Formel und Rechenweg
Ihre Urlaubstage = Vollzeit-Urlaubstage × Ihre Arbeitstage ÷ Arbeitstage in Vollzeit. 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche werden bei vier Tagen zu 24 Tagen – in beiden Fällen sechs Wochen frei.
Nur die Tage zählen
Entscheidend ist die Zahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Stundenzahl. Wer fünf Tage zu je vier Stunden arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch in Tagen wie in Vollzeit. Ob Bruchteile auf- oder abgerundet werden, regeln Vertrag oder Tarifvertrag; nach § 5 BUrlG wird bei Teilurlaub ab einem halben Tag aufgerundet.
Gesetzlicher Mindesturlaub
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, also vier Wochen. Bei fünf Arbeitstagen sind das 20 Tage, bei vier Tagen 16. Mehr Urlaub ergibt sich oft aus Vertrag oder Tarif. Den Anspruch bei Ein- oder Austritt im Jahr zeigt der Urlaubsanspruch-Rechner.
Wertetabelle: Urlaubstage bei Vollzeit
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Urlaubstage bei Vollzeit | Ihr Urlaubsanspruch | Urlaubswochen | Formel |
|---|---|---|---|
| 20 Tage | 16 Tage | 4 Wochen | 20 × 4 / 5 |
| 23,3 Tage | 18,64 Tage | 4,7 Wochen | 23.3 × 4 / 5 |
| 26,7 Tage | 21,36 Tage | 5,3 Wochen | 26.7 × 4 / 5 |
| 30 Tage | 24 Tage | 6 Wochen | 30 × 4 / 5 |
| 33,3 Tage | 26,64 Tage | 6,7 Wochen | 33.3 × 4 / 5 |
| 36,7 Tage | 29,36 Tage | 7,3 Wochen | 36.7 × 4 / 5 |
| 40 Tage | 32 Tage | 8 Wochen | 40 × 4 / 5 |
Das Ergebnis dient der Orientierung. Bei gesetzlichen, finanziellen, medizinischen oder baulichen Entscheidungen sind der Einzelfall und die zuständige Fachstelle maßgeblich.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs ↗
Häufige Fragen
Wie viel Urlaub habe ich bei einer 4-Tage-Woche?
Bei 30 Vollzeittagen 24 Tage.
Zählen die Stunden pro Tag?
Nein, nur die Zahl der Arbeitstage pro Woche.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?
Vier Wochen: 20 Tage bei fünf Arbeitstagen pro Woche.
Was passiert beim Wechsel von Voll- in Teilzeit?
Bereits erworbener Urlaub bleibt grundsätzlich in Tagen erhalten und wird nicht gekürzt; im Einzelfall sind Rechtsprechung und Tarifvertrag zu prüfen.
Wird aufgerundet?
Nach § 5 BUrlG ja, aber nur bei Teilurlaub; sonst regeln Vertrag oder Tarifvertrag das Runden.