Nach dem Tod des Ehepartners sichert die Witwen- oder Witwerrente einen Teil des Einkommens. Wie hoch sie ausfällt, hängt von Alter, Kindern, dem eigenen Einkommen und dem Zeitpunkt der Eheschließung ab.
Voraussetzungen
Der verstorbene Partner muss mindestens fünf Jahre rentenversichert gewesen sein oder bereits Rente bezogen haben. Die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt dasselbe; unverheiratete Paare erhalten keine Hinterbliebenenrente.
Große oder kleine Witwenrente
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Sie erhalten sie, wenn Sie bei Todesfällen im Jahr 2026 mindestens 46 Jahre und 6 Monate alt sind, ein Kind unter 18 erziehen oder erwerbsgemindert sind; die Altersgrenze steigt bis 2029 auf 47 Jahre. Im alten Recht – Ehe vor 2002 geschlossen und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren – sind es 60 %.
Andernfalls gibt es die kleine Witwenrente von 25 %, nach neuem Recht längstens 24 Monate.
Sterbevierteljahr
In den ersten drei Monaten wird die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt, ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird. Beantragen Sie einen Vorschuss über den Renten Service der Deutschen Post innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod; den eigentlichen Rentenantrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Anrechnung von eigenem Einkommen
Eigenes Nettoeinkommen wird angerechnet, soweit es einen Freibetrag übersteigt. Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 liegt er bei 1.122,53 € im Monat, für jedes Kind mit Waisenrentenanspruch kommen 238,11 € hinzu. Vom übersteigenden Betrag werden 40 % von der Witwenrente abgezogen. Wie viel bleibt, zeigt der Witwenrente-Rechner.
Fristen
Wird der Antrag innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach dem Tod gestellt, zahlt die Rentenversicherung rückwirkend ab dem Todestag. Später gestellte Anträge wirken nur zwölf Monate zurück. Halten Sie Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Rentenbescheid des Verstorbenen und Angaben zu Ihrem Einkommen bereit.
Wiederheirat und eigene Rente
Bei einer neuen Ehe endet die Witwenrente; auf Antrag gibt es eine Abfindung. Ihre eigene Rente wird als Einkommen angerechnet – rechnen Sie sie mit dem Rentenrechner durch. Wann Ihr eigener Rentenbeginn liegt, zeigt der Renteneintrittsalter-Rechner.
Passende Rechner
Aktualisiert am 2. Oktober 2026
Dieser Beitrag entstand mit Unterstützung von KI-Werkzeugen; Zahlen und Rechtsstand werden gegen amtliche Quellen abgeglichen.