So rechnet der RVG-Rechner
Aus dem Gegenstandswert ergibt sich eine einfache Gebühr – bei 10.000 € 652 €. Im Gerichtsverfahren fallen eine 1,3-Verfahrens- und eine 1,2-Terminsgebühr an, dazu 20 € Auslagen und 19 % Umsatzsteuer: rund 1.964 €.
Einigung
Bei einem Vergleich kommt eine Einigungsgebühr hinzu. Außergerichtlich wird eine Geschäftsgebühr von meist 1,3 berechnet.
Wer zahlt
Im Zivilprozess trägt die unterliegende Partei die Kosten beider Seiten; vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst. Bei geringem Einkommen hilft der Prozesskostenhilfe-Rechner.
Wertetabelle: Gegenstands- oder Streitwert
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Gegenstands- oder Streitwert | Anwaltskosten brutto | Einfache Gebühr (1,0) | Verfahrensgebühr (1,3) |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 300,48 € | 93 € | 120,90 € |
| 2.154 € | 724,41 € | 235,50 € | 306,15 € |
| 4.642 € | 1.078,44 € | 354,50 € | 460,85 € |
| 10.000 € | 1.963,50 € | 652 € | 847,60 € |
| 21.544 € | 2.618 € | 872 € | 1.133,60 € |
| 46.416 € | 4.060,88 € | 1.357 € | 1.764,10 € |
| 100.000 € | 5.244,93 € | 1.755 € | 2.281,50 € |
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: RVG Anlage 2 – Gebührentabelle ↗§ 91 ZPO – Kostentragung ↗
Häufige Fragen
Was kostet ein Anwalt bei 10.000 € Streitwert?
Im Gerichtsverfahren mit Termin rund 1.964 € brutto.
Wer zahlt die Anwaltskosten?
Im Zivilprozess meist die unterliegende Partei.
Was gilt vor dem Arbeitsgericht?
In erster Instanz zahlt jede Seite selbst.
Sind Gerichtskosten enthalten?
Nein.
Kann ein Honorar vereinbart werden?
Ja, eine Vergütungsvereinbarung ist möglich.