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Finanzen & Recht

IHK-Beitrag-Rechner

Gewerbetreibende sind Pflichtmitglied der IHK. Der Rechner schätzt den Beitrag aus Gewerbeertrag und den Sätzen Ihrer Kammer.

0–1.000.000.000 €
€
0–100.000 €
€
0–5 %
%

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum IHK-Beitrag-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Gewerbeertrag
60.000 €
Grundbeitrag Ihrer IHK
180 €
Umlagesatz Ihrer IHK
0,16 %
Rechtsform
Einzelunternehmen oder Personengesellschaft (z. B. e. K., OHG, KG)
Im Handelsregister eingetragen
Nein – Kleingewerbe
Existenzgründer
Nein

Rechenschritte

  1. 1Statusbeitragspflichtig
  2. 2Freibetrag15.340 €
  3. 3Umlagepflichtiger Ertrag44.660 €
  4. 4Grundbeitrag180 €
  5. 5Umlage (0,16 %)71,46 €
Ergebnis251,46 €

Grundbeitrag und Umlagesatz setzt jede IHK in ihrer eigenen Beitragsordnung fest und staffelt sie oft nach Ertragsklassen – die Werte oben müssen Sie Ihrem Beitragsbescheid entnehmen. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und nicht kündbar.

Zusammensetzung

Der Beitrag besteht aus Grundbeitrag und Umlage auf den Gewerbeertrag. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften – auch wenn sie im Handelsregister stehen – wird ein Freibetrag von 15.340 € abgezogen, bei Kapitalgesellschaften nicht. Mit 180 € Grundbeitrag und 0,16 % Umlage ergeben sich bei 60.000 € rund 251 €.

Befreiungen

Nicht im Handelsregister eingetragene Betriebe mit einem Gewerbeertrag bis 5.200 € sind befreit. Existenzgründer mit einem Gewerbeertrag bis 25.000 € sind im 1. und 2. Jahr von Grundbeitrag und Umlage befreit, im 3. und 4. Jahr von der Umlage (§ 3 Abs. 3 IHKG).

Eigene Sätze

Jede IHK legt Grundbeitrag und Umlage in ihrer Beitragsordnung fest. Tragen Sie die Werte Ihrer Kammer ein. Die Gewerbesteuer zeigt der Gewerbesteuer-Rechner.

Wertetabelle: Gewerbeertrag

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

GewerbeertragIHK-Beitrag im JahrStatusFreibetrag
0 €0 €befreit – Kleingewerbe bis 5.200 € Ertrag15.340 €
166.666.667 €266.822,12 €beitragspflichtig15.340 €
333.333.333 €533.488,79 €beitragspflichtig15.340 €
500.000.000 €800.155,46 €beitragspflichtig15.340 €
666.666.667 €1.066.822,12 €beitragspflichtig15.340 €
833.333.333 €1.333.488,79 €beitragspflichtig15.340 €
1.000.000.000 €1.600.155,46 €beitragspflichtig15.340 €

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 3 IHKG – Beiträge ↗

Häufige Fragen

Muss ich IHK-Beitrag zahlen?

Ja, als Gewerbetreibender, außer bei Befreiung.

Wer ist befreit?

Nicht eingetragene Kleingewerbe bis 5.200 € Gewerbeertrag.

Wie hoch ist der Freibetrag?

15.340 € bei natürlichen Personen und Personengesellschaften, auch wenn diese im Handelsregister stehen. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag.

Wo finde ich die Sätze?

In der Beitragsordnung Ihrer IHK.

Zahlen Freiberufler?

Nein, sie sind nicht IHK-Mitglied.