Vom Brutto zum Leistungsentgelt
Ausgangspunkt ist Ihr durchschnittliches Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € im Monat (2026). Davon zieht die Agentur für Arbeit pauschal ab: 20 % Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse und gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag. Das Ergebnis ist das pauschalierte Nettoentgelt, das sogenannte Leistungsentgelt.
60 oder 67 Prozent
Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % dieses Leistungsentgelts. Haben Sie oder Ihr Partner mindestens ein Kind, das steuerlich berücksichtigt wird, sind es 67 %. Weil mit Pauschalen gerechnet wird, weicht das Arbeitslosengeld meist von 60 bzw. 67 % Ihres tatsächlichen Nettolohns ab.
Wie lange Arbeitslosengeld gezahlt wird
Anspruch haben Sie, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Dauer richtet sich nach der Versicherungszeit und dem Alter: in der Regel sechs bis zwölf Monate, ab 50 Jahren länger und ab 58 Jahren bis zu 24 Monate.
Melden Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Endet der Anspruch, kann Grundsicherungsgeld in Frage kommen.
Wertetabelle: Bruttoentgelt
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Bruttoentgelt | Arbeitslosengeld I (ca.) | Pro Tag (ca.) | Leistungssatz |
|---|---|---|---|
| 0 €/Monat | 0 € | 0 | 60 % |
| 8.333 €/Monat | 2.837,54 € | 94,58 | 60 % |
| 16.667 €/Monat | 2.866,95 € | 95,57 | 60 % |
| 25.000 €/Monat | 2.866,95 € | 95,57 | 60 % |
| 33.333 €/Monat | 2.866,95 € | 95,57 | 60 % |
| 41.667 €/Monat | 2.866,95 € | 95,57 | 60 % |
| 50.000 €/Monat | 2.866,95 € | 95,57 | 60 % |
Schätzung nach dem gesetzlichen Rechenweg und den 2026er Grenzen. Die Agentur für Arbeit rechnet kalendertäglich und berücksichtigt Ihre individuellen Bemessungsdaten verbindlich.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer ↗§ 149 SGB III – Grundsatz (Leistungssatz) ↗§ 147 SGB III – Anspruchsdauer ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?
60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 %.
Bis zu welchem Gehalt wird ALG I berechnet?
Höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 € brutto im Monat (2026).
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Meist sechs bis zwölf Monate, bei älteren Arbeitslosen mit langer Versicherungszeit bis zu 24 Monate.
Wann habe ich Anspruch auf ALG I?
Wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren und arbeitslos gemeldet sind.
Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?
Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kurzfristigem Ende innerhalb von drei Tagen.
Wird ALG I versteuert?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann so den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen erhöhen.