person A verdient 2.200 € netto, Person B nichts. Rechnerisch wären es 990 €, doch dann blieben A nur 1.210 €. Der Rechner kappt den Anspruch auf 600 € (2.200 € − 1.600 €), das sind 7.200 € im Jahr.
Mit Kindesunterhalt. Wie im ersten Fall, aber A zahlt für ein achtjähriges Kind 512,50 €: der Zahlbetrag der Einkommensgruppe 4 (2.901 bis 3.300 €) für 6- bis 11-Jährige in der Tabelle 2026. A bleiben 2.687,50 €, bereinigt 2.418,75 €; gegenüber B mit 1.260 € ergibt sich eine Differenz von 1.158,75 €. Ergebnis: 579,38 € monatlich (6.952,50 € im Jahr), rund 231 € weniger als ohne Kind.
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Solange die Ehegatten getrennt leben, aber verheiratet sind, gilt § 1361 BGB. Nach der Scheidung greift die Eigenverantwortung (§ 1569 BGB): Unterhalt gibt es nur bei einem gesetzlichen Grund, etwa Kinderbetreuung (§ 1570 BGB, mindestens drei Jahre nach der Geburt), Alter (§ 1571), Krankheit (§ 1572) oder Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1). Reicht das eigene Einkommen nicht zum vollen Unterhalt, kommt Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB in Betracht. Der Rechner nutzt für die Höhe stets dieselbe Methode; ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht, prüft er nicht.
Wer nicht erwerbstätig war, kann nach § 1361 Abs. 2 BGB nur auf eine Arbeit verwiesen werden, wenn sie nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erwartet werden kann. Laut Leitlinien NRW und Süddeutschen Leitlinien 2026 besteht im ersten Jahr nach der Trennung in der Regel keine Obliegenheit, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten.
Kürzung, Befristung und Rangfolge
Nach § 1578b BGB ist der Anspruch geschiedener Ehegatten auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen, wenn eine Bemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre; ehebedingte Nachteile und die Ehedauer spielen dabei eine Rolle. § 1579 BGB erlaubt Kürzung oder Versagung bei grober Unbilligkeit, etwa bei kurzer Ehe oder verfestigter Lebensgemeinschaft des Berechtigten. Beim Trennungsunterhalt gilt § 1579 Nr. 2 bis 8 entsprechend (§ 1361 Abs. 3 BGB).
Reicht das Einkommen nicht für alle, haben minderjährige Kinder den ersten Rang (§ 1609 Nr. 1 BGB). Betreuende Elternteile und Ehegatten aus langer Ehe folgen im zweiten, übrige Ehegatten im dritten Rang.
Steuer: Realsplitting
Wer Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zahlt, kann ihn mit Zustimmung des Empfängers bis zu 13.805 € im Kalenderjahr als Sonderausgaben absetzen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Der Höchstbetrag erhöht sich um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die der Zahlende für den Empfänger trägt. Der Antrag gilt nur für ein Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen werden. Der Empfänger versteuert die Zahlungen, soweit der Zahlende sie abzieht (§ 22 Nr. 1a EStG). Diese Steuerwirkung rechnet der Rechner nicht.
Anspruch geltend machen
Auskunft über Einkünfte und Vermögen können Ehegatten beim Getrenntleben und nach der Scheidung verlangen (§ 1361 Abs. 4 Satz 4 und § 1580 BGB, jeweils mit § 1605). Beim Trennungsunterhalt gibt es für die Vergangenheit Unterhalt grundsätzlich erst ab Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit (§ 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3, § 1613 Abs. 1 BGB); geschuldet wird dann ab dem Ersten des Monats.
Unterhaltssachen sind Familienstreitsachen (§ 112 Nr. 1 FamFG); in selbständigen Verfahren besteht vor dem Familiengericht Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG), ausgenommen etwa die einstweilige Anordnung (Abs. 4 Nr. 1). Für Verfahrenskostenhilfe gilt § 76 FamFG.
Typische Fehler und Sonderfälle
- Brutto statt bereinigtes Netto: Einzutragen ist das Netto nach berufsbedingten Aufwendungen, die laut Leitlinien NRW 2026 in der Regel konkret darzulegen sind (5-%-Pauschale nur bei fiktiven Einkünften).
- Kindesunterhalt: Das Feld zieht den Betrag immer von Person A ab. Zahlt Person B, tragen Sie deren um den Kindesunterhalt gekürztes Netto ein und lassen das Feld bei 0.
- Selbstbehalt: Voreingestellt sind 1.600 €. Ist der Zahlende nicht erwerbstätig, gelten 1.475 €; bei angemessener Warmmiete über 580 € soll der Selbstbehalt steigen.
- Rentner als Zahlende: Die Tabelle nennt 50 % statt 45 %. Wählen Sie bei beiden Personen „Nein“ zur Erwerbstätigkeit, dann wird die Differenz ungekürzt halbiert.
- Verzicht: Auf künftigen Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden (§ 1361 Abs. 4 Satz 4, § 1360a Abs. 3, § 1614 Abs. 1 BGB).
Grenzen des Rechners
Der Rechner arbeitet mit bereinigten Nettoeinkommen und bildet nur die Differenzmethode mit 10 % Erwerbstätigenbonus samt Selbstbehaltsdeckel ab. Nicht enthalten sind Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt, Mangelfälle mit mehreren Berechtigten, Wohnvorteil, fiktives Einkommen, Befristung (§ 1578b BGB), Verwirkung (§ 1579 BGB), die konkrete Bedarfsberechnung bei hohen Einkommen und Steuereffekte. Bei nicht erwerbstätigem Zahlenden kürzt er das Erwerbseinkommen des Empfängers dennoch um 10 %.
Weitere Rechner
Das Netto beider Partner ermittelt der Brutto-Netto-Rechner. Den Kindesunterhalt, der vorab abgezogen wird, berechnet der Unterhalt-Rechner; bei geteilter Betreuung hilft der Wechselmodell-Rechner. Die Kosten der Scheidung zeigt der Scheidungskosten-Rechner, mögliche Kostenhilfe der Prozesskostenhilfe-Rechner.
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf) ↗Leitlinien NRW 2026 (OLG Düsseldorf) ↗Süddeutsche Leitlinien 2026 (Justiz Bayern) ↗
Häufige Fragen
Wie wird Ehegattenunterhalt berechnet?
Verglichen werden die bereinigten Nettoeinkommen; Erwerbseinkommen werden um 10 % Bonus gekürzt, die Differenz wird halbiert. Das entspricht 45 % der Differenz. Dem Zahlenden muss sein Selbstbehalt bleiben, 2026 in der Regel 1.600 €.
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt 2026?
Nach der Düsseldorfer Tabelle 1.600 € für erwerbstätige und 1.475 € für nicht erwerbstätige Zahlende, darin bis zu 580 € Warmmiete. Höhere, nicht unangemessene Wohnkosten sollen den Selbstbehalt erhöhen.
Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl mein Ehegatte arbeitet?
Das kann sein. Verdient der Ehegatte deutlich weniger, kommt Aufstockungsunterhalt in Betracht (§ 1573 Abs. 2 BGB nach der Scheidung, § 1361 BGB beim Getrenntleben). Entscheidend ist die Differenz der Einkommen.
Wie lange wird Ehegattenunterhalt gezahlt?
Trennungsunterhalt betrifft die Zeit des Getrenntlebens. Danach kommt es auf den Grund an: Betreuungsunterhalt gibt es mindestens drei Jahre nach der Geburt (§ 1570 BGB); sonst kommt eine Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB in Betracht.
Geht Kindesunterhalt vor Ehegattenunterhalt?
Ja. Minderjährige Kinder haben den ersten Rang (§ 1609 Nr. 1 BGB). Gezahlter Kindesunterhalt wird deshalb vorab vom Einkommen abgezogen; reicht das Geld nicht für alle, werden zuerst die Kinder bedient.
Kann ich Trennungsunterhalt rückwirkend verlangen?
Nur eingeschränkt. Für die Vergangenheit gibt es Unterhalt grundsätzlich erst ab Auskunftsaufforderung, Verzug oder Rechtshängigkeit (§ 1613 Abs. 1 BGB), dann ab dem Ersten des Monats. Die Aufforderung sollte daher früh und nachweisbar erfolgen.
Ist Ehegattenunterhalt steuerlich absetzbar?
Ja, über das Realsplitting: Mit Zustimmung des Empfängers bis zu 13.805 € im Jahr als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Der Empfänger versteuert den Betrag, soweit er abgezogen wird (§ 22 Nr. 1a EStG).
Brauche ich für den Unterhaltsstreit einen Anwalt?
In selbständigen Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG). Ausnahmen gelten unter anderem für die einstweilige Anordnung. Bei geringen Mitteln ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Ist die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?
Nein, sie hat keine Gesetzeskraft, sondern ist eine Richtlinie. Gerichte nutzen zusätzlich die Leitlinien ihres Oberlandesgerichts; die Leitlinien NRW und die Süddeutschen Leitlinien 2026 setzen beide einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 an.
Entfällt der Unterhalt bei einer neuen Partnerschaft?
Nicht automatisch. Lebt der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft, kann der Anspruch nach § 1579 Nr. 2 BGB gekürzt oder versagt werden, soweit die Zahlung grob unbillig wäre. Das ist eine Einzelfallfrage.