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Finanzen & Recht

Kirchensteuer-Rechner

Die Kirchensteuer beträgt einen Prozentsatz der Einkommensteuer. Der Rechner ermittelt erst die Einkommensteuer nach Tarif 2026 und dann die Kirchensteuer.

0–1.000.000 €/Jahr
€/Jahr

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Geprüfte Werte

Aktuelle Werte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage

Beispielrechnung zum Kirchensteuer-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Zu versteuerndes Einkommen
45.000 €/Jahr
Bundesland
9 % (alle außer BY/BW)
Veranlagung
Einzeln

Rechenschritte

  1. 1Einkommensteuer (Basis)8.835 €
  2. 2Kirchensteuer/Monat66,26 €
Ergebnis795,15 €

Pro Jahr (9 % der Einkommensteuer von 8.835 €). Das sind 66,26 € im Monat.

Sätze

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 % der Einkommensteuer, in allen anderen Ländern 9 %. Bei 45.000 € zu versteuerndem Einkommen und Grundtarif sind das 9 % von 8.835 € = 795 € im Jahr.

Was die Bemessung verändert

Kinderfreibeträge mindern die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer, auch wenn Kindergeld günstiger ist. Einige Länder kappen die Kirchensteuer auf einen Anteil des Einkommens; das ist hier nicht berücksichtigt.

Steuerlich absetzbar

Gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar. Auf Kapitalerträge wird sie mit der Abgeltungsteuer erhoben – siehe Kapitalertragsteuer-Rechner.

Wertetabelle: Zu versteuerndes Einkommen

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Zu versteuerndes EinkommenKirchensteuerEinkommensteuer (Basis)Kirchensteuer/Monat
0 €/Jahr0 €00
166.667 €/Jahr5.297,76 €58.864441,48
333.333 €/Jahr11.747,61 €130.529978,97
500.000 €/Jahr18.497,61 €205.5291.541,47
666.667 €/Jahr25.247,61 €280.5292.103,97
833.333 €/Jahr31.997,61 €355.5292.666,47
1.000.000 €/Jahr38.747,61 €430.5293.228,97

Vereinfachte Berechnung ohne Kinderfreibeträge und Kappungsregeln. Keine Steuerberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 32a EStG – Einkommensteuertarif ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Einkommensteuer.

Ist die Kirchensteuer absetzbar?

Ja, als Sonderausgabe.

Wie spare ich Kirchensteuer?

Nur durch Kirchenaustritt.

Zahlen Rentner Kirchensteuer?

Ja, wenn sie Einkommensteuer zahlen.

Was ist das Kirchgeld?

Eine Abgabe in glaubensverschiedenen Ehen in einigen Ländern.