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Finanzen & Recht

Rentensteuer-Rechner

Ob und wie viel Steuer Rentner zahlen, hängt vor allem vom Jahr des Rentenbeginns ab. Der Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Teil und die Einkommensteuer nach Tarif 2026.

0–10.000 €/Monat
2.005–2.058
0–10.000 €/Monat
Bei früherem Rentenbeginn für den dauerhaft festen Rentenfreibetrag eintragen. Leer = heutige Bruttorente als Näherung.
0–6 %
Optional: Leer verwendet den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Maßgeblich ist der Satz Ihrer Krankenkasse.
%
0–500.000 €/Jahr
€/Jahr

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Geprüfte Werte

Aktuelle Werte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage

Beispielrechnung zum Rentensteuer-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Monatliche Bruttorente
1.600 €/Monat
Jahr des Rentenbeginns
2024
Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr
0 €/Monat
Zusatzbeitrag der Krankenkasse
2,9 %
Pflegeversicherung
Kinderlos, ab 23 Jahren (4,2 %)
Veranlagung
Einzelveranlagung
Weitere Einkünfte (Miete, Zinsen …)
0 €/Jahr

Rechenschritte

  1. 1Jahresbruttorente19.200 €
  2. 2Rentenfreibetrag3.264 €
  3. 3Steuerpflichtiger Anteil15.936 €
  4. 4Kranken-/Pflegeversicherung2.486,4 €
  5. 5zu versteuerndes Einkommen13.311,6 €
Ergebnis143 €

Pro Jahr. Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2024: 83 % – Rentenfreibetrag 3.264 €/Jahr (bleibt dauerhaft fix). Für eine genauere Berechnung bei früherem Rentenbeginn bitte die Bruttorente des ersten vollen Rentenjahres eintragen.

Besteuerungsanteil

Steuerpflichtig ist nur ein Teil der Rente. Der Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: 83 % bei Beginn 2024, 83,5 % bei 2025, 84 % bei 2026, danach jährlich 0,5 Prozentpunkte mehr bis 100 % im Jahr 2058. Der Rest wird im ersten vollen Rentenjahr als fester Freibetrag in Euro festgeschrieben – spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.

Vom Rentenbrutto zum zu versteuernden Einkommen

Vom steuerpflichtigen Teil werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Pauschbeträge abgezogen. Liegt das Ergebnis unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), fällt keine Steuer an. Beispiel: 1.600 € Monatsrente, Beginn 2024, kinderlos, keine weiteren Einkünfte – rund 143 € Steuer im Jahr.

Weitere Einkünfte

Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder eine Witwenrente erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Die Steuererklärung ist Pflicht, wenn das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Ihre Rentenhöhe schätzt der Rentenrechner.

Wertetabelle: Monatliche Bruttorente

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Monatliche BruttorenteEinkommensteuer auf die RenteJahresbruttorenteRentenfreibetrag
0 €/Monat0 €00
1.667 €/Monat234 €20.0043.400,68
3.333 €/Monat3.626 €39.9966.799,32
5.000 €/Monat7.814 €60.00010.200
6.667 €/Monat12.682 €80.00413.600,68
8.333 €/Monat18.226 €99.99616.999,32
10.000 €/Monat24.111 €120.00020.400

Schätzung mit dem Einkommensteuertarif 2026 für gesetzlich krankenversicherte Rentner. Nicht berücksichtigt werden unter anderem Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, individuelle Sonderausgaben und private Krankenversicherung. Verbindlich ist der Steuerbescheid. Keine Steuerberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 22 EStG – Besteuerungsanteil ↗§ 32a EStG – Einkommensteuertarif ↗Deutsche Rentenversicherung – Rentenbesteuerung ↗

Häufige Fragen

Muss ich als Rentner Steuern zahlen?

Nur wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 12.348 € (Ehepaare 24.696 €).

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil 2026?

84 % für Renten, die 2026 beginnen.

Steigt mein Rentenfreibetrag mit Rentenerhöhungen?

Nein, er bleibt als fester Eurobetrag.

Werden Krankenkassenbeiträge abgezogen?

Ja, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern das zu versteuernde Einkommen.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, in der Regel ja.