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Kfz-Steuer Rechner

Der Rechner ermittelt die jährliche Kfz-Steuer für Pkw mit Verbrennungsmotor, die ab dem 1. Januar 2021 erstmals zugelassen wurden. Eingaben sind Hubraum, CO₂-Wert und Kraftstoffart. Das Ergebnis ist ein Jahresbetrag, aufgeschlüsselt in Hubraum- und CO₂-Anteil.

100–8.000 cm³
cm³
0–500 g/km
g/km

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Angaben

Hubraum
1.600 cm³
CO₂-Ausstoß
120 g/km
Kraftstoff
Benzin

Rechenschritte

  1. 1Hubraum-Anteil32 €
  2. 2CO₂-Anteil51 €
  3. 3Hubraum1600 cm³
Ergebnis83 €

Für Pkw mit Erstzulassung ab 2021: Hubraumanteil plus gestaffelter CO₂-Anteil oberhalb von 95 g/km; auf volle Euro abgerundet.

Kurz erklärt

Die Kfz-Steuer eines Pkw mit Erstzulassung ab 2021 besteht aus zwei Teilen. Der Hubraumanteil beträgt 2 € (Benzin) oder 9,50 € (Diesel) je angefangene 100 cm³. Dazu kommt ein CO₂-Anteil: Für jedes Gramm je Kilometer oberhalb von 95 g/km wird ein Satz zwischen 2 € und 4 € fällig, und zwar umso höher, je mehr das Auto ausstößt. Die Summe wird auf volle Euro abgerundet und gilt als Jahressteuer.

Ein Benziner mit 1.600 cm³ und 120 g/km kommt so auf 83 € im Jahr. Ein Diesel mit 1.999 cm³ und 140 g/km zahlt 286 €. Wer genau 95 g/km oder weniger ausstößt, zahlt nur den Hubraumanteil. Rein elektrische Pkw sind unter bestimmten Bedingungen befreit (siehe unten).

So wird gerechnet

Steuer = abgerundet( Hubraum in 100-cm³-Schritten (aufgerundet) × 2 € bzw. 9,50 € + Summe der CO₂-Stufen oberhalb von 95 g/km )

Rechtsgrundlage ist § 9 KraftStG. Der Rechner rundet den Hubraum je angefangene 100 cm³ auf, multipliziert mit dem Satz für Benzin (2 €) oder Diesel (9,50 €) und addiert den CO₂-Anteil. Beim CO₂-Anteil zählt jedes Gramm nur in seiner eigenen Stufe: Die ersten 20 g über 95 g/km kosten je 2 €, die nächsten 20 g je 2,20 € und so weiter. Es gilt also keine Rückwirkung auf die niedrigeren Stufen. Zuletzt wird nach § 11 KraftStG auf volle Euro abgerundet.

Maßgeblich für den CO₂-Wert ist laut Gesetz die Typgenehmigung nach den EU-Verordnungen 715/2007 und 2017/1151. Praktisch lesen Sie ihn aus der Zulassungsbescheinigung Teil I ab, Hubraum in Feld P.1, CO₂ in Feld V.7.

Die CO₂-Stufen im Überblick

Ausstoß (g/km)Satz je Gramm in der StufeHöchster CO₂-Anteil bis zur Obergrenze
bis 950,00 €0 €
96 bis 1152,00 €40 €
116 bis 1352,20 €84 €
136 bis 1552,50 €134 €
156 bis 1752,90 €192 €
176 bis 1953,40 €260 €
über 1954,00 €260 € plus 4 € je weiteres Gramm

Die rechte Spalte summiert die Stufen bis zur jeweiligen Obergrenze, zum Beispiel 20 × 2,00 € + 20 × 2,20 € = 84 € bis 135 g/km.

Beispielrechnungen

1. Kleinwagen-Benziner: 1.600 cm³, 120 g/km. Hubraumanteil: 16 × 2 € = 32 €. CO₂-Anteil: 20 g × 2,00 € + 5 g × 2,20 € = 51 €. Ergebnis: 83 € pro Jahr.

2. Diesel-Kombi: 1.999 cm³, 140 g/km. Hubraumanteil: 20 × 9,50 € = 190 €. CO₂-Anteil: 40 € + 44 € + 5 g × 2,50 € = 96,50 €. Summe 286,50 €, abgerundet 286 €.

3. Leistungsstarker Benziner: 2.998 cm³, 210 g/km. Hubraumanteil: 30 × 2 € = 60 €. CO₂-Anteil: 260 € bis 195 g/km plus 15 g × 4,00 € = 320 €. Ergebnis: 380 €.

Wie stark schon ein einzelnes angefangenes Hunderter-Paket wirkt, zeigt der Vergleich 1.600 cm³ und 1.601 cm³ bei 120 g/km: 83 € gegenüber 85 €.

Für welche Fahrzeuge gilt die Staffel?

Die gestaffelten CO₂-Sätze gelten für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021. Für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden, gelten dieselben Hubraumsätze, der CO₂-Zuschlag beträgt aber einheitlich 2 € je Gramm oberhalb eines Grenzwerts (zuletzt 95 g/km). Vor dem 1. Juli 2009 zugelassene Pkw werden nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert. Für diese Fahrzeuge ist der Rechner nicht gedacht.

Elektroautos

Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb sind nach § 3d KraftStG steuerbefreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Befreiung gilt zehn Jahre ab Erstzulassung, endet aber spätestens am 31. Dezember 2035. Verkauft der Halter das Auto, geht die Restlaufzeit auf den neuen Halter über. Auch umgerüstete Fahrzeuge können befreit sein, wenn die Umrüstung bis Ende 2030 erfolgt und die Zulassungsbehörde die Voraussetzungen bestätigt. Der Rechner berechnet keine Elektroautos; die laufenden Kosten vergleicht der Elektroauto-Kosten-Rechner.

Zahlung und Fälligkeit

Die Steuer wird nach § 11 KraftStG jeweils für ein Jahr im Voraus entrichtet. Liegt die Jahressteuer über 500 €, ist halbjährliche Zahlung möglich (Aufschlag 3 %), über 1.000 € auch vierteljährliche (Aufschlag 6 %). Bei Saisonkennzeichen und bei zeitlich begrenzter Steuerpflicht wird tageweise abgerechnet. Der Rechner zeigt immer den Jahresbetrag ohne solche Aufschläge.

Typische Fehler und Sonderfälle

  • Hubraum als genauer Wert statt angefangener Hunderter gerechnet: 1.601 cm³ zählen als 17 Einheiten, nicht als 16,01.
  • Den Satz der höchsten erreichten CO₂-Stufe auf alle Gramm angewendet. Tatsächlich gilt jede Stufe nur für die Gramm in ihrem Bereich.
  • Alten NEFZ-Wert aus Unterlagen übernommen, obwohl der WLTP-Wert in Feld V.7 maßgeblich sein kann. Bitte immer den Eintrag im eigenen Fahrzeugschein prüfen.
  • Hybridfahrzeuge mit Verbrennungsmotor: Sie sind keine reinen Elektrofahrzeuge und werden nach Hubraum und CO₂ besteuert.
  • Diesel mit niedrigem Hubraum gleicht den höheren Hubraumsatz nicht automatisch aus; je nach CO₂-Wert kann der Benziner günstiger sein.
  • Krafträder, Wohnmobile, Lkw und Anhänger werden nach anderen Regeln besteuert.

Grenzen des Rechners

Der Rechner bildet Pkw mit Verbrennungsmotor und Erstzulassung ab 2021 ab, mit den Kraftstoffarten Benzin und Diesel. Nicht enthalten sind Elektro- und Umrüstfahrzeuge, ältere Pkw, Oldtimer, Wankelmotoren, Zeitkennzeichen, Saisonkennzeichen, Zuschläge für Ratenzahlung und mögliche Ermäßigungen. Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamts.

Weitere Rechner

Die laufenden Kosten rund ums Auto ergeben sich erst aus mehreren Posten. Den Kraftstoffbedarf schätzt der Spritverbrauch-Rechner, die Tankkosten der Spritkosten-Rechner. Die Kreditrate für den Kauf liefert der Autofinanzierung-Rechner, Alternativen zum Kauf der Leasing-Rechner. Die Beitragshöhe der Versicherung schätzt der Kfz-Versicherung-Rechner.

Berechnung für Pkw mit Verbrennungsmotor und Erstzulassung ab 2021. Ältere Fahrzeuge, Wankelmotoren, Oldtimer und Sonderfälle folgen anderen Regeln. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 9 KraftStG – Steuersätze für Pkw ↗§ 11 KraftStG – Entrichtungszeitraum und Rundung ↗§ 3d KraftStG – Befreiung für Elektrofahrzeuge ↗

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Kfz-Steuer 2026?

Bei Pkw mit Erstzulassung ab 2021 aus Hubraum und CO₂. Je angefangene 100 cm³ fallen 2 € (Benzin) oder 9,50 € (Diesel) an, dazu ein gestaffelter CO₂-Betrag oberhalb von 95 g/km. Die Summe wird auf volle Euro abgerundet.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für einen Benziner mit 1.600 cm³?

Bei 120 g/km CO₂ beträgt sie 83 €: 32 € Hubraumanteil plus 51 € CO₂-Anteil. Bei 150 g/km sind es 153 €, bei 180 g/km 241 €. Der CO₂-Wert verändert die Steuer also deutlich.

Warum zahlen Diesel mehr Kfz-Steuer?

Der Hubraumsatz liegt bei 9,50 € statt 2 € je angefangene 100 cm³. Bei 2.000 cm³ sind das 190 € gegenüber 40 € Hubraumanteil beim Benziner. Der CO₂-Anteil wird bei beiden Kraftstoffen gleich berechnet.

Ab wie viel g/km fällt der CO₂-Anteil an?

Erst oberhalb von 95 g/km. Das 96. Gramm kostet 2 €, ab 116 g/km 2,20 €, ab 136 g/km 2,50 €, ab 156 g/km 2,90 €, ab 176 g/km 3,40 € und ab 196 g/km 4 € je Gramm.

Wo finde ich Hubraum und CO₂-Wert meines Autos?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Der Hubraum steht in Feld P.1, der kombinierte CO₂-Wert in Feld V.7. Fehlt der Wert, hilft der Hersteller oder die Zulassungsstelle weiter.

Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Ja, reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind zehn Jahre ab Erstzulassung befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d KraftStG).

Gilt die Befreiung auch für Hybridautos?

Nein. Die Befreiung gilt für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren. Plug-in-Hybride und andere Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden nach Hubraum und CO₂ besteuert.

Wird die Steuer auf volle Euro gerundet?

Ja, nach § 11 KraftStG wird abgerundet. Ein errechneter Betrag von 286,50 € ergibt 286 €. Der Rechner verfährt genauso und zeigt den abgerundeten Jahresbetrag.

Kann ich die Kfz-Steuer in Raten zahlen?

Grundsätzlich wird ein Jahr im Voraus gezahlt. Über 500 € Jahressteuer ist halbjährliche Zahlung mit 3 % Aufschlag möglich, über 1.000 € vierteljährliche mit 6 % Aufschlag.

Gilt der Rechner auch für Autos von 2018?

Nein. Für Pkw mit Erstzulassung vor 2021 gilt ein einheitlicher CO₂-Zuschlag von 2 € je Gramm statt der Staffelung. Der Rechner ist nur für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 gedacht.