Kurz erklärt
Wer als Arbeitnehmer kündigt, hält nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen ein, also 28 Kalendertage, und beendet das Arbeitsverhältnis zum 15. oder zum letzten Tag eines Kalendermonats. Das gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung. Kündigt der Arbeitgeber, wird die Frist ab zwei Beschäftigungsjahren länger: von einem Monat bis zu sieben Monaten nach 20 Jahren, jeweils zum Monatsende. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten genügen zwei Wochen, und das Ende darf auf jeden Kalendertag fallen.
Die Frist läuft ab dem Zugang der Kündigung, nicht ab dem Datum auf dem Schreiben. Der Rechner nennt den frühesten zulässigen Endtermin und die Zahl der Tage bis dahin.
So wird gerechnet
Der Rechner geht in drei Schritten vor. Erstens bestimmt er aus Beginn und Zugangsdatum die vollen Beschäftigungsjahre. Zweitens wählt er die Frist: bei laufender Probezeit zwei Wochen; sonst bei Arbeitgeberkündigung die Monatsstaffel aus § 622 Abs. 2 BGB; bei Arbeitnehmerkündigung vier Wochen. Drittens sucht er den frühesten Termin, der mindestens so weit entfernt liegt.
Bei der Monatsstaffel gilt: Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Monats zugehen, der um die Fristmonate vor dem Endtermin liegt. Bei vier Wochen prüft der Rechner, ob Zugangstag plus 28 Tage auf den 15. des Monats oder das Monatsende passt, und nimmt sonst den nächsten möglichen Termin. Rechtsgrundlage ist § 622 BGB.
Fristen im Überblick
| Konstellation | Frist | Endtermin |
|---|---|---|
| Probezeit (höchstens 6 Monate) | 2 Wochen | jeder Kalendertag |
| Arbeitnehmer, jede Dauer | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| Arbeitgeber, unter 2 Jahren | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 2 Jahren | 1 Monat | Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 5 Jahren | 2 Monate | Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 8 Jahren | 3 Monate | Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 10 Jahren | 4 Monate | Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 12 Jahren | 5 Monate | Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 15 Jahren | 6 Monate | Monatsende |
| Arbeitgeber, ab 20 Jahren | 7 Monate | Monatsende |
Beispielrechnungen
Arbeitnehmerkündigung, Zugang am 7. Oktober 2026. Beschäftigt seit dem 1. März 2024. Vier Wochen später wäre der 4. November; der nächste zulässige Termin ist der 15. November 2026. Bis dahin sind es 39 Tage. Geht dieselbe Kündigung erst am 20. Oktober 2026 zu, reichen 28 Tage nicht mehr bis zum 15. November; das Arbeitsverhältnis endet dann am 30. November 2026 (41 Tage).
Arbeitgeberkündigung nach acht Jahren. Beginn 1. Mai 2018, Zugang am 5. Oktober 2026: acht volle Jahre, also drei Monate zum Monatsende. Früheste Beendigung ist der 31. Januar 2027 (118 Tage). Bei gleichem Beginn und Zugang würde eine Kündigung des Arbeitnehmers dagegen schon zum 15. November 2026 wirken.
Arbeitgeberkündigung nach 16 Jahren. Beginn 15. Januar 2010, Zugang am 5. Oktober 2026: 16 volle Jahre, sechs Monate zum Monatsende. Ergebnis: 30. April 2027, 207 Tage nach Zugang.
Probezeit. Beginn 1. August 2026, Zugang am 5. Oktober 2026: zwei Wochen, Ende am 19. Oktober 2026.
Zugang und Form der Kündigung
Eine Kündigung wird nach § 130 Abs. 1 BGB wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht. Bei einem Brief ist das in der Regel der Einwurf in den Hausbriefkasten, sobald unter normalen Umständen mit der Leerung zu rechnen ist; ein Einwurf spät am Abend zählt oft erst für den Folgetag. Wer eine Frist knapp ausreizt, sollte den Zugang daher nachweisbar machen, etwa durch Übergabe mit Zeugen.
Nach § 623 BGB braucht eine Kündigung die Schriftform; die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. E-Mail, Messenger oder Fax genügen daher nicht. Eine formwidrige Kündigung setzt keine Frist in Gang.
Abweichungen durch Vertrag, Tarif und Betriebsgröße
§ 622 Abs. 4 BGB lässt abweichende Fristen in Tarifverträgen zu. Im Arbeitsvertrag dürfen die Parteien längere Fristen vereinbaren; für den Arbeitnehmer darf nach Abs. 6 keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber. Kürzere Fristen als vier Wochen sind nach Abs. 5 nur für vorübergehend eingestellte Aushilfen (bis zu drei Monate) und in Betrieben mit in der Regel höchstens 20 Beschäftigten möglich, und auch dort nur, wenn vier Wochen nicht unterschritten werden.
Sonderkündigungsschutz und Klagefrist
Manche Gruppen sind besonders geschützt. Gegenüber einer schwangeren Frau ist eine Kündigung nach § 17 MuSchG grundsätzlich unzulässig, ebenso bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens aber vier Monate. Bei schwerbehinderten Menschen beträgt die Mindestfrist nach § 169 SGB IX vier Wochen; zusätzlich muss der Arbeitgeber vorab das Integrationsamt beteiligen. Weitere Schutzgruppen, etwa Betriebsratsmitglieder oder Beschäftigte in Elternzeit, haben eigene Regeln.
Wer eine Arbeitgeberkündigung für unwirksam hält, muss nach § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Diese Frist läuft unabhängig von der Kündigungsfrist.
Typische Fehler und Sonderfälle
- Das Briefdatum mit dem Zugang verwechseln: Maßgeblich ist, wann die Kündigung tatsächlich beim Empfänger ankommt.
- Vier Wochen mit einem Monat gleichsetzen: Vier Wochen sind genau 28 Tage, der Monat eine Kalenderfrist.
- Die Arbeitgeberstaffel auf die eigene Kündigung als Arbeitnehmer übertragen: Sie gilt zunächst nur für den Arbeitgeber, es sei denn, der Vertrag sieht gleiche Fristen für beide Seiten vor.
- Auf den 15. oder das Monatsende nicht achten: Wer einen Tag zu spät kündigt, verschiebt das Ende bei der Grundfrist um bis zu zwei Wochen, bei der Monatsstaffel um einen ganzen Monat.
- Eine Probezeit annehmen, die nie vereinbart wurde: Sie muss im Vertrag stehen und darf sechs Monate nicht überschreiten.
- Kündigung nur per E-Mail verschicken: Ohne Unterschrift im Original ist sie unwirksam.
- Befristete Verträge übersehen: Sie sind nur ordentlich kündbar, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
Grenzen des Rechners
Der Rechner wendet nur die gesetzliche Grundregel an. Vertragliche oder tarifliche Fristen, die kürzere Frist für Kleinbetriebe und Aushilfen sowie Befristungen berücksichtigt er nicht. Er prüft weder den Zugang selbst noch Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz oder die Wirksamkeit einer Kündigung. Er setzt voraus, dass der Zugang bekannt ist und die Beschäftigung ohne Unterbrechung bestand. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Weitere Rechner
Mit dem Abfindungsrechner lässt sich eine mögliche Abfindung abschätzen, mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Anspruch nach dem Jobverlust. Für Datumsfragen helfen der Tage-Rechner und der Arbeitstage-Rechner, für Zahlungsziele der Zahlungsfrist-Rechner.
Rechenhilfe zur gesetzlichen Grundfrist des § 622 BGB, keine Rechtsberatung. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und besondere Schutzvorschriften prüfen.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen ↗§ 623 BGB – Schriftform der Kündigung ↗§ 130 BGB – Wirksamwerden gegenüber Abwesenden ↗
Häufige Fragen
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt für die eigene Kündigung gesetzlich keine Rolle. Vertrag oder Tarifvertrag können eine längere Frist vorsehen.
Welche Frist gilt in der Probezeit?
Zwei Wochen, und zwar zu jedem beliebigen Kalendertag. Voraussetzung ist eine vereinbarte Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf (§ 622 Abs. 3 BGB). Danach gelten die normalen Fristen.
Wie lang ist die Frist für den Arbeitgeber nach zehn Jahren?
Vier Monate zum Ende eines Kalendermonats. Nach acht Jahren sind es drei, nach zwölf Jahren fünf, nach 15 Jahren sechs und nach 20 Jahren sieben Monate (§ 622 Abs. 2 BGB).
Ab wann läuft die Kündigungsfrist?
Ab dem Zugang der Kündigung beim Empfänger, nicht ab dem Datum des Schreibens oder dem Poststempel. Bei einem Brief ist meist der Einwurf in den Briefkasten entscheidend, sofern üblicherweise noch am selben Tag mit der Leerung zu rechnen ist.
Darf ich per E-Mail kündigen?
Nein. Nach § 623 BGB ist die Schriftform nötig, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Kündigung muss im Original eigenhändig unterschrieben und zugestellt werden, sonst ist sie unwirksam.
Gelten die längeren Fristen auch, wenn ich selbst kündige?
Gesetzlich nicht: Die Staffel nach Beschäftigungsdauer betrifft Kündigungen durch den Arbeitgeber. Steht im Arbeitsvertrag aber eine längere Frist für beide Seiten, gilt sie auch für Sie. Eine längere Frist nur für Arbeitnehmer ist unzulässig.
Was ist der Unterschied zwischen vier Wochen und einem Monat?
Vier Wochen sind genau 28 Kalendertage. Ein Monat ist dagegen eine Kalenderfrist und endet immer zum Monatsende. Deshalb unterscheiden sich die Endtermine, je nachdem, ob die Grundfrist oder die Monatsstaffel gilt.
Kann ich in der Kündigungsfrist noch Urlaub nehmen?
Das ist möglich, wenn der Arbeitgeber den Urlaub genehmigt oder Sie freistellt. Bei der Beendigung noch offene Urlaubstage sind grundsätzlich abzugelten. Die Kündigungsfrist selbst verkürzt oder verlängert sich dadurch nicht.
Wie lange kann ich gegen eine Kündigung klagen?
Nach § 4 KSchG beträgt die Klagefrist drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung meist als wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war. Die Frist ist unabhängig von der Kündigungsfrist.
Gilt in Kleinbetrieben eine kürzere Frist?
Nur wenn Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag das zulässig regeln. Nach § 622 Abs. 5 BGB kann in Betrieben mit in der Regel höchstens 20 Beschäftigten eine kürzere Frist vereinbart werden, sie darf aber vier Wochen nicht unterschreiten.