Voraussetzungen
Erforderlich sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten: Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege. Die durchschnittlichen Entgeltpunkte müssen zwischen 30 und 80 % des Durchschnittsverdiensts liegen. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren.
Einkommensanrechnung
Eigenes Einkommen bleibt bis zum 36,56-Fachen des Rentenwerts frei, seit Juli 2026 rund 1.555 € im Monat; bei Ehepaaren gilt für das gemeinsame Einkommen das 57,03-Fache, etwa 2.425 €. Darüber werden zunächst 60 %, ab einer höheren Grenze 100 % angerechnet. Volle Anrechnung beginnt beim 46,78-Fachen (rund 1.989 €), bei Ehepaaren beim 67,27-Fachen (rund 2.860 €). Der Rechner leitet alle vier Grenzen aus dem Rentenwert von 42,52 € ab.
Kein Antrag nötig
Die Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch und gleicht das Einkommen mit dem Finanzamt ab. Ihre gesamte Rente schätzt der Rentenrechner.
Wertetabelle: Grundrentenzeiten
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Grundrentenzeiten | Grundrentenzuschlag | ||
|---|---|---|---|
| 0 Jahre | Kein Anspruch | ||
| 8,33 Jahre | Kein Anspruch | ||
| 16,7 Jahre | Kein Anspruch | ||
| 25 Jahre | Kein Anspruch | ||
| 33,3 Jahre | 74,34 € | 74,34 | 0 |
| 41,7 Jahre | 520,87 € | 520,87 | 0 |
| 50 Jahre | 520,87 € | 520,87 | 0 |
Stark vereinfachte Schätzung. Die Grundrente wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und berechnet. Keine Rechtsberatung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 76g SGB VI – Zuschlag an Entgeltpunkten ↗§ 97a SGB VI – Einkommensanrechnung ↗
Häufige Fragen
Wer bekommt die Grundrente?
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten und niedrige Entgeltpunkte hat.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein, sie wird automatisch geprüft.
Wie hoch ist der Einkommensfreibetrag?
Das 36,56-Fache des Rentenwerts, seit Juli 2026 rund 1.555 € monatlich.
Zählt Kindererziehung mit?
Ja, als Grundrentenzeit.
Wie hoch ist der Zuschlag im Durchschnitt?
Das hängt stark vom Einzelfall ab.