GRZ
Die Grundflächenzahl gibt an, welcher Teil des Grundstücks überbaut werden darf. 600 m² × 0,4 = 240 m². Garagen, Zufahrten und Nebenanlagen dürfen diese Fläche um bis zu 50 % überschreiten, höchstens bis 0,8 – hier 360 m².
GFZ
Die Geschossflächenzahl begrenzt die Summe aller Geschossflächen in Vollgeschossen. 600 m² × 0,8 = 480 m², etwa zwei Geschosse à 240 m².
Bebauungsplan
Die Werte stehen im Bebauungsplan der Gemeinde. Gibt es keinen, richtet sich die Bebauung nach der Umgebung. Die Wohnfläche zeigt der Wohnflächen-Rechner.
Wertetabelle: Grundstücksfläche
Übrige Eingaben: Voreinstellung.
| Grundstücksfläche | Maximal ueberbaubare Grundfläche | Maximale Geschossfläche | Rechnerisch moegliche Vollgeschosse |
|---|---|---|---|
| 60 m² | 24 m² | 48 m² | 2 |
| 129 m² | 52 m² | 103 m² | 2 |
| 278 m² | 111 m² | 222 m² | 2 |
| 600 m² | 240 m² | 480 m² | 2 |
| 1.293 m² | 517 m² | 1.034 m² | 2 |
| 2.785 m² | 1.114 m² | 2.228 m² | 2 |
| 6.000 m² | 2.400 m² | 4.800 m² | 2 |
Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.
Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 19 BauNVO – Grundflächenzahl ↗§ 20 BauNVO – Geschossflächenzahl ↗
Häufige Fragen
Was ist die GRZ?
Der überbaubare Anteil des Grundstücks.
Was ist die GFZ?
Das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche.
Zählen Garagen zur GRZ?
Ja, mit erlaubter Überschreitung bis 50 %.
Wo finde ich die Werte?
Im Bebauungsplan.
Was gilt ohne Bebauungsplan?
Die Bebauung muss sich in die Umgebung einfügen.