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Finanzen & Recht

Unterhalt Wechselmodell 60/40 Rechner

Betreuen beide Eltern das Kind etwa gleich viel, müssen auch beide für den Barunterhalt aufkommen. Der Rechner verteilt den Bedarf grob im Verhältnis der Einkommen.

0–50.000 €/Monat
0–50.000 €/Monat
0–5.000 €/Monat

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Unterhalt Wechselmodell 60/40 Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Nettoeinkommen Elternteil A
2.500 €/Monat
Nettoeinkommen Elternteil B
1.800 €/Monat
Barbedarf des Kindes
500 €/Monat

Rechenschritte

  1. 1Haftungsanteil Elternteil B42 %
  2. 2Barbedarf (Basis)500
  3. 3Anteil A am Barbedarf291 €
Ergebnis58 %

Stark vereinfachte Orientierung. Der Unterhalt im Wechselmodell hängt von beiden Einkommen, dem Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle, dem Kindergeld und den Betreuungsanteilen ab.

Grundprinzip

Gleichrangige Verwandte haften nach § 1606 Abs. 3 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Im echten Wechselmodell gilt das für beide Eltern. Mit 2.500 € und 1.800 € Nettoeinkommen trägt Elternteil A rund 58 %, B 42 %; bei 500 € Barbedarf sind das etwa 291 € und 209 €.

Was die Gerichte genauer rechnen

In der Praxis wird zuerst der Bedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern aus der Düsseldorfer Tabelle bestimmt, zuzüglich Mehrkosten des Wechselmodells. Vor der Quotelung zieht man von jedem Einkommen den Selbstbehalt ab, was die Anteile verschiebt. Das Kindergeld wird ebenfalls verteilt. Der Rechner bildet diese Schritte nicht ab und zeigt nur eine erste Orientierung.

60:40 ist kein Wechselmodell

Betreut ein Elternteil das Kind deutlich mehr, spricht die Rechtsprechung meist von einem erweiterten Umgang. Dann zahlt in der Regel der weniger betreuende Elternteil Unterhalt nach der Tabelle, gegebenenfalls herabgestuft. Den Regelfall rechnet der Unterhalt-Rechner.

Wertetabelle: Nettoeinkommen Elternteil A

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Nettoeinkommen Elternteil AHaftungsanteil Elternteil AHaftungsanteil Elternteil BBarbedarf (Basis)
0 €/Monat0 %100 %500
8.333 €/Monat82 %18 %500
16.667 €/Monat90 %10 %500
25.000 €/Monat93 %7 %500
33.333 €/Monat95 %5 %500
41.667 €/Monat96 %4 %500
50.000 €/Monat97 %3 %500

Nur grobe Orientierung der Einkommensanteile. Die konkrete Unterhaltsberechnung im Wechselmodell ist komplex und sollte anwaltlich geprüft werden. Keine Rechtsberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 1606 BGB – Rangverhältnisse und anteilige Haftung ↗

Häufige Fragen

Muss im Wechselmodell jemand Unterhalt zahlen?

Ja, wenn die Einkommen unterschiedlich sind. Ausgeglichen wird die Differenz der Haftungsanteile.

Wie werden die Anteile berechnet?

Nach dem Verhältnis der Einkommen, nach Abzug des Selbstbehalts jedes Elternteils.

Gilt eine 60:40-Betreuung als Wechselmodell?

Meist nicht. Gerichte sehen das Wechselmodell erst bei annähernd hälftiger Betreuung.

Wer bekommt das Kindergeld?

Es wird an einen Elternteil gezahlt und im Unterhalt zwischen beiden aufgeteilt.