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Finanzen & Recht

HOAI-Rechner

Wie viel kostet der Architekt für Ihr Bauvorhaben? Der Rechner leitet eine Größenordnung aus den anrechenbaren Kosten, der Schwierigkeit (Honorarzone) und dem Leistungsumfang ab.

25.000–25.000.000 €
€
5–100 %
%

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum HOAI-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Anrechenbare Kosten
300.000 €
Honorarzone
III – durchschnittlich
Leistungsumfang (LP)
100 %

Rechenschritte

  1. 1Anrechenbare Kosten300.000 €
  2. 2Basishonorarsatz (100 %)39.981 €
  3. 3Oberer Honorarsatz der Zone (100 %)49.864 €
  4. 4Leistungsumfang100 %
  5. 5Oberer Satz bei diesem Umfang49.864 €
Ergebnis39.981 €

Honorartafel § 35 HOAI für Gebäude, Honorarzone III, linear interpoliert. Ohne andere Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz (§ 7 Abs. 1 HOAI). Beträge netto ohne Umsatzsteuer und Nebenkosten.

Freie Vereinbarung seit 2021

Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung in Textform. Wurde nichts vereinbart, gilt der Basishonorarsatz aus der Honorartafel als vereinbart. Die früheren verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gibt es nicht mehr. Verbraucher muss der Architekt vor Vertragsschluss darauf hinweisen.

Die Bausteine

  • Anrechenbare Kosten: im Wesentlichen die Baukosten des Gebäudes ohne Grundstück.
  • Honorarzone: I (sehr geringe) bis V (sehr hohe Anforderungen); ein Einfamilienhaus liegt meist in Zone III.
  • Leistungsphasen: 1 bis 9, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung; jede hat einen Prozentanteil.

Nur eine Größenordnung

Der Rechner liest die Honorartafel des § 35 HOAI aus und interpoliert zwischen den Tafelwerten. Bei 300.000 € anrechenbaren Kosten, Zone III und allen Leistungsphasen nennt er den Basishonorarsatz von 39.981 € und den oberen Satz von 49.864 € netto. Verlangen Sie für Ihr Projekt ein schriftliches Angebot. Weitere Kosten rund um den Bau schätzt der Baunebenkosten-Rechner.

Wertetabelle: Anrechenbare Kosten

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Anrechenbare KostenHOAI-Honorar (Basishonorarsatz)Anrechenbare KostenBasishonorarsatz (100 %)
30.000 €5.102 €30.0005.102
64.633 €10.137,18 €64.63310.137,18
139.248 €20.146,49 €139.24820.146,49
300.000 €39.981 €300.00039.981
646.330 €78.719,44 €646.33078.719,44
1.392.477 €155.107,95 €1.392.477155.107,95
3.000.000 €306.162 €3.000.000306.162

Werte der Honorartafel § 35 HOAI (Objektplanung Gebäude). Seit 2021 sind die Sätze nicht mehr verbindlich – Honorare sind frei vereinbar. Keine Rechtsberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 7 HOAI – Honorarvereinbarung ↗§ 35 HOAI – Honorare für Gebäude ↗

Häufige Fragen

Was kostet ein Architekt?

Das hängt von Baukosten, Honorarzone und beauftragten Leistungsphasen ab und ist frei vereinbar. Im Rechner-Beispiel sind es knapp 14 % der anrechenbaren Kosten.

Ist die HOAI noch verbindlich?

Die Honorartafeln dienen seit 2021 als Orientierung. Ohne Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz.

Welche Honorarzone hat ein Einfamilienhaus?

Meist Zone III.

Muss ich alle Leistungsphasen beauftragen?

Nein, Sie können einzelne Phasen vereinbaren.

Was sind anrechenbare Kosten?

Die Kosten des Bauwerks, die nach der HOAI in die Honorarberechnung einfließen.