So rechnet der Erschließungskosten-Rechner
Die Gemeinde trägt mindestens 10 % des Aufwands. Der Rest wird nach Fläche und Nutzung verteilt. Im Beispiel ergeben sich rund 21.940 € für 650 m².
Verteilung
Wie verteilt wird, regelt die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde, oft mit Faktoren für Vollgeschosse.
Zahlung
Der Beitrag wird per Bescheid fällig. Stundung oder Ratenzahlung können beantragt werden. Hausanschlüsse kosten zusätzlich – siehe Hausanschluss-Rechner.
Wertetabelle: Beitragsfähiger Aufwand der Maßnahme
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Beitragsfähiger Aufwand der Maßnahme | Ihr Erschließungsbeitrag | Beitragsfähiger Aufwand | Anteil der Gemeinde |
|---|---|---|---|
| 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 16.666.667 € | 812.500 € | 16.666.667 € | 1.666.667 € |
| 33.333.333 € | 1.625.000 € | 33.333.333 € | 3.333.333 € |
| 50.000.000 € | 2.437.500 € | 50.000.000 € | 5.000.000 € |
| 66.666.667 € | 3.250.000 € | 66.666.667 € | 6.666.667 € |
| 83.333.333 € | 4.062.500 € | 83.333.333 € | 8.333.333 € |
| 100.000.000 € | 4.875.000 € | 100.000.000 € | 10.000.000 € |
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 129 BauGB – Beitragsfähiger Erschließungsaufwand ↗
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gemeindeanteil?
Mindestens 10 %.
Wer zahlt Erschließung?
Die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke.
Kann ich Raten beantragen?
Ja, bei der Gemeinde.
Ist das dasselbe wie Straßenausbaubeiträge?
Nein, die betreffen bestehende Straßen und sind Landesrecht.