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Finanzen & Recht

Frührente-Rechner

Wer früher in Rente geht, bekommt dauerhaft weniger. Der Rechner zeigt den Abschlag und was es kostet, ihn per Sonderzahlung auszugleichen.

0–10.000 €/Monat
1–48 Monate früher
Monate früher

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Frührente-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Erwartete Rente mit 67
1.800 €/Monat
Vorzeitiger Beginn
24 Monate früher
45 Beitragsjahre erreicht?
Nein (Abschlag fällt an)

Rechenschritte

  1. 1Rente ohne Abschlag1.800 €
  2. 2Monatlicher Verlust129,6 €
Ergebnis1.670,4 €

Abschlag 7,2 % (dauerhaft) = −130 €/Monat. Ausgleichszahlung zur Abschlagskompensation: ca. 31.734 €.

Abschlag

Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente um 0,3 %, höchstens um 14,4 %. 24 Monate früher bedeuten 7,2 %: aus 1.800 € werden rund 1.670 €.

Ausgleichszahlung

Ab 50 Jahren können Sie Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen. Die Rentenversicherung berechnet den Betrag auf Antrag. Die Zahlung ist als Altersvorsorgeaufwand steuerlich absetzbar.

Ohne Abschlag

Nach 45 Versicherungsjahren ist ein abschlagsfreier Beginn bis zu zwei Jahre früher möglich. Ihre Grenzen zeigt der Renteneintrittsalter-Rechner.

Wertetabelle: Erwartete Rente mit 67

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Erwartete Rente mit 67Rente bei Frühstart (ca.)Rente ohne AbschlagMonatlicher Verlust
0 €/Monat0 €00
1.667 €/Monat1.546,98 €1.667120,02
3.333 €/Monat3.093,02 €3.333239,98
5.000 €/Monat4.640 €5.000360
6.667 €/Monat6.186,98 €6.667480,02
8.333 €/Monat7.733,02 €8.333599,98
10.000 €/Monat9.280 €10.000720

Vereinfachte Rechnung; die fehlenden Beitragsjahre bei Frühstart mindern die Rente zusätzlich. Beratung bei der DRV empfohlen.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 77 SGB VI – Zugangsfaktor ↗§ 187a SGB VI – Ausgleichszahlung ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Abschlag?

0,3 % pro Monat, maximal 14,4 %.

Gilt der Abschlag lebenslang?

Ja.

Kann ich den Abschlag ausgleichen?

Ja, mit einer Sonderzahlung ab 50 Jahren.

Ist die Ausgleichszahlung absetzbar?

Ja, als Altersvorsorgeaufwand.

Wann geht es ohne Abschlag?

Nach 45 Versicherungsjahren bis zu zwei Jahre früher.