Regelaltersgrenze
Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 steigt sie schrittweise: bis Jahrgang 1958 um einen Monat je Jahrgang auf 66, danach um zwei Monate je Jahrgang. Die Rente beginnt am Ersten des Folgemonats.
Nach 45 Jahren
Besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit können ohne Abschläge früher gehen. Für Jahrgänge ab 1964 liegt diese Grenze bei 65 Jahren; für frühere Jahrgänge zwischen 63 und 65. Kindererziehung, Pflege und Zeiten mit Arbeitslosengeld I zählen in vielen Fällen mit.
Früher mit Abschlag
Mit 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich, dann mit 0,3 % Abschlag je Monat vor der Regelaltersgrenze – bei vier Jahren 14,4 % dauerhaft. Was das in Euro bedeutet, zeigt der Frührente-Rechner; Ihre Rentenhöhe schätzt der Rentenrechner.
Rechenhilfe zu den gesetzlichen Altersgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung, keine Rentenberatung. Verbindlich sind der Versicherungsverlauf und der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Aktualisiert am 2. Oktober 2026Quellen: § 235 SGB VI – Regelaltersrente ↗§ 236b SGB VI – Besonders langjährig Versicherte ↗
Häufige Fragen
Wann gehe ich mit Jahrgang 1964 in Rente?
Regulär mit 67, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 65.
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Abschlagsfrei mit 63 nur für Jahrgänge bis 1952. Heute liegt die Grenze nach 45 Jahren zwischen 64 und 65; mit Abschlägen ist ein Start ab 63 nach 35 Jahren möglich.
Wie hoch ist der Abschlag?
0,3 % je Monat vorzeitigen Rentenbeginns.
Wann beginnt die Rente genau?
Am Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze.
Wo erfahre ich meine Versicherungsjahre?
In der Renteninformation oder im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung.