Rechnercenter
Start › Finanzen & Recht › Steuerklassenwechsel-Rechner
Finanzen & Recht

Steuerklassenwechsel-Rechner

Welche Steuerklassen passen für Sie als Paar? Der Rechner vergleicht das Netto im Monat und zeigt, dass die Jahressteuer gleich bleibt.

0–10.000.000 €
€
0–10.000.000 €
€
0–10 Kinder
Kinder

Eigene Werte eintragen, dann berechnen.

Beispielrechnung zum Steuerklassenwechsel-Rechner

Durchgerechnet mit den Voreinstellungen des Rechners.

Angaben

Jahresbrutto Person A
60.000 €
Jahresbrutto Person B
24.000 €
Kinder
0 Kinder
Kirchensteuer
Keine

Rechenschritte

  1. 1Zu versteuerndes Einkommen zusammen64.290 €
  2. 2Steuer nach Splitting9.658 €
  3. 3Solidaritätszuschlag0 €
  4. 4Kirchensteuer0 €
  5. 5Bei Einzelveranlagung waeren faellig10.369 €
  6. 6Splittingvorteil711 €
  7. 7Einkommensverhaeltnis40 %
  8. 8EmpfehlungIV mit Faktor – gerechte Verteilung ohne Nachzahlung
Ergebnis9.658 €

Die Steuerklasse aendert nicht die Jahressteuer, sondern nur, wann sie gezahlt wird. III/V bringt unterjaehrig mehr Netto, fuehrt aber regelmaessig zur Nachzahlung; IV/IV zahlt zu viel und bringt eine Erstattung. Wer III/V waehlt, ist zur Abgabe einer Steuererklaerung verpflichtet. Wichtig fuer die Praxis: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld richten sich nach dem Netto – hier kann ein rechtzeitiger Wechsel spuerbar mehr bringen.

Was die Klassen bewirken

Die Steuerklasse bestimmt nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die tatsächliche Jahressteuer wird in der Steuererklärung nach dem Splittingtarif berechnet. Bei 60.000 € und 24.000 € beträgt sie im Beispiel rund 9.658 €.

III/V oder IV/IV

Mit III/V hat das Paar unterjährig oft mehr Netto, wenn die Einkommen ungleich sind; meist folgt eine Nachzahlung, und die Abgabe einer Steuererklärung ist Pflicht. IV/IV verteilt die Last gleichmäßig. Das Faktorverfahren nähert den Abzug der tatsächlichen Steuer an.

Lohnersatzleistungen

Elterngeld, Arbeitslosen- und Krankengeld richten sich nach dem Netto. Ein rechtzeitiger Wechsel kann sie erhöhen – Fristen beachten. Mehr dazu im Steuerklassen-Rechner.

Wertetabelle: Jahresbrutto Person A

Übrige Eingaben: Voreinstellung.

Jahresbrutto Person ASteuerschuld des Paares im JahrZu versteuerndes Einkommen zusammenSteuer nach Splitting
0 €0 €17.826 €0 €
1.666.667 €749.858 €1.666.020 €710.766 €
3.333.333 €1.541.108 €3.332.686 €1.460.766 €
5.000.000 €2.332.358 €4.999.353 €2.210.766 €
6.666.667 €3.123.608 €6.666.020 €2.960.766 €
8.333.333 €3.914.858 €8.332.686 €3.710.766 €
10.000.000 €4.706.108 €9.999.353 €4.460.766 €

Transparente Rechenhilfe auf Basis eigener Eingaben. Keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.

Aktualisiert am 6. Oktober 2026Quellen: § 38b EStG – Lohnsteuerklassen ↗§ 39f EStG – Faktorverfahren ↗

Häufige Fragen

Ändert die Steuerklasse die Jahressteuer?

Nein, nur den monatlichen Abzug.

Wann lohnt III/V?

Bei deutlich unterschiedlichen Einkommen für mehr Netto im Monat.

Was ist das Faktorverfahren?

IV/IV mit einem Faktor, der die Splittingwirkung berücksichtigt.

Wie oft kann ich wechseln?

Mehrmals im Jahr per Antrag beim Finanzamt.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Bei III/V und beim Faktorverfahren ja.