Kurz erklärt
Das Bundesurlaubsgesetz legt in § 3 fest: Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Das Gesetz geht dabei von einer Sechs-Tage-Woche aus, denn als Werktage gelten alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. 24 Werktage entsprechen also vier Wochen. Arbeiten Sie an weniger Tagen pro Woche, rechnet man den Anspruch proportional um: Bei fünf Arbeitstagen sind es 20 Urlaubstage, bei vier Tagen 16, bei drei Tagen 12.
Die Zahl der Wochenstunden spielt dafür keine Rolle, nur die Verteilung auf Arbeitstage. Der Rechner liefert die gesetzliche Untergrenze. Ein Arbeits- oder Tarifvertrag darf mehr gewähren, aber nicht weniger.
So wird gerechnet
Der Rechner nimmt Ihre Angabe von 1 bis 6 Arbeitstagen pro Woche, setzt sie ins Verhältnis zur Sechs-Tage-Woche und multipliziert mit den 24 Werktagen aus § 3 Abs. 1 BUrlG. Das Ergebnis entspricht stets vier Wochen Erholung, ausgedrückt in Ihren individuellen Arbeitstagen. Ein Eintritt oder Austritt im Jahresverlauf sowie Zusatzurlaub fließen nicht in die Rechnung ein (siehe Abschnitt zu den Grenzen).
Mindesturlaub nach Arbeitstagen pro Woche
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub | Entspricht |
|---|---|---|
| 1 | 4 Tage | 4 Wochen |
| 2 | 8 Tage | 4 Wochen |
| 3 | 12 Tage | 4 Wochen |
| 4 | 16 Tage | 4 Wochen |
| 5 | 20 Tage | 4 Wochen |
| 6 | 24 Tage | 4 Wochen |
Beispielrechnungen
Vollzeit, fünf Tage: 24 × 5 ÷ 6 = 20 Urlaubstage. Der Rechner gibt bei 5 Arbeitstagen genau 20 Tage aus.
Teilzeit an vier Tagen: 24 × 4 ÷ 6 = 16 Urlaubstage. Wer fünf Stunden täglich oder acht Stunden täglich arbeitet, erhält dieselben 16 Tage.
Minijob an zwei Tagen: 24 × 2 ÷ 6 = 8 Urlaubstage. Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, anteilig nach Arbeitstagen.
Wartezeit, Eintritt und Austritt
Den vollen Jahresurlaub erwerben Sie erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Davor gilt § 5 BUrlG: Für jeden vollen Monat des Bestehens gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Das betrifft drei Fälle: Das Arbeitsverhältnis beginnt erst nach dem 30. Juni, es endet vor Ablauf der Wartezeit, oder Sie scheiden nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte aus. Scheiden Sie nach erfüllter Wartezeit erst in der zweiten Jahreshälfte aus, bleibt der volle Jahresanspruch bestehen.
Beispiele bei fünf Arbeitstagen (20 Tage Jahresanspruch), jeweils nur Arithmetik, nicht vom Rechner berechnet: Eintritt am 1. Oktober ergibt drei volle Monate, also 20 × 3 ÷ 12 = 5 Tage. Austritt zum 30. Juni nach erfüllter Wartezeit ergibt 20 × 6 ÷ 12 = 10 Tage. Bruchteile ab einem halben Tag sind nach § 5 Abs. 2 BUrlG aufzurunden. Wer erst ab dem 1. Juli beginnt und bis Jahresende bleibt, erfüllt die Wartezeit am 31. Dezember und hat vollen Anspruch.
Verfall und Übertragung
Urlaub ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen möglich und gilt dann bis zum 31. März. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt der Anspruch aber nur, wenn der Arbeitgeber Sie zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Fehlt dieser Hinweis, bleibt der Urlaub bestehen.
Wird das Arbeitsverhältnis beendet und kann der Urlaub nicht mehr genommen werden, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten, also auszuzahlen. Dieser Abgeltungsanspruch kann verjähren. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Januar 2023 (9 AZR 456/20) beginnt die dreijährige Verjährungsfrist grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet.
Zusatzurlaub und besondere Gruppen
Schwerbehinderte Menschen erhalten nach § 208 SGB IX zusätzlich fünf Arbeitstage Urlaub im Jahr, bezogen auf die Fünf-Tage-Woche. Bei anderer Verteilung wird entsprechend umgerechnet. Besteht die Schwerbehinderung nicht das ganze Jahr, gibt es ein Zwölftel je vollem Monat.
Jugendliche haben nach § 19 JArbSchG einen höheren Anspruch: mindestens 30 Werktage, wenn sie zu Jahresbeginn noch nicht 16 sind, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18 Jahren.
Der Rechner berücksichtigt diese Zuschläge nicht. Rechnen Sie sie bei Bedarf selbst hinzu.
Typische Fehler und Sonderfälle
- Stunden statt Tage zählen: Maßgeblich sind die Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Fünf Tage zu je vier Stunden ergeben den gleichen Anspruch wie fünf Tage zu je acht Stunden.
- Gesetzliche 20 Tage mit dem Vertragsurlaub verwechseln: Steht im Vertrag mehr, gilt der Vertrag. Die genaue Zahl steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.
- Arbeitstage wechseln unterjährig: Ändert sich die Wochenverteilung, wird der Urlaub für die jeweiligen Zeiträume getrennt betrachtet. Der Rechner für Urlaubstage in Teilzeit hilft bei solchen Wechseln.
- Verfall ohne Hinweis annehmen: Hat der Arbeitgeber nicht auf den Verfall hingewiesen, ist ein Verfall zum Jahresende in der Regel nicht eingetreten.
- Urlaubsabgeltung während des Arbeitsverhältnisses erwarten: Auszahlen statt Freinehmen ist nur bei Beendigung vorgesehen.
- Rundung vergessen: Bruchteile von mindestens einem halben Urlaubstag sind bei Teilurlaub aufzurunden, kleinere Bruchteile werden nicht automatisch aufgerundet.
Grenzen des Rechners
Der Rechner ermittelt ausschließlich den gesetzlichen Jahresmindestanspruch bei ganzjähriger Beschäftigung aus der Zahl der Wochenarbeitstage. Nicht enthalten sind höhere Ansprüche aus Arbeits- oder Tarifvertrag, Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, der Jugendurlaub, die Zwölftelung bei Ein- oder Austritt, Resturlaub aus Vorjahren sowie Verfallsfristen. Das Ergebnis wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Für verbindliche Auskünfte gilt Ihr Vertrag.
Weitere Rechner
Wie sich Urlaub bei wechselnden Arbeitstagen verteilt, zeigt der Urlaubstage-Rechner für Teilzeit. Zählen Sie Ihre Arbeitstage im Kalender mit dem Arbeitstage-Rechner. Was weniger Stunden für das Gehalt bedeuten, rechnet der Teilzeit-Rechner vor. Das Netto aus dem Gehalt ermittelt der Brutto-Netto-Rechner, und die Fristen am Ende eines Arbeitsverhältnisses klärt der Kündigungsfrist-Rechner.
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs ↗Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – Gesamttext ↗§ 208 SGB IX – Zusatzurlaub ↗
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Gesetzlich mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, das sind vier Wochen. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Vertrag oder Tarifvertrag können mehr vorsehen.
Wie viel Urlaub habe ich bei einer 4-Tage-Woche?
Mindestens 16 Urlaubstage: 24 × 4 ÷ 6. Das sind ebenfalls vier Wochen. Wie lang Ihre Arbeitstage sind, spielt für die Zahl der Urlaubstage keine Rolle.
Zählen Samstage und Sonntage als Urlaubstage?
Das Gesetz zählt in Werktagen (Montag bis Samstag), Sonn- und Feiertage zählen nicht. Praktisch wird der Anspruch auf Ihre Arbeitstage umgerechnet, sodass nur Tage verbraucht werden, an denen Sie sonst arbeiten würden.
Ab wann habe ich vollen Urlaubsanspruch?
Den vollen Jahresurlaub erwerben Sie erstmals nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis (§ 4 BUrlG). Vorher entsteht pro vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs, wenn die Voraussetzungen des § 5 BUrlG vorliegen.
Wie viel Urlaub bekomme ich bei Eintritt im Oktober?
Wer am 1. Oktober beginnt, hat bis Jahresende drei volle Monate. Bei fünf Arbeitstagen sind das 20 × 3 ÷ 12 = 5 Tage. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet. Im Folgejahr gilt der volle Anspruch.
Verfällt mein Urlaub am Jahresende?
Er muss grundsätzlich im Kalenderjahr genommen werden, Übertragung ist bis 31. März möglich. Nach der Rechtsprechung verfällt er aber nur, wenn der Arbeitgeber Sie vorher aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat. Sonst bleibt er bestehen.
Wird nicht genommener Urlaub ausgezahlt?
Nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses: Kann der Urlaub dann nicht mehr gewährt werden, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Auszahlung anstelle von Freizeit nicht vorgesehen.
Haben Schwerbehinderte mehr Urlaub?
Ja. Schwerbehinderte Menschen erhalten nach § 208 SGB IX zusätzlich fünf Arbeitstage pro Jahr, bei anderer Wochenverteilung entsprechend umgerechnet. Das gilt zusätzlich zu Mindest- und Vertragsurlaub. Der Rechner enthält diesen Zuschlag nicht.
Gilt mein höherer Vertragsurlaub trotz gesetzlicher Regelung?
Ja. Das Bundesurlaubsgesetz legt nur die Untergrenze fest. Vereinbaren Arbeits- oder Tarifvertrag mehr Urlaub, gilt diese höhere Zahl. Weniger als der gesetzliche Mindesturlaub kann dagegen nicht wirksam vereinbart werden.
Wie viel Urlaub haben Jugendliche?
Nach § 19 JArbSchG mindestens 30 Werktage, wenn sie zu Jahresbeginn noch nicht 16 sind, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18 Jahren. Der Rechner zeigt nur den allgemeinen Erwachsenen-Mindesturlaub.