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Finanzen & Recht

Staffelmiete-Rechner

Bei einer Staffelmiete steht schon im Vertrag, wann und um wie viel die Miete steigt. Der Rechner zeigt die Miete nach einer bestimmten Zahl von Stufen.

0–100.000 €
€
0–5.000 €/Jahr
€/Jahr
0–40 Jahre
Jahre

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Staffelmiete-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Startmiete (Kalt)
800 €
Erhöhung je Stufe
25 €/Jahr
Anzahl Stufen / Jahre
5 Jahre

Rechenschritte

  1. 1Startmiete800 €
  2. 2Erhöhung gesamt125 €
Ergebnis925 €

Staffelmiete mit fester Erhöhung je Stufe. Jede Stufe muss im Vertrag als Betrag oder Endbetrag und mit mindestens einem Jahr Abstand vereinbart sein.

So funktioniert die Staffelmiete

Die künftigen Mieten oder Erhöhungen müssen schriftlich und als Geldbetrag vereinbart sein – eine Prozentangabe genügt nicht. Zwischen zwei Stufen müssen mindestens zwölf Monate liegen. Bei 800 € Startmiete und fünf Stufen von je 25 € beträgt die Miete am Ende 925 €.

Was während der Staffel nicht geht

Solange die Staffelmiete läuft, sind Erhöhungen auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen. Während der Laufzeit einer Staffelmiete sind Mieterhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen, also auch Erhöhungen wegen Modernisierung. Nur geänderte Betriebskosten können weitergegeben werden (§ 557a Abs. 2 BGB). Höhere Betriebskosten kann der Vermieter weiter über die Nebenkostenabrechnung weitergeben.

Mietpreisbremse und Kündigung

In Gebieten mit Mietpreisbremse wird jede Stufe einzeln geprüft: Auch die späteren Mieten dürfen die zulässige Höhe nicht überschreiten – dazu der Mietpreisbremse-Rechner. Ihr Kündigungsrecht kann höchstens für vier Jahre ab Vertragsschluss ausgeschlossen werden.

Wertetabelle: Startmiete (Kalt)

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Startmiete (Kalt)Miete nach 5 JahrenStartmieteErhöhung gesamt
0 €125 €0125
16.667 €16.792 €16.667125
33.333 €33.458 €33.333125
50.000 €50.125 €50.000125
66.667 €66.792 €66.667125
83.333 €83.458 €83.333125
100.000 €100.125 €100.000125

Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 557a BGB – Staffelmiete ↗

Häufige Fragen

Wie oft darf die Staffelmiete steigen?

Höchstens einmal im Jahr; jede Miete muss mindestens zwölf Monate gelten.

Muss die Erhöhung als Betrag angegeben sein?

Ja, als Geldbetrag – entweder die neue Miete oder die Erhöhung.

Gilt die Mietpreisbremse für jede Stufe?

Ja, jede Mietstaffel muss die zulässige Höhe einhalten.

Kann ich bei Staffelmiete kündigen?

Ein Kündigungsausschluss ist höchstens für vier Jahre ab Abschluss zulässig.

Ist eine zusätzliche Mieterhöhung möglich?

Nicht auf die Vergleichsmiete. Betriebskostenerhöhungen bleiben möglich.