Netto-Aufwand
Beiträge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % sozialabgabenfrei. Deshalb kostet ein Beitrag von 200 € netto deutlich weniger.
Arbeitgeberzuschuss
Spart der Arbeitgeber Sozialabgaben, muss er mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen. Mit 200 € plus 30 € über 25 Jahre bei 3 % ergeben sich rund 102.600 €.
In der Rente
Die Betriebsrente ist voll steuerpflichtig; Kranken- und Pflegebeiträge fallen über einem Freibetrag an. Wie viel Lücke bleibt, zeigt der Rentenlücke-Rechner.
Wertetabelle: Monatliches Bruttogehalt
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Monatliches Bruttogehalt | Voraussichtliches Kapital | Eigener Beitrag brutto | Tatsaechlicher Nettoaufwand |
|---|---|---|---|
| 380 € | 102.582 € | 200 € | 156,50 € |
| 819 € | 102.582 € | 200 € | 156,50 € |
| 1.764 € | 102.582 € | 200 € | 127,58 € |
| 3.800 € | 102.582 € | 200 € | 109,42 € |
| 8.187 € | 102.582 € | 200 € | 93,48 € |
| 17.638 € | 102.582 € | 200 € | 111,38 € |
| 38.000 € | 102.582 € | 200 € | 105,05 € |
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 1a BetrAVG – Entgeltumwandlung ↗§ 3 Nr. 63 EStG – Steuerfreiheit ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Mindestens 15 %, soweit er Sozialabgaben spart.
Wie viel ist steuerfrei?
Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.
Habe ich einen Anspruch?
Ja, auf Entgeltumwandlung.
Ist die Betriebsrente steuerpflichtig?
Ja, voll.
Was passiert beim Jobwechsel?
Der Vertrag kann mitgenommen oder beitragsfrei gestellt werden.