Die Regel
Ein Verlustvortrag ist bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. € (Zusammenveranlagung 2 Mio. €) unbeschränkt abziehbar. Darüber hinaus nur zu einem Teil: für die Jahre 2024 bis 2027 zu 70 %, danach wieder zu 60 %.
Konkretes Beispiel
2 Mio. € Verlustvortrag, 1,5 Mio. € Einkünfte: Mit 70 % sind 1 Mio. + 70 % von 0,5 Mio. = 1,35 Mio. € verrechenbar. Der Rechner ist mit diesen 70 % voreingestellt; ab 2028 gelten wieder 60 %.
Verlustrücktrag
Verluste können auch in Vorjahre zurückgetragen werden, bis zu gesetzlichen Höchstbeträgen. Was übrig bleibt, wird vorgetragen.
Wertetabelle: Verbleibender Verlustvortrag
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Verbleibender Verlustvortrag | Verrechenbarer Verlust | Unbeschraenkt verrechenbar | Übersteigender Betrag |
|---|---|---|---|
| 0 € | 0 € | 1.000.000 € | 500.000 € |
| 166.666.667 € | 1.350.000 € | 1.000.000 € | 500.000 € |
| 333.333.333 € | 1.350.000 € | 1.000.000 € | 500.000 € |
| 500.000.000 € | 1.350.000 € | 1.000.000 € | 500.000 € |
| 666.666.667 € | 1.350.000 € | 1.000.000 € | 500.000 € |
| 833.333.333 € | 1.350.000 € | 1.000.000 € | 500.000 € |
| 1.000.000.000 € | 1.350.000 € | 1.000.000 € | 500.000 € |
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 10d EStG – Verlustabzug ↗
Häufige Fragen
Was ist die Mindestbesteuerung?
Die Begrenzung des Verlustabzugs über 1 Mio. €.
Welche Quote gilt 2026?
70 % des übersteigenden Betrags.
Verfällt ein Verlustvortrag?
Nein, er bleibt unbefristet bestehen.
Was ist ein Verlustrücktrag?
Die Verrechnung mit Einkünften der Vorjahre.
Gilt das für Privatpersonen?
Ja, für alle Einkunftsarten außer gesondert geregelten wie privaten Veräußerungen.