Wie die Steuer entsteht
Jede Gemeinde regelt die Hundesteuer in einer eigenen Satzung. Für den zweiten Hund und für gefährliche Hunde sind die Sätze meist deutlich höher. Mit den Beispielwerten des Rechners (120 € für den ersten, 180 € für jeden weiteren Hund) kosten zwei Hunde 300 € im Jahr.
Anmelden
Ein neuer Hund muss innerhalb einer Frist bei der Gemeinde angemeldet werden. Sie erhalten eine Steuermarke. Wer seinen Hund nicht anmeldet, riskiert Nachzahlung und Bußgeld.
Ermäßigungen
Viele Gemeinden gewähren Ermäßigungen oder Befreiungen, etwa für Blindenführhunde, Hunde aus dem Tierheim oder bei geringem Einkommen. Prüfen Sie die aktuelle Satzung Ihrer Gemeinde.
Wertetabelle: Anzahl Hunde
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Anzahl Hunde | Hundesteuer pro Jahr (ca.) | Erster Hund | Pro Monat |
|---|---|---|---|
| 1 Hunde | 120 € | 120 | 10 |
| 2,5 Hunde | 480 € | 120 | 40 |
| 4 Hunde | 660 € | 120 | 55 |
| 5,5 Hunde | 1.020 € | 120 | 85 |
| 7 Hunde | 1.200 € | 120 | 100 |
| 8,5 Hunde | 1.560 € | 120 | 130 |
| 10 Hunde | 1.740 € | 120 | 145 |
Die Sätze und die Einstufung gefährlicher Hunde regelt die jeweilige Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde; die Voreinstellungen sind Beispielwerte. Ohne Gewähr.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Je nach Gemeinde sehr unterschiedlich; üblich sind ein- bis niedrige dreistellige Beträge pro Jahr. Die Zahl steht in der Satzung Ihrer Gemeinde.
Wer legt die Hundesteuer fest?
Die Gemeinde per Satzung.
Warum kostet der zweite Hund mehr?
Viele Satzungen sehen gestaffelte Sätze vor.
Gibt es Befreiungen?
Ja, z. B. für Assistenzhunde; Details regelt die Gemeinde.
Wie aktuell sind die Werte?
Der Rechner enthält keine festen Gemeindesätze, sondern rechnet mit den Beträgen, die Sie eintragen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung.