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Mathe & Geld

Pfändungsrechner

Wie viel vom Einkommen darf bei Pfändung oder Privatinsolvenz einbehalten werden? Der Rechner nutzt die aktuellen Freigrenzen.

0–1.000.000 €
€
0–10 Personen
Personen
500–5.000 €
€
0–2.000 €
€
0–2.000 €
€
1.000–20.000 €
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0–100.000.000 €
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Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Monatliches Nettoeinkommen
2.200 €
Unterhaltspflichten
0 Personen
Unpfaendbarer Grundbetrag
1.587,4 €
Zuschlag fuer die erste Unterhaltspflicht
597,42 €
Zuschlag je weiterer Person
332,83 €
Obergrenze der Tabelle
4.866,3 €
Gesamtschulden
45.000 €

Rechenschritte

  1. 1Unpfaendbarer Betrag1.587,40 €
  2. 2Betrag ueber der Freigrenze612,60 €
  3. 3Davon pfaendbar7 von 10 Zehnteln
  4. 4Voll pfaendbar ueber der Obergrenzeentfaellt
  5. 5Verbleibt zum Leben1.771,18 €
  6. 6In drei Jahren an die Glaeubiger15.438 €
  7. 7Deckungsquote der Schulden34,3 %
Ergebnis428,82 €

Die Pfaendungsfreigrenzen werden jaehrlich zum 1. Juli angepasst und stehen deshalb als Eingabe – pruefen Sie die aktuellen Werte in der Pfaendungstabelle zu § 850c ZPO. Seit der Reform 2020 dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung drei Jahre, unabhaengig davon, wie viel getilgt wurde. Unterhaltspflichten muessen tatsaechlich erfuellt werden, um zu zaehlen.

Freigrenzen ab Juli 2026

Unpfändbar sind 1.587,40 € im Monat. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 € hinzu, für die zweite bis fünfte je 332,83 €. Die Werte werden jährlich zum 1. Juli angepasst.

Der pfändbare Teil

Vom Mehrbetrag ist ein Teil pfändbar. Bei 2.200 € netto ohne Unterhaltspflichten sind das rund 429 €.

Hilfe

Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle. Ein Pfändungsschutzkonto schützt den Freibetrag auf dem Konto.

Wertetabelle: Monatliches Nettoeinkommen

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Monatliches NettoeinkommenPfaendbarer Betrag im MonatUnpfaendbarer BetragBetrag ueber der Freigrenze
0 €0 €1.587,40 €0 €
166.667 €164.095,93 €1.587,40 €165.079,60 €
333.333 €330.761,93 €1.587,40 €331.745,60 €
500.000 €497.428,93 €1.587,40 €498.412,60 €
666.667 €664.095,93 €1.587,40 €665.079,60 €
833.333 €830.761,93 €1.587,40 €831.745,60 €
1.000.000 €997.428,93 €1.587,40 €998.412,60 €

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 850c ZPO – Pfändungsgrenzen ↗

Häufige Fragen

Wie viel ist unpfändbar?

Ab Juli 2026 1.587,40 € im Monat.

Was gilt mit Kindern?

Für jede unterhaltsberechtigte Person gibt es einen Zuschlag.

Was ist ein P-Konto?

Ein Konto, das den Freibetrag vor Pfändung schützt.

Wann ändern sich die Grenzen?

Jährlich zum 1. Juli.