Besteuerungsanteil
Steuerpflichtig ist nur ein Teil der Rente. Der Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: 83 % bei Beginn 2024, 83,5 % bei 2025, 84 % bei 2026, danach jährlich 0,5 Prozentpunkte mehr bis 100 % im Jahr 2058. Der Rest wird im ersten vollen Rentenjahr als fester Freibetrag in Euro festgeschrieben – spätere Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig.
Vom Rentenbrutto zum zu versteuernden Einkommen
Vom steuerpflichtigen Teil werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Pauschbeträge abgezogen. Liegt das Ergebnis unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), fällt keine Steuer an. Beispiel: 1.600 € Monatsrente, Beginn 2024, kinderlos, keine weiteren Einkünfte – rund 143 € Steuer im Jahr.
Weitere Einkünfte
Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder eine Witwenrente erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Die Steuererklärung ist Pflicht, wenn das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Ihre Rentenhöhe schätzt der Rentenrechner.
Wertetabelle: Monatliche Bruttorente
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Monatliche Bruttorente | Einkommensteuer auf die Rente | Jahresbruttorente | Rentenfreibetrag |
|---|---|---|---|
| 0 €/Monat | 0 € | 0 | 0 |
| 1.667 €/Monat | 234 € | 20.004 | 3.400,68 |
| 3.333 €/Monat | 3.626 € | 39.996 | 6.799,32 |
| 5.000 €/Monat | 7.814 € | 60.000 | 10.200 |
| 6.667 €/Monat | 12.682 € | 80.004 | 13.600,68 |
| 8.333 €/Monat | 18.226 € | 99.996 | 16.999,32 |
| 10.000 €/Monat | 24.111 € | 120.000 | 20.400 |
Schätzung mit dem Einkommensteuertarif 2026 für gesetzlich krankenversicherte Rentner. Nicht berücksichtigt werden unter anderem Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, individuelle Sonderausgaben und private Krankenversicherung. Verbindlich ist der Steuerbescheid. Keine Steuerberatung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 22 EStG – Besteuerungsanteil ↗§ 32a EStG – Einkommensteuertarif ↗Deutsche Rentenversicherung – Rentenbesteuerung ↗
Häufige Fragen
Muss ich als Rentner Steuern zahlen?
Nur wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 12.348 € (Ehepaare 24.696 €).
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil 2026?
84 % für Renten, die 2026 beginnen.
Steigt mein Rentenfreibetrag mit Rentenerhöhungen?
Nein, er bleibt als fester Eurobetrag.
Werden Krankenkassenbeiträge abgezogen?
Ja, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern das zu versteuernde Einkommen.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, in der Regel ja.