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Pendlerpauschale-Rechner

Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer – schon ab dem ersten Kilometer. Geben Sie die einfache Entfernung zur Arbeit und Ihre Arbeitstage ein; der Rechner ermittelt den Betrag, den Sie als Werbungskosten ansetzen können.

0–500 km
km
0–365 Tage
Tage

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Geprüfte Werte

Aktuelle Werte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage

Beispielrechnung zum Pendlerpauschale-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Entfernung (einfach)
20 km
Arbeitstage pro Jahr
220 Tage

Rechenschritte

  1. 1Pro Arbeitstag7,6 €
  2. 2Arbeitstage220 €
Ergebnis1.672 €

Entfernungspauschale: einheitlich 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer (2026) – je Arbeitstag und einfacher Entfernung (nicht Hin- und Rückweg).

So wird die Entfernungspauschale berechnet

Formel: einfache Entfernung in km × 0,38 € × Arbeitstage. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – nicht Hin- und Rückweg. Beispiel: 20 km an 220 Arbeitstagen ergeben 20 × 0,38 € × 220 = 1.672 € im Jahr.

Bis Ende 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der höhere Satz für jeden Kilometer.

Höchstbetrag und Verkehrsmittel

Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob Sie mit Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Sie ist grundsätzlich auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Diese Grenze gilt nicht, wenn Sie Ihren eigenen oder einen Ihnen überlassenen Pkw nutzen; höhere Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel können Sie mit Nachweis ansetzen.

Wann sich die Pauschale steuerlich auswirkt

Arbeitnehmern steht ohne Nachweis bereits der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € zu. Die Pendlerpauschale bringt erst dann zusätzliche Steuerersparnis, wenn sie zusammen mit Ihren übrigen Werbungskosten über diesen Betrag hinausgeht. Wie viel Steuer ein zusätzlicher Euro Werbungskosten spart, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab – siehe Einkommensteuer-Rechner.

An Tagen im Homeoffice fällt keine Pendlerpauschale an; für diese Tage kann die Homeoffice-Pauschale in Betracht kommen.

Wertetabelle: Entfernung (einfach)

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Entfernung (einfach)Pendlerpauschale pro JahrPro ArbeitstagArbeitstage
0 km0 €0220
83,3 km6.963,88 €31,65220
167 km13.961,2 €63,46220
250 km20.900 €95220
333 km27.838,8 €126,54220
417 km34.861,2 €158,46220
500 km41.800 €190220

Die Pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer direkt. Ab dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) wirkt sie sich aus. Keine Steuerberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 9 EStG – Werbungskosten (Entfernungspauschale) ↗BMF – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026 ↗BMF – Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2026 ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.

Zählt Hin- und Rückweg?

Nein, nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Wie viel bringen 20 km bei 220 Arbeitstagen?

20 × 0,38 € × 220 = 1.672 € als Werbungskosten.

Gibt es einen Höchstbetrag?

Ja, 4.500 € im Jahr – außer bei Fahrten mit dem eigenen oder einem überlassenen Pkw.

Bekomme ich die Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Nein. Die Werbungskosten wirken sich erst aus, soweit sie zusammen über 1.230 € liegen.

Gilt die Pauschale auch für Radfahrer?

Ja. Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel.