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Beruf & Arbeit

Abfindungsrechner

Aus Monatsgehalt, Beschäftigungsjahren und einem Faktor schätzt der Rechner die Höhe einer Abfindung und berechnet die Einkommensteuer darauf mit der Fünftelregelung.

500–50.000 €
€
0–50 Jahre
Jahre
0,25–1,5 Monatsgehälter
üblich: 0,5 – bei guter Verhandlung bis 1,0
Monatsgehälter
0–500.000 €
€

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Geprüfte Werte

Aktuelle Werte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage

Beispielrechnung

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Monatsbrutto
4.000 €
Beschäftigungsjahre
10 Jahre
Faktor pro Jahr
0,5 Monatsgehälter
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (ohne Abfindung)
38.000 €

Rechenschritte

  1. 1Steuer (Fünftelregelung)6.330 €
  2. 2Abfindung netto13.670 €
Ergebnis20.000 €

Faustformel: 0,5 Monatsgehälter × 10 Jahre. Steuer mit Fünftelregelung: ca. 6.330 € – netto bleiben rund 13.670 €. Sozialabgaben fallen keine an.

Kein genereller Anspruch auf Abfindung

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Häufig wird sie in einem Aufhebungsvertrag, einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder einem Sozialplan vereinbart. Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber nach § 1a KSchG eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr anbieten, wenn Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Dieser Wert dient in der Praxis oft als Ausgangspunkt.

Steuern und Sozialabgaben

Auf eine Abfindung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, wohl aber Einkommensteuer. Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die Progression: Die Steuer wird so berechnet, als wäre nur ein Fünftel der Abfindung zusätzlich zugeflossen, und dann verfünffacht.

Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr anwenden. Zunächst wird also mehr Lohnsteuer einbehalten; die Ermäßigung erhalten Sie über Ihre Einkommensteuererklärung.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Die Abfindung selbst wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wird das Arbeitsverhältnis aber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet oder schließen Sie einen Aufhebungsvertrag, können Ruhenszeiten oder eine Sperrzeit drohen. Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag deshalb vor der Unterschrift prüfen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes schätzt der Arbeitslosengeld-Rechner.

Wertetabelle: Monatsbrutto

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

MonatsbruttoAbfindung (brutto)Steuer (Fünftelregelung)Abfindung netto
500 €2.500 €7751.725
1.038 €5.190 €1.6153.575
2.154 €10.770 €3.3757.395
4.472 €22.360 €7.09515.265
9.283 €46.415 €15.11531.300
19.270 €96.350 €33.04563.305
40.000 €200.000 €75.205124.795

Vereinfachte Rechnung (Tarif 2026, ohne Soli/Kirchensteuer). Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 1a KSchG – Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung ↗§ 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte ↗BMF – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2025 ↗

Häufige Fragen

Wie hoch ist eine übliche Abfindung?

Als Faustformel gilt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; verhandelt werden auch höhere Faktoren.

Muss ich auf die Abfindung Sozialabgaben zahlen?

Nein, nur Einkommensteuer.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung wird berechnet und mit fünf multipliziert. Das mildert die Progression.

Zieht der Arbeitgeber die Steuer mit Fünftelregelung ab?

Seit 2025 nicht mehr. Die Ermäßigung gibt es nur noch über die Einkommensteuererklärung.

Habe ich immer Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Meist wird sie vereinbart; ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Sonderfällen.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nicht direkt, aber bei verkürzter Kündigungsfrist oder Aufhebungsvertrag können Ruhens- oder Sperrzeiten entstehen.