Freibeträge 2026
| Person | Freibetrag/Monat |
|---|---|
| Antragsteller | 619 € |
| Zusätzlich bei Erwerbstätigkeit | 282 € |
| Ehe- oder Lebenspartner | 619 € |
| Weitere Erwachsene | 496 € |
| Jugendliche 14 bis 17 | 518 € |
| Kinder 6 bis 13 | 429 € |
| Kinder bis 5 | 393 € |
Eigenes Einkommen von Partner oder Kindern mindert deren Freibetrag. Wohnkosten werden in tatsächlicher Höhe abgezogen, soweit sie angemessen sind.
Wie die Rate entsteht
Was nach Abzügen bleibt, ist das einzusetzende Einkommen. Die Monatsrate beträgt die Hälfte davon, abgerundet auf volle Euro; über 600 € gilt eine Sonderformel. Liegt die Rate unter 10 €, gibt es Prozesskostenhilfe ohne Raten. Raten werden höchstens 48 Monate lang gezahlt. Beispiel: 1.800 € netto, erwerbstätig, 600 € Miete ergeben 299 € einzusetzendes Einkommen und eine Rate von 149 €.
Weitere Voraussetzungen
Die Rechtsverfolgung muss hinreichend Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Auch Vermögen ist einzusetzen, soweit zumutbar. Das Gericht prüft alles anhand des amtlichen Formulars mit Belegen. In München und Umgebung gelten etwas höhere Freibeträge.
Vorprüfung mit den bundesweiten PKH-Freibeträgen 2026. In München und Fürstenfeldbruck gelten höhere Regionalbeträge; Versicherungen, besondere Belastungen, Partnereinkommen, Vermögen und Erfolgsaussichten prüft das Gericht. Keine Rechtsberatung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 115 ZPO – Einsatz von Einkommen und Vermögen ↗Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 (PKHB 2026) ↗
Häufige Fragen
Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe ohne Raten?
Wenn die rechnerische Rate unter 10 € im Monat liegt.
Wie hoch ist der Freibetrag 2026?
619 € für Sie selbst, plus 282 € bei Erwerbstätigkeit, plus Beträge für Unterhaltsberechtigte.
Wie lange muss ich Raten zahlen?
Höchstens 48 Monatsraten.
Wird die Miete berücksichtigt?
Ja, Kosten für Unterkunft und Heizung werden abgezogen.
Was ist mit Vermögen?
Es muss eingesetzt werden, soweit das zumutbar ist; ein Schonvermögen bleibt geschützt.
Ist die PKH ein Geschenk?
Nicht immer. Verbessern sich Ihre Verhältnisse innerhalb von vier Jahren, kann das Gericht Zahlungen nachfordern.