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Finanzen & Recht

Verlustvortrag-Rechner

Verluste aus früheren Jahren mindern den Gewinn – aber nicht unbegrenzt. Der Rechner wendet die Mindestbesteuerung an.

0–1.000.000.000 €
€
0–1.000.000.000 €
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0–100.000.000 €
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0–100 %
%

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Verlustvortrag-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Verbleibender Verlustvortrag
2.000.000 €
Gesamtbetrag der Einkuenfte im Jahr
1.500.000 €
Unbeschraenkt verrechenbarer Sockelbetrag
1.000.000 €
Quote fuer den uebersteigenden Betrag
70 %

Rechenschritte

  1. 1Unbeschraenkt verrechenbar1.000.000 €
  2. 2Übersteigender Betrag500.000 €
  3. 3Davon verrechenbar (70 %)350.000 €
  4. 4Zu versteuerndes Einkommen150.000 €
  5. 5Verbleibender Verlustvortrag650.000 €
  6. 6Trotz Verlusten zu versteuern150.000 €
Ergebnis1.350.000 €

Die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG begrenzt den Verlustabzug: Bis zum Sockelbetrag ist er unbeschraenkt, darueber hinaus nur zu einer festen Quote. Dadurch bleibt trotz hoher Verlustvortraege ein steuerpflichtiger Rest. Sockelbetrag und Quote wurden mehrfach geaendert und stehen deshalb als Eingabe – pruefen Sie die Werte fuer das jeweilige Jahr.

Die Regel

Ein Verlustvortrag ist bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. € (Zusammenveranlagung 2 Mio. €) unbeschränkt abziehbar. Darüber hinaus nur zu einem Teil: für die Jahre 2024 bis 2027 zu 70 %, danach wieder zu 60 %.

Konkretes Beispiel

2 Mio. € Verlustvortrag, 1,5 Mio. € Einkünfte: Mit 70 % sind 1 Mio. + 70 % von 0,5 Mio. = 1,35 Mio. € verrechenbar. Der Rechner ist mit diesen 70 % voreingestellt; ab 2028 gelten wieder 60 %.

Verlustrücktrag

Verluste können auch in Vorjahre zurückgetragen werden, bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen. Was übrig bleibt, wird vorgetragen.

Wertetabelle: Verbleibender Verlustvortrag

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Verbleibender VerlustvortragVerrechenbarer VerlustUnbeschraenkt verrechenbarÜbersteigender Betrag
0 €0 €1.000.000 €500.000 €
166.666.667 €1.350.000 €1.000.000 €500.000 €
333.333.333 €1.350.000 €1.000.000 €500.000 €
500.000.000 €1.350.000 €1.000.000 €500.000 €
666.666.667 €1.350.000 €1.000.000 €500.000 €
833.333.333 €1.350.000 €1.000.000 €500.000 €
1.000.000.000 €1.350.000 €1.000.000 €500.000 €

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 10d EStG – Verlustabzug ↗

Häufige Fragen

Was ist die Mindestbesteuerung?

Die Begrenzung des Verlustabzugs über 1 Mio. €.

Welche Quote gilt 2026?

70 % des übersteigenden Betrags.

Verfällt ein Verlustvortrag?

Nein, er bleibt unbefristet bestehen.

Was ist ein Verlustrücktrag?

Die Verrechnung mit Einkünften der Vorjahre.

Gilt das für Privatpersonen?

Ja, für alle Einkunftsarten außer gesondert geregelten wie privaten Veräußerungen.